RS Vwgh 1997/5/30 96/02/0608

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Veröffentlicht am 30.05.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/02/0613

Rechtssatz

Ein auch für fristgebundene Eingaben bestimmter Postaufgabetisch, der das "Herabrutschen" hinter ihn nicht ausschließt, und ein unter diesem befindlicher Aktenstapel, der in der Folge das Wahrnehmen eines dahinter befindlichen (herabgefallenen) Poststückes verhindert, stellt einen Organisationsmangel einer Rechtsanwaltskanzlei dar (kein minderer Grad des Versehens).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996020608.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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