Begründung: In den
Spruch: des hg Erkenntnisses vom 06.06.2018, Zahl W137 2197171-1/10E, wurde versehentlich ein falsches Bescheiddatum aufgenommen. 1. Beweiswürdigung: Das Bundesverwaltungsgericht geht vom oben dargelegten unstrittigen Sachverhalt aus, der unmittelbar auf Grund der Aktenlage festgestellt werden konnte. Bereits aus der Einleitung des Spruchs sowie der Aktenlage konnte nie ein Zweifel bestehen, dass stets der (Schubhaft-)Bescheid vom 30.05.2018 als Entscheidungsge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX(in Folge: "Erstbeschwerdeführer"), XXXX (in Folge: "Zweitbeschwerdeführer") und XXXX ("Drittbeschwerdeführerin") stellten am 21.09.2015 Anträge auf internationalen Schutz in Österreich. 2. Bei ihrer am Tag der Antragstellung stattgefundenen Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der Erstbeschwerdeführer befragt zu seinen Fluchtgründen zusammengefasst an, dass er als Kind mit seiner Familie von Afghanista... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX(in Folge: "Erstbeschwerdeführer"), XXXX (in Folge: "Zweitbeschwerdeführer") und XXXX ("Drittbeschwerdeführerin") stellten am 21.09.2015 Anträge auf internationalen Schutz in Österreich. 2. Bei ihrer am Tag der Antragstellung stattgefundenen Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der Erstbeschwerdeführer befragt zu seinen Fluchtgründen zusammengefasst an, dass er als Kind mit seiner Familie von Afghanista... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX(in Folge: "Erstbeschwerdeführer"), XXXX (in Folge: "Zweitbeschwerdeführer") und XXXX ("Drittbeschwerdeführerin") stellten am 21.09.2015 Anträge auf internationalen Schutz in Österreich. 2. Bei ihrer am Tag der Antragstellung stattgefundenen Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der Erstbeschwerdeführer befragt zu seinen Fluchtgründen zusammengefasst an, dass er als Kind mit seiner Familie von Afghanista... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) In den Feststellungen des hier gegenständlichen Erkenntnisses vom 29.05.2018, GZ W225 2189093-1/18E, wurde durch einen versehentlichen Formatierungsfehler die beantragten Projektänderungen als nicht verfahrensgegenständlich erkannt. Die Feststellungen werden dahingehend korrigiert. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib-und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschlie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Das BVwG hat am 28.05.2018 den oben bezeichneten Beschluss erlassen, bei dem im Spruchpunkt A) iZm der Frage der Zulässigkeit der Aberkennung des faktischen Abschiebeschutzes iZm einem Folgeantrag schreibfehlerbedingt an Stelle des § 12a Abs 2 AsylG der § 12 Abs 2AsylG zitiert wurde. Ausweislich der Entscheidungsbegründung wurde der Beschluss des BVwG eindeutig mit § 12a Abs 2 AsylG und nicht mit § 12 Abs 2 AsylG begründet. II. Das Bundesverwaltu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 12.02.2018 wurde gemäß § 76 Abs. 2 Z. 1 FPG über den BF die Schubhaft zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung angeordnet und ausgesprochen, dass die Rechtsfolgen dieses Bescheides nach Beendigung der Gerichtshaft eintreten. 2. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. 3. Am 19.03.2018 langte die gegenständliche Beschwerde samt dazugehörigem Verwa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.05.2018, W200 2173867-1/4E, W200 2173863-1/4E und W200 2173859-1/4E, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden der afghanischen Staatsangehörigen 1.) XXXX , 2.) XXXX , 3.) XXXX , jeweils gegen Spruchpunkt I. der angefochtenen Bescheide als unbegründet ab. Aufgrund eines Versehens wurden im Einleitungssatz der Erkenntnisse die angefochtenen Bescheide nicht mit ihrer korrekten Ve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.05.2018, W200 2173867-1/4E, W200 2173863-1/4E und W200 2173859-1/4E, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden der afghanischen Staatsangehörigen 1.) XXXX , 2.) XXXX , 3.) XXXX , jeweils gegen Spruchpunkt I. der angefochtenen Bescheide als unbegründet ab. Aufgrund eines Versehens