Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 18. Jänner 1989 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 3 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1 und § 3 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. Nr. 75/1954, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 575/1987, ein unbefristetes Aufenthaltsverbot für das Bundesgebiet erlassen. Unter Berufung auf § 6 Abs. 1 leg. cit. wurde ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer das Gebiet, für das das Aufenthaltsverbo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs2;AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs2;VwGG §42 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0332 E 5. Oktober 1988 RS 3 Stammrechtssatz Durch die Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages anstelle der gebotenen Zurückweisung und durch das Eingehen der Behörde in der
Begründung: des Bescheides auf die Ausführungen zum Vorliegen eines Wiedereinse... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 21. November 1989 wurde die zur Zl. 89/11/0244 protokollierte Beschwerde des Antragstellers als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt, weil dem Auftrag, eine weitere Ausfertigung der Beschwerde für den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr beizubringen, innerhalb der gesetzten Frist nicht entsprochen worden war. Der Beschwerdeführer (und nunmehrige Antragsteller) hatte ein weiteres Exemplar des Beschwerdeschriftsatzes vorgelegt, das ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Ein Verschulden eines Parteienvertreters ist einem Verschulden der Partei selbst gleichzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990110052.X01 Im RIS seit 27.03.1990 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers gesteckt wird (Hinweis E 30.1.1984, 84/05/0008, VwSlg 11312 A/1984). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990110052.X02 ... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer nach seinem Vorbringen und der auf dem Bescheid angebrachten Eingangsstampiglie am 27. Februar 1989 zugestellt. Die sechswöchige Frist für die Erhebung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof endete daher am 10. April 1989. In dem am 25. April 1989 persönlich beim Verwaltungsgerichtshof überreichten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist begründete der Beschwerdeführer die Fristv... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Die mögliche Bestürzung eines Bescheidadressaten über den Inhalt des Bescheides führt üblicherweise nicht dazu, daß der Bescheidadressat in einen Zustand der Dispositionsunfähigkeit gerät. Nur in Ausnahmsfällen, zB bei krankhafter psychischer Labilität wäre eine solche Folge denkbar. Eine behauptete Kra... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der Ausfertigung des mit ihr angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit dem am 14. Juni 1989 dem Beschwerdeführer zugestellten Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 26. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 38 Abs. 5 StVO bestraft. Die vom Beschwerdeführer dagegen eingebrachte, am 29. Juni 1989 zur Post gegebene Berufung wurde mit Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 31... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs2;
Rechtssatz: Als Hindernis iSd § 71 Abs 2 AVG ist jenes Ereignis iSd § 71 Abs 1 lit a AVG zu verstehen, das die Fristeinhaltung verhindert hat. Besteht dieses Ereignis in einem Tatsachenirrtum über den Ablauf der Frist zur Erhebung der Berufung, so hört das Hindernis iSd § 71 Abs 2 AVG auf, sobald der Besch (der Vertreter des Besch) den Tatsach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs2;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Bedeutung der richtigen Vormerkung von Terminen für die fristgerechte Setzung von (mit Präklusion sanktionierten) Prozeßhandlungen, ist von der Partei bzw ihrem Vertreter zu erwarten, daß er anläßlich der Unterfertigung der Berufung sein Augenmerk auch darauf richtet, welcher Zeitraum bis zum Ablauf der Rechtsmi... mehr lesen...
1. Am 27. November 1984 beantragte die Beschwerdeführerin beim Arbeitsamt Gänserndorf Karenzurlaubsgeld nach ihrem am 8. September 1984 geborenen Kind Sandra. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Arbeitsamtes vom 25. Jänner 1985 abgewiesen. Mit Eingabe vom 3. Mai 1988, gerichtet an das Arbeitsamt Versicherungsdienste, eingelangt beim Arbeitsamt Gänserndorf am 13. Mai 1988, teilte die Beschwerdeführerin durch den Beschwerdevertreter mit, daß mit Bescheid des Bundesministers für Arbeit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0199 E 24. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind mangelnde Rechtskenntnis oder Rechtsirrtum nicht als ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis zu werten, das die Vorauss... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und den Ausfertigungen der mit ihr angefochtenen Bescheide ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Villach vom 5. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 18 Abs. 1 StVO bestraft. Mit der am 22. Februar 1989 zur Post gegebenen Eingabe beantragte der Beschwerdeführer die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist. Ihm se... mehr lesen...
In dem am 22. Jänner 1990 zur Post gegebenen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 20. November 1989 brachte der Beschwerdeführer vor, daß der genannte Bescheid seinem Vertreter am 4. Dezember 1989 zugestellt worden sei. An diesem Tag sei der Bescheid in der Kanzlei seines Vertreters eingelangt. Der Bescheid sei mit einer ordnungsgemäße... mehr lesen...
