Die Beschwerdeführerin hatte gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 11. April 1996 Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben. Dieser lehnte mit Beschluß vom 24. September 1996, B 1992/96, die Behandlung der Beschwerde ab und trat diese antragsgemäß dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung ab. Mit Auftrag des Berichters vom 6. Dezember 1996, dem Vertreter der Beschwerdeführerin am 13. Dezember 1996 zugestellt, wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 VwG... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Frage der Beurteilung der rechtlichen Qualität der Frist des § 6 Abs 3 AufenthaltsG 1992 als materiell-rechtlicher ist es ohne Bedeutung, ob für den Aufenthaltsbewilligungswerber anders als bei einem Verlängerungsantrag jeweils ein gesamter Akt geführt wird,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: GRS wie VwGH B 1990/09/25 90/08/0149 6 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997190928.X02 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 04.05.2015 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs1;ZustG §17; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
96/19/3377 bis 3383
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996193376.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 2. März 1994 wurde der mitbeteiligten Partei die bau- und gewerbebehördliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Pension-Restaurants erteilt. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers hat die Tiroler Landesregierung mit Bescheid vom 15. September 1994 als unbegründet abgewiesen. Der Berufungsbescheid wurde sowohl dem Beschwerdeführer als auch der mitbeteiligten Partei am 19. September 1994 zugestel... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;AVG §8;BauO Tir 1989 §35;
Rechtssatz: Dem Nachbarn kommt im Verfahren gemäß § 35 Tir BauO 1989 (Wirksamkeit der Baubewilligung) ein Mitspracherecht nicht nur in bezug auf das Vorliegen der Voraussetzungen der Verlängerung der Wirksamkeit der Baubewilligung zu (Hinweis E ... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32;AVG §71 Abs1;BauO Tir 1989 §35;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der aus § 35 Tir BauO 1989 abzuleitenden Frist, daß ein Antrag auf Verlängerung der Wirksamkeit der Baubewilligung vor Ablauf der Wirksamkeit der Baubewilligung gemäß § 35 Abs 1 Tir BauO 19... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 26. Jänner 1996 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des KFG für schuldig befunden und hiefür bestraft. Mit einem weiteren Straferkenntnis vom 29. Jänner 1996 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung der StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft. Diese beiden Straferkenntnisse wurden dem Beschwerdeführer am 6. Februar 1996 zugestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch den näher angeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/02/0613
Rechtssatz: Ein auch für fristgebundene Eingaben bestimmter Postaufgabetisch, der das "Herabrutschen" hinter ihn nicht ausschließt, und ein unter diesem befindlicher Aktenstapel, der in der Folge das Wahrnehme... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wies der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 7. März 1997 den Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung der Berufung gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 17. August 1995 gemäß § 71 Abs. 1 Z. 1 AVG ab. Zur Begr... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wies der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Bescheid vom 19. Februar 1997 die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 10. Oktober 1996, mit welchem der Beschwerdeführerin ihre Gewerbeberechtigung für das Baumeistergewerbe, eingeschränkt auf den Fenstereinbau und Fassadenherstellung unter Verwendung von maximal 15 Arbeit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997040076.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Verhältnis zu anderen Materien und Normen Devolution European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997040065.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. September 1994 (zugestellt am 22. September 1994) wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsbürger, gemäß § 18 Abs. 1 Z. 1 und Z. 2 i.V.m. §§ 18 Abs. 2 Z. 1 und § 21 des Fremdengesetzes (FrG) ein mit zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Innerhalb der Berufungsfrist (am 6. Oktober 1994) erhob der Beschwerdeführer eine "Berufung" mit bloß folgendem Wortlaut: "Zur Wahrung der Frist berufe ich hiemit gegen den im Betreff: erwähnten Beschei... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 6. August 1996 wurde gegen den Beschwerdeführer ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Nach Ablauf der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen diesen Bescheid stellt der Beschwerdeführer den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist und erhob Berufung. Den Antrag auf Wiedereinsetzung begründete er wie folgt: "Dem Vertreter des Berufungswerbers wurde der Bescheid der Bezirk... mehr lesen...
