Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §61 Abs2;AVG §61 Abs3;AVG §61 Abs4;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs1 Z1;VStG §44 Abs1;VStG §46 Abs1;VStG §51 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/01/0186 E 10. Dezember 1986 VwSlg 12328 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Frist zur Erhebung der Berufung gegen einen mündlich verkündeten Bescheid (hier: Straferkenntnis) wird auch dann mit der Verkündung in La... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Vizeleutnant (Beamter in Unteroffiziersfunktion) Angehöriger des Bundesheeres. Seine Dienststelle ist die n-kompanie des Landwehrstammregimentes 42 in Linz. In der Zeit vom 19. bis 30. November 1991 fand eine Bataillonstruppenübung (BTÜ) statt, zu der der Beschwerdeführer zeitweise abkommandiert war. Über ihn wurde mit dem am 18. Dezember 1991 mündlich verkündeten Bescheid des Kommandanten der n-Kompanie/LWSR 42, Hauptmann E (Einheitskommandant) di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §62 Abs3;HDG 1985 §24;HDG 1985 §61 Abs1;HDG 1985 §62 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Unterlassung der Übermittlung der vom Bf beantragten schriftlichen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides kann schon deshalb keinen erheblichen Verfahrensfehler darstellen, weil mangels Anwendbarkeit des § 62 Abs 3 AVG i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §44 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §62 Abs3;HDG 1985 §24;HDG 1985 §61 Abs1;HDG 1985 §62 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 92/09/0149 1 Stammrechtssatz Das HDG 1985 (vgl § 61 Abs 1 und § 62 Abs 2 HDG 1985) sieht die mündliche Verkündung von Bescheiden in beiden Instanzen des Disziplin... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. April 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 7. April 1991 um 3.35 Uhr in F an einer näher bezeichneten Örtlichkeit geweigert, seine Atemluft durch ein besonders geschultes und von der Behörde hiezu ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, daß er zuvor einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 23. Dezember 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe sich am 4. August 1991 um 22.45 Uhr in Kitzbühel an einem näher bezeichneten Ort geweigert, ihre Atemluft durch ein besonders geschultes und von der Behörde hiezu ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, daß sie am 4. August 1991 um 22.15 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §51a;AVG §62 Abs3;AVG §67g;AVG §76;VStG §24;VStG §64 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/16 94/03/0001 2 Stammrechtssatz Wurden die betreffenden Fahrtkosten vom Zeugen in der in Gegenwart des Bf abgehaltenen Verhandlung vor der belangten Behörde geltend gemacht und gemäß § 51a Abs 1 vorletzter Satz AVG durch den Vorsitzenden "gleich" zugesprochen, bedar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §51a;AVG §62 Abs3;AVG §67g;VStG §24;VStG §64 Abs3;VStG §76; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/16 94/03/0001 2 Stammrechtssatz Wurden die betreffenden Fahrtkosten vom Zeugen in der in Gegenwart des Bf abgehaltenen Verhandlung vor der belangten Behörde geltend gemacht und gemäß § 51a Abs 1 vorletzter Satz AVG durch den Vorsitzenden "gleich" zugesprochen, beda... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 31. März 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1. § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 und 2. § 4 Abs. 5 leg. cit. bestraft, weil er 1. sich am 4. Dezember 1992, um 23.20 Uhr, in K, auf dem Parkplatz beim Haus 41 sich geweigert habe, seine Atemluft von einem besonders geschulten und hiezu von der Behörde ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt überprüfen zu lassen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §51a;AVG §62 Abs3;AVG §67g;AVG §76;VStG §24;VStG §64 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/03/0010