In dem am 22. Jänner 1990 zur Post gegebenen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 20. November 1989 brachte der Beschwerdeführer vor, daß der genannte Bescheid seinem Vertreter am 4. Dezember 1989 zugestellt worden sei. An diesem Tag sei der Bescheid in der Kanzlei seines Vertreters eingelangt. Der Bescheid sei mit einer ordnungsgemäße... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990030032.X01 Im RIS seit 21.02.1990 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0022 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0240 B 29. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Wenn der Wiedereinsetzungswerber als Wiedereinsetzungsgrund ein Versehen eines Kanzleiangestellten seine... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0022 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0240 B 29. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Wenn der Wiedereinsetzungswerber als Wiedereinsetzungsgrund ein Versehen eines Kanzleiangestellten seine... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Landeslehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Der Landesschulrat für Oberösterreich sprach mit Bescheid vom 14. Oktober 1988 über das Ausmaß der Abfertigung der Beschwerdeführerin ab, wobei in der Bescheidbegründung ausgeführt wurde, die Zeit des Karenzurlaubes vom 3. April 1985 bis 31. August 1988 sei für die ruhegenußfähige Dienstzeit nicht anrechenbar. Mit Bescheid vom 2. November 1988 berichtigte d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §13a;AVG §33 Abs4;AVG §63 Abs5;AVG §69 Abs2;AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs2;BDG 1979 §21 Abs2;VwGG §26 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die mündlich (telefonisch) durch einen Beamten der Behörde erster Instanz erteilte unrichtige Rechtsbelehrung, durch eine Berichtigung des Bescheides werd... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Graz legte mit Strafverfügung vom 23. Jänner 1989 dem Beschwerdeführer eine am 8. November 1988 begangene Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 1 KFG in Verbindung mit § 4 Abs. 4 KDV zur Last und verhängte über ihn eine Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 36 Stunden). Die Strafverfügung, die die erforderliche Rechtsmittelbelehrung enthielt, wurde dem Beschwerdeführer am 1. Februar 1989 zu eigenen Handen zugestellt. Am 17. Februar 1989 l... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Graz legte mit Strafverfügung vom 23. Jänner 1989 dem Beschwerdeführer eine am 8. November 1988 begangene Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 1 KFG in Verbindung mit § 4 Abs. 4 KDV zur Last und verhängte über ihn eine Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 36 Stunden). Die Strafverfügung, die die erforderliche Rechtsmittelbelehrung enthielt, wurde dem Beschwerdeführer am 1. Februar 1989 zu eigenen Handen zugestellt. Am 17. Februar 1989 l... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1 impl;
Rechtssatz: Da dem Bf bekannt war, daß sein Vertreter kein ausgebildeter Jurist ist, kommt allein schon deshalb seinem Einwand, er habe darauf vertrauen können, daß sein Vertreter fristgerecht den Einspruch erheben werde, keine Berechtigung zu. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita impl;AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1212/76 B VS 19. Jänner 1977 VwSlg 9226 A/1977 RS 3 Stammrechtssatz Das Versehen eines Kanzleibediensteten ist für einen Rechtsanwalt (und damit für die von ihm vertretene Partei) nur dann ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, das ohne sein Ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita impl;AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1212/76 B VS 19. Jänner 1977 VwSlg 9226 A/1977 RS 3 Stammrechtssatz Das Versehen eines Kanzleibediensteten ist für einen Rechtsanwalt (und damit für die von ihm vertretene Partei) nur dann ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, das ohne sein Ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1 impl;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Bewilligung der Wiedereinsetzung ist auch, daß der Bf ohne sein Verschulden bzw ohne das Verschulden seines Vertreters, das ebenfalls dem Bf zuzurechnen ist, gehindert war eine Frist einzuhalten (Hinweis E 13.12.1989, 89/03/0091). European Case La... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §71 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;VwGG §46 Abs1 impl;
Rechtssatz: Der Zeitpunkt der Zustellung der Strafverfügung ist für die weiteren beabsichtigten Verfahrensschritte von so wesentlicher Bedeutung, daß schon der Bf bei Übergabe der Strafverfügung an seinen Vertreter verhalten gewesen wäre, diesem das genaue Zustelldatum b... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 4. Juli 1989 ordnete der Verwaltungsgerichtshof folgende Verbesserung der zu den Zlen. 89/18/0062, 0063 erhobenen Beschwerde des Beschwerdeführers an: "1. Es ist der Sachverhalt in einer zeitlich geordneten Darstellung des Verwaltungsgeschehens wiederzugeben (§ 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG). 2. Es ist ein bestimmtes Begehren (§ 28 Abs. 1 Z. 6 in Verbindung mit § 42 Abs. 2 VwGG) zu stellen. 3. Es ist das Recht, in dem die beschwerdeführende Partei verletzt zu sein ... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 4. Juli 1989 ordnete der Verwaltungsgerichtshof folgende Verbesserung der zu den Zlen. 89/18/0062, 0063 erhobenen Beschwerde des Beschwerdeführers an: "1. Es ist der Sachverhalt in einer zeitlich geordneten Darstellung des Verwaltungsgeschehens wiederzugeben (§ 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG). 2. Es ist ein bestimmtes Begehren (§ 28 Abs. 1 Z. 6 in Verbindung mit § 42 Abs. 2 VwGG) zu stellen. 3. Es ist das Recht, in dem die beschwerdeführende Partei verletzt zu sein ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1 idF 1985/564; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/18/0203 Besprechung in:AnwBl 1988/12, S 680; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0085 B 27. Mai 1988 RS 2 Stammrechtssatz Einem Rechtsanwalt, der sich bei der Unterfe... mehr lesen...