wurden im Einleitungssatz der Erkenntnisse die angefochtenen Bescheide nicht mit ihrer korrekten Ve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.05.2018, W200 2173867-1/4E, W200 2173863-1/4E und W200 2173859-1/4E, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden der afghanischen Staatsangehörigen 1.) XXXX , 2.) XXXX , 3.) XXXX , jeweils gegen Spruchpunkt I. der angefochtenen Bescheide als unbegründet ab. Aufgrund eines Versehens wurden im Einleitungssatz der Erkenntnisse die angefochtenen Bescheide nicht mit ihrer korrekten Ve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem Erkenntnis vom XXXX , hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde von XXXX , geboren am XXXX , bevollmächtigt vertreten durch XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, Landesstelle Wien vom XXXX , betreffend die Abweisung des Antrages auf Hilfeleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, stattgegeben, den angefochtenen Bescheid aufgehob... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 29.06.2017 beantragte die Antragstellerin, "das Bundesverwaltungsgericht möge feststellen, dass die Auftraggeberin den Vertrag betreffend die Beschaffung von Toilettenpapier rechtswidrigerweise ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung bzw. vorherigem Aufruf zum Wettbewerb durchgeführt hat", die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr durch die Auftragge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang, zugleich festgestellter Sachverhalt: 1. Mit Beschluss vom 18.04.2018, Zl. W204 2183393-1/16E, hat das Bundesverwaltungsgericht die Säumnisbeschwerde der Beschwerdeführerin wegen Verletzung der Entscheidungspflicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) betreffend den am 13.09.2017 gestellten Antrag auf Erteilung einer Konzession als Zahlungsinstitut in Spruchpunkt A) als unzulässig zurückgewiesen. 2. Aus einem redaktionellen Versehen wurde in
Spruch: ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde (hier: das Bundesverwaltungsgericht) jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb eine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Wien, wurde gegen den BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt und gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes für Fremdenwesen und Asyl, zugestellt am 13.0.92016, wurde der gegenständliche Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z. 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.), der Antrag bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Mazedonien gemäß § 8 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z. 13 AsylG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Erkenntnis W164 2112742-2/30E vom 06.02.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Herrn XXXX vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Blaschitz, Wien, insoweit stattgegeben, als der BF die im Zeitraum 25.3.2004 bis 31.05.2014 angefallenen Verzugszinsen zu bezahlen habe, jedoch keine Verzugszinsen für die Zeit ab 01.06.2014 zu entrichten habe. Im Übrigen wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Die Höhe der die im Zeitraum 25.3.200... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des BVwG vom 23.01.2018, Zl. L506 2145188-1/8E, wurde das Beschwerdeverfahren von XXXX gemäß § 28 Abs.1 VwGVG und § 24 Abs.2, 1. Satz AsylG eingestellt Aufgrund eines Versehens bei der Ausfertigung des Beschlusses wurde jedoch die Zahl XXXX anstelle von " XXXX " als Verfahrenszahl des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl angeführt. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu A) 1.1. Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.03.2018 mit der Geschäftszahl W105 2174743-1/5E, wurde der Beschwerde stattgegeben und dem Beschwerdeführer der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Dabei wurde auf Grund eines offensichtlichen Versehens ein falscher Vorname im Erkenntnis angeführt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.01.2018, Zl. W214 2163948-1/5E wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Bescheid der Präsidentin des Rechnungshofes vom 10.02.2017, Zl. 502.115/161-1A2/17, gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF ab. Dabei wurde auf Grund eines offensichtlichen Versehens im Kapitel "Verfahrensgang und Sachverhalt" auf Seite 5 des Erkenntnisses im viert... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Im