I. 1. Aus dem Inhalt des obzitierten Bescheides und dem Beschwerdevorbringen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 26. November 1996 hatte die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land gegen den Beschwerdeführer ein mit fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 3. Dezember 1996 zugestellt. In der Folge erkrankte der Beschwerdeführer und befand sich in der Zeit vom 11. Dezember bis 16. Dezember 1996 in stationärer Behandl... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 5. September 1995, Zl. 3-6319-94, wurde die Beschwerdeführerin wegen Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz bestraft. Nach ihren Angaben in der Beschwerde wurde ihr dieser Bescheid am 11. September 1995 zugestellt. Die Frist zur Erhebung einer Berufung endete daher am 25. September 1995. Am 19. Februar 1996 beantragte die Beschwerdeführerin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §71 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997180257.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs1;VStG §24;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Feststellung der Verspätung der eingebrachten Berufung und der daraus resultierenden Zurückweisung derselben gem § 63 Abs 5 AVG durch die Berufungsbehörde kommt es lediglich auf die terminliche Einhaltung der gesetzlichen Notfrist von zwei Wochen und nicht auf etwaige Hinderungsgrü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/21 92/15/0100 4 Stammrechtssatz Ein berufsmäßiger Vertreter hat die Organisation seines Kanzleibetriebes so einzurichten, daß auch die richtige Vormerkung von Terminen und damit die fristgerechte Setzung von - mit Präklusion sanktionierten - Prozeßhandlungen, etwa die f... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/27 94/17/0486 1 Stammrechtssatz Der Rechtsanwalt darf die Festsetzung von Fristen nicht völlig der Kanzleileiterin überlassen und sich lediglich auf stichprobenartige Kontrollen beschränken. Für die richtige Beachtung der Rechtsmittelfristen ist in einer Rechtsanwaltska... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995210926.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien, mit dem sein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einbringung eines Antrages auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung als verspätet zurückgewiesen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 16. Jänner 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) iVm § 10 Abs. 1 Z. 2 Fremdengesetz (FrG) mangels eines alle Risken abdeckenden Krankenversicherungsschutzes abgewiesen. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer durch Hinterlegung beim Postamt 1050 Wien mit Wirkung vom 27. Jänner 1995 zugestellt. Mit Schriftsatz vom 22. März 1995 stel... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 13. Dezember 1995 wurde gegen den Beschwerdeführer ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von drei Jahren erlassen und gemäß § 54 FrG festgestellt, daß keine stichhaltigen Gründe: für die Annahme bestünden, daß der Beschwerdeführer in der Republik Irak gemäß § 37 Abs. 1 oder Abs. 2 FrG bedroht sei. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist stellte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. Jänner 1996 den Antrag auf Bewilligung der Wiedereins... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995210719.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32;AVG §56;AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs4;
Rechtssatz: § 17 Abs 4 ZustG kommt vor allem die Bedeutung zu, daß die Zustellung auch bei Verlust der Hinterlegungsanzeige als erfolgt, der Bescheid als erlassen und der Fristenlauf als ausgelöst gilt. Die Frage des Verlustes einer Hinterlegungsanzeige bzw die Glaubhaftmachung der Entfernung oder Vernichtung der Verständigung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §13a;AVG §71 Abs1 Z1;FrG 1993 §18;FrG 1993 §45 Abs2;FrG 1993 §54 Abs1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/19 93/01/1117 1
(hier: Der in Schubhaft befindliche Fremde, der sich nur in
arabischer Sprache verständigen kann, bemühte sich vergeblich,
fristgerecht gegen ein Aufenthaltsverbot und gegen einen
ablehnende... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wohnt in H, X-Straße. Mit Bescheid vom 18. Jänner 1996 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer als Geschäftsführer einer GesmbH gemäß § 67 Abs. 10 ASVG einen Betrag von S 106.351,69 samt Verzugszinsen "unverzüglich nach Zustellung des Bescheides bei sonstigen Zwangsfolgen" zu bezahlen. Nach der Zustellverfügung sollte dieser Bescheid an den Beschwerdeführer an der Adresse "A, X-Straße 7" zugestellt werden. Nach dem aktenkundigen Rü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Die Unkenntnis von der Zustellung eines Bescheides kann einen Wiedereinsetzungsgrund bilden, sofern die Unkenntnis nicht auf einem Verschulden beruht, welches den Grad minderen Versehens überschreitet. Wenn der Bf behauptet, im fraglichen Zeitraum keine Kenntnis von einer Hinterlegungsanzeige erlangt zu h... mehr lesen...