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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/02/0613Rechtssatz
Ein auch für fristgebundene Eingaben bestimmter Postaufgabetisch, der das "Herabrutschen" hinter ihn nicht ausschließt, und ein unter diesem befindlicher Aktenstapel, der in der Folge das Wahrnehmen eines dahinter befindlichen (herabgefallenen) Poststückes verhindert, stellt einen Organisationsmangel einer Rechtsanwaltskanzlei dar (kein minderer Grad des Versehens).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996020608.X01Im RIS seit
03.04.2001