Spruch: des genannten Erkenntnisses befindet sich ein Schreibfehler bzw. ein diesem gleichzuhaltender Fehler, indem aufgrund eines Versehens der Spruchpunkt IV in jenen angefochtenen Bescheiden, welche den im
Spruch: des gegenständlichen Beschlusses genannten Erkenntnissen zu Grunde liegt als Spruchpunkt V bezeichnet wurde. 2. Beweiswürdigung: Der festgestellte Sachverhalt steht aufgrund der außer Z... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Im
Spruch: des genannten Erkenntnisses befindet sich ein Schreibfehler bzw. ein diesem gleichzuhaltender Fehler, indem aufgrund eines Versehens der Spruchpunkt IV in jenen angefochtenen Bescheiden, welche den im
Spruch: des gegenständlichen Beschlusses genannten Erkenntnissen zu Grunde liegt als Spruchpunkt V bezeichnet wurde. 2. Beweiswürdigung: Der festgestellte Sachverhalt steht aufgrund der außer Z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Die Präsidentin des Landesgerichtes Linz (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) erließ mit Bescheid vom 12.02.2016, Zl. Jv 1991/15m-33 (458 Rev 5949/15s), einen Zahlungsauftrag gemäß § 6a Abs. 1 Gerichtliches Einbringungsgesetz (GEG), mit sie dem Beschwerdeführer den Betrag von EUR 50.008,-- (gerichtlich verhängte Geldstrafe/Zwangsstrafe: EUR 50.000,--; Einhebungsgebühr EUR 8,--) zur Zahlung vorschrieb. Der Zahlungsauftrag... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 138/2017 (in Folge: VwGVG), sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 in der Fassung BGBl. I Nr. 138/2017 (in Folge: B-VG), unter anderem die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 AVG s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.01.2018, GZ: W108 2135907-1/2E, wurde die Beschwerde des XXXX gegen einen Bescheid der Präsidentin des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 24.08.2016 gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG als unbegründet abgewiesen. Aufgrund eines Versehens wurde die Geschäftszahl des angefochtenen Bescheides vom 24.08.2016 statt richtig mit "100 Jv 5745/16v-33a-II (003 Rev 5405/16y)" falsch mit "100... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit gekürzter Ausfertigung des am 07.12.2017 mündlich verkündeten Erkenntnisses vom 17.01.2018, Zl. G304 2175137-1/9E, 2175148-1/9E, 2175142-1/9E, 2175133-1/9E, 2175143-1/9E, sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.10.2017, Zl. XXXX (BF1), Zl. XXXX(BF2), Zl. XXXXBF3), Zl. XXXX(BF4), Zl. XXXX(BF5), Zl. XXXX(BF6) ab. Im Einleitungssatz des Spruches... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit gekürzter Ausfertigung des am 07.12.2017 mündlich verkündeten Erkenntnisses vom 17.01.2018, Zl. G304 2175137-1/9E, 2175148-1/9E, 2175142-1/9E, 2175133-1/9E, 2175143-1/9E, sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.10.2017, Zl. XXXX (BF1), Zl. XXXX (BF2), Zl. XXXX (BF3), Zl. XXXX (BF4), Zl. XXXX (BF5), Zl. 1109741104-160447919 (BF6) ab. Im Einlei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit gekürzter Ausfertigung des am 07.12.2017 mündlich verkündeten Erkenntnisses vom 17.01.2018, Zl. G304 2175137-1/9E, 2175148-1/9E, 2175142-1/9E, 2175133-1/9E, 2175143-1/9E, sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.10.2017, Zl. XXXX (BF1), Zl. XXXX (BF2), Zl. XXXX (BF3), Zl. XXXX (BF4), Zl. XXXX(BF5), Zl. XXXX (BF6) ab. Im Einleitungssatz des Spr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit gekürzter Ausfertigung des am 07.12.2017 mündlich verkündeten Erkenntnisses vom 17.01.2018, Zl. G304 2175137-1/9E, 2175148-1/9E, 2175142-1/9E, 2175133-1/9E, 2175143-1/9E, sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.10.2017, Zl. XXXX (BF1), Zl. XXXX (BF2), Zl. XXXX (BF3), Zl. XXXX(BF4), Zl. XXXX(BF5), Zl. XXXX (BF6) ab. Im Einleitungssatz des Spru... mehr lesen...