Rechtssatz: Wurden die betreffenden Fahrtkosten vom Zeugen in der in Gegenwart des Bf abgehaltenen Verhandlung vor der belangten Behörde geltend gemacht und gemäß § 51a Abs 1 vorletzter Satz AVG durch den V... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 21. August 1991 stellte das Arbeitsamt Feldkirch (im folgenden Arbeitsamt) bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (im folgenden BH) den Antrag, gegen die Firma A ein Strafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz einzuleiten. Die genannte Firma habe es verabsäumt, den Antrag auf Verlängerung der Arbeitsbewilligung für den türkischen Staatsangehörigen G. fristgerecht beim Arbeitsamt einzureichen. Die Arbeitsbewilligung für G. sei mit 30. Juni 1991 abgelaufen,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §46 Abs1;VStG §46 Abs2;VStG §51 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 3 Stammrechtssatz Gegen ein mündlich verkündetes und daher rechtlich existierendes Straferkenntnis kann auch schon vor der Zustellung der verlangten schriftlichen Ausfertigung zulässigerweise Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs5;VStG §24;VStG §49 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Zweck der Normierung der Berufungsfrist liegt darin, daß ein spätester Zeitpunkt für die Erhebung der Berufung festgesetzt wird. Die Behörde und allfällige andere Parteien des Verwaltungsverfahrens sollen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §46 Abs1;VStG §46 Abs2;VStG §51 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 1 Stammrechtssatz Ein mündlich verkündeter Bescheid gilt bereits mit seiner Verkündung als erlassen (Hinweis E 19.2.1951, 127/50, VwSlg 1941 A/1951). Die Zustellung einer schriftlichen Ausfertig... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §46 Abs1;VStG §46 Abs2;VStG §51 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 2 Stammrechtssatz Wird ein Bescheid mündlich verkündet und auf Grund eines rechtzeitigen Verlanges gem § 62 Abs 3 AVG eine schriftliche Ausfertigung zugestellt, so beginnt die Rechtsmittelfrist ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Devolutionsantrag des Beschwerdeführers vom 9. Oktober 1991 gemäß § 73 Abs. 2 AVG ab. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe in seinem Devolutionsantrag behauptet, die erstinstanzliche Behörde habe es verabsäumt, über seinen Antrag vom 10. Jänner 1991 auf Geldaushilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu entscheiden. Aus dem Akt der erstinstanzlichen Behörde sei jedoch ersichtlich, daß mit mündlich verkünde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 3 Stammrechtssatz Gegen ein mündlich verkündetes und daher rechtlich existierendes Straferkenntnis kann auch schon vor der Zustellung der verlangten schriftlichen Ausfertigung zulässigerweise Berufung erhoben werden. D.h.: Wenngleich die Berufungsfrist gegen einen mündlich e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 2 Stammrechtssatz Wird ein Bescheid mündlich verkündet und auf Grund eines rechtzeitigen Verlanges gem § 62 Abs 3 AVG eine schriftliche Ausfertigung zugestellt, so beginnt die Rechtsmittelfrist erst mit der Zustellung der Ausfertigung (Hinweis E 25.6.1952, 2053/50, VwSlg 258... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Juli 1988 trug der Magistrat der Landeshauptstadt Linz-Baurechtsamt der Beschwerdeführerin die Beseitigung einer baulichen Anlage binnen acht Wochen ab Rechtskraft des Bescheides auf. Es handelt sich um ein 3 m hohes Objekt mit den Ausmaßen 10,05 x 5,25 m in Holzriegelwandkonstruktion, in welchem sich an der Ostseite ein Büro und an der Westseite eine kleine Autowerkstätte befindet. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Nachdem bei einer behördlichen Nachsch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §44 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §62 Abs3;
Rechtssatz: Das zusätzlich in § 44 Abs 1 AVG normierte Beurkundungsgebot des § 62 Abs 2 AVG kann schon im Hinblick auf ein allfälliges Rechtsmittelverfahren nicht als bloße Formvorschrift angesehen werden, deren Mißachtung ohne Folge bliebe. Die Rechte der Partei sind vor allem durch die Bestimmung des § 62 Abs 3 AVG hinreichend gesich... mehr lesen...
