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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/17/0038Rechtssatz
Für die Beurteilung des Sachverhaltes, wer als tauglicher Bescheidadressat überhaupt in Betracht kommt, ist der Zeitpunkt der Bescheidzustellung und nicht der der kollegialen Beschlußfassung durch die belangte Behörde oder das Datum des Bescheides maßgebend.
Schlagworte
Sachverhaltsermittlung Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Inhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989170037.X01Im RIS seit
27.04.2001