Begründung: I. Verfahrensgang: Mit gekürzter Ausfertigung des am 07.12.2017 mündlich verkündeten Erkenntnisses vom 17.01.2018, Zl. G304 2175137-1/9E, 2175148-1/9E, 2175142-1/9E, 2175133-1/9E, 2175143-1/9E, sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.10.2017, Zl. XXXX (BF1), Zl. XXXX(BF2), Zl. XXXX(BF3), Zl. XXXX (BF4), Zl. XXXX (BF5), Zl. XXXX (BF6) ab. Im Einleitungssatz des Spru... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit gekürzter Ausfertigung des am 07.12.2017 mündlich verkündeten Erkenntnisses vom 17.01.2018, Zl. G304 2175137-1/9E, 2175148-1/9E, 2175142-1/9E, 2175133-1/9E, 2175143-1/9E, sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.10.2017, Zl. XXXX (BF1), Zl. XXXX (BF2), Zl. XXXX (BF3), Zl. XXXX (BF4), Zl. XXXX(BF5), Zl. 1109741104-160447919 (BF6) ab. Im Einleit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Durch Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.11.2017, GZ XXXX , wurde der Beschwerde stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) i.d.g.F. der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wurde festgestellt, dass XXXX , kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt Aufgrund eines Versehens wurde im Einleitungssatz der genannten Entscheidung das Geburtsdatum de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Im Anschluss an die mündliche Verhandlung am 28. November 2017 verkündete das Bundesverwaltungsgericht, dass XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG) der Status eines Asylberechtigten zuerkannt wird und gemäß § 3 Abs. 5 AsylG festgestellt wird, dass ihm kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. 2. In der schriftlichen Ausfertigung dieses Erkenntnisses vom 15. Dezember 2017, Zl. W227 2111314-1/11E, wurde das Geburtsjah... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.01.2018, W200 2164535-1/9E und W200 2164525-1/10E, gab das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerden von 1.) XXXX und 2.) XXXX, gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) statt und erkannte diesen den Status von Asylberechtigten zu. Aufgrund eines Versehens wurden im Einleitungssatz der Erkenntnisse die Geburtstage von XXXX und XXXX vertauscht. II. Das Bundesverwaltungsgericht ... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.01.2018, W200 2164535-1/9E und W200 2164525-1/10E, gab das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerden von 1.) XXXX und 2.) XXXX, gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) statt und erkannte diesen den Status von Asylberechtigten zu. Aufgrund eines Versehens wurden im Einleitungssatz der Erkenntnisse die Geburtstage von XXXX und XXXX vertauscht. II. Das Bundesverwaltungsgericht ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Durch Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16.01.2017, GZ W124 2134632-1/4E, wurde der Beschwerde stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) i.d.g.F. der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wurde festgestellt, dass XXXX , kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt Aufgrund eines Versehens wurde im Einleitungssatz der genannten Entscheidung das Geb... mehr lesen...
Begründung: Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes ist durch das VwGVG, BGBl I 2013/33 idF BGBl I 2017/24, geregelt (§ 1 leg.cit.). Gemäß § 58 Abs 2 VwGVG bleiben entgegenstehende Bestimmungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits kundgemacht wurden, in Kraft. Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art 130 Abs 1 B-VG die Bestimmunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit bekämpftem Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Wien, (in Folge die belangte Behörde) vom 07.12.2016 wurden der
Spruch: und die
Begründung: des Bescheides der belangten Behörde vom 11.02.2016 gemäß § 62 Abs. 4 AVG dahingehend berichtigt, dass entgegen dem ursprünglichen Wortlaut des Bescheides kein Anspruch auf Rehabilitationsgeld aus der (österreichischen) Krankenversicherung bestehe, da die Zuständigkeit für Leistun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt (im Folgenden: PVA) vom 31.7.2017 wurde die Ausgleichzulage ab 1.1.2017 neu festgestellt und ausgesprochen, dass die Ausgleichzulage ab 1.1.2017 monatlich € 238,89, ab 1.3.2017 monatlich € 236,28 und ab 1.4.2017 monatlich € 231,28 beträgt. Im
Spruch: wurde weiters festgehalten, dass ab 1. April 2014 die Ausgleichzulage als Vorschuss ausgezahlt wird. Darunter wurde mit richtigem Datum festgehalt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 07.11.2017, Zl. I407 2132121-1/35E, wurde der Bescheid gemäß § 28 Abs. 3 aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Behörde zurückverwiesen. Die Voraussetzungen wurden vom Bundesverwaltungsgericht auch geprüft und ergab sich nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, dass die entsprechenden Voraussetzungen für eine Aufhebung und Zurückverweisung gegeben sind. Bei ... mehr lesen...