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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1 Z2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Beschwerdeführerin die Fahrgastzählung auch schon während des die beantragte Kraftfahrlinienkonzession betreffenden Verfahrens vornehmen und die "nunmehr übermittelten Zahlen" - also einen geringeren Einnahmenverlust, als von der mitbeteiligten Partei behauptet - darstellen hätte können; die Beschwerdeführerin vermag es auch nicht, schlüssige Gründe dafür vorzutragen, es sei ihr nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen, den im Verwaltungsverfahren erhobenen - der Beschwerdeführerin daher bekannten - Einwand der mitbeteiligten Partei hinsichtlich der Einnahmenverluste durch bereits in diesem Verwaltungsverfahren gewonnene Beweise zu entkräften.
Schlagworte
VerschuldenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998030259.X04Im RIS seit
19.12.2001Zuletzt aktualisiert am
14.10.2014