Begründung: Die Agrargemeinschaft K***** (im Folgenden: Agrargemeinschaft) ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften EZ 90028 und EZ 706. Mit Bescheid der Einschreiterin als Agrarbehörde I. Instanz vom 26. 2. 2010, Zl AgrB-R413/86-2010, wurde festgestellt, dass (I.) das Liegenschaftsvermögen der Agrargemeinschaft, soweit es das ursprüngliche Regulierungsgebiet, bestehend aus näher bezeichneten, (ausschließlich) in der EZ 706 vorgetragenen Grundstücken, umfasst, Gemeindegu... mehr lesen...
Begründung: Ob den Liegenschaften EZ 66, 120, 143, 