1.1.1. Mit Bescheid der Obmännerkonferenz des Getreidewirtschaftsfonds vom 23. Jänner 1989 wurde gemäß § 50 des Marktordnungsgesetzes 1985 (MOG), BGBl. Nr. 210/1985 in der geltenden Fassung, auf Grund eines Beschlusses der Obmännerkonferenz vom 10. Jänner 1989 an Verwertungsbeiträgen der Betrag von S 333.279,95, zuzüglich eines Erhöhungsbetrages gemäß § 50 Abs. 3 MOG von S 66.655,99, somit insgesamt S 399.935,94 zur Zahlung binnen 14 Tagen vorgeschrieben. Als Adressatin dieses Beschei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/17/0038
Rechtssatz: Für die Beurteilung des Sachverhaltes, wer als tauglicher Bescheidadressat überhaupt in Betracht kommt, ist der Zeitpunkt der Bescheidzustellung und nicht der der kollegialen Beschlußfassung durch die belangte Behörde ode... mehr lesen...
Ein im Eigentum des Beschwerdeführers befindlicher Pkw wurde am 21. August 1989 von seinem Abstellplatz im 16. Wiener Gemeindebezirk gemäß § 89a Abs. 2 StVO 1960 entfernt. Als Grund für die Entfernung wurde angegeben, daß am Pkw keine Kennzeichentafeln angebracht waren. Die Erstbehörde, der Magistrat der Stadt Wien, MA 48, fertigte einen auf § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 gestützten, mit 18. September 1989 datierten Bescheid aus, mit dem der Beschwerdeführer zum Ersatz der Kosten d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs3;AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/04 92/11/0021 2 Stammrechtssatz Auch wenn die Behörde ausdrücklich zum Ausdruck bringt, daß sie eine Zustellung nicht bewirken wolle (weil zB ihre Absicht lediglich auf Information gerichtet ist, Übermittlung "zur Kenntnisnahme"), hat die Übe... mehr lesen...
Über den Beschwerdeführer, der als Wachtmeister dem Bundesheer angehört, wurde mit am 12. Feber 1992 mündlich verkündetem Bescheid des Kompaniekommandanten die Disziplinarstrafe der Geldbuße von S 500,-- verhängt. Dieser mündlich verkündete Bescheid ist in den vorgelegten Akten nicht weiter dokumentiert. Auf Grund der vom Beschwerdeführer dagegen erhobenen Berufung, in welcher der Beschwerdeführer im wesentlichen jedes Verschulden an dem ihm vorgeworfenen Verhalten in Abrede stell... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 8. Jänner 1991 beim Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 12 - Sozialamt, Sozialreferat für den 1, 8 und 9 Bezirk (erstinstanzliche Behörde) einen Grundantrag auf Gewährung von Geldaushilfen, der mit mündlich verkündetem Bescheid vom selben Tag abgelehnt wurde. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Am 10. Jänner 1991 beantragte der Beschwerdeführer neuerlich die Gewährung einer Geldaushilfe, nach der Aktenlage allerdings lediglich für vier Ta... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 2 Stammrechtssatz Wird ein Bescheid mündlich verkündet und auf Grund eines rechtzeitigen Verlanges gem § 62 Abs 3 AVG eine schriftliche Ausfertigung zugestellt, so beginnt die Rechtsmittelfrist erst mit der Zustellung der Ausfertigung (... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 3 Stammrechtssatz Gegen ein mündlich verkündetes und daher rechtlich existierendes Straferkenntnis kann auch schon vor der Zustellung der verlangten schriftlichen Ausfertigung zulässigerweise Berufung erhoben werden. D.h.: Wenngleich di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §44 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §62 Abs3;HDG 1985 §24;HDG 1985 §61 Abs1;HDG 1985 §62 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Das HDG 1985 (vgl § 61 Abs 1 und § 62 Abs 2 HDG 1985) sieht die mündliche Verkündung von Bescheiden in beiden Instanzen des Disziplinarverfahrens ausdrücklich vor. Nähere Bestimmungen betreffend eine B... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 1 Stammrechtssatz Ein mündlich verkündeter Bescheid gilt bereits mit seiner Verkündung als erlassen (Hinweis E 19.2.1951, 127/50, VwSlg 1941 A/1951). Die Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des Straferkenntnisses ist nur mehr fü... mehr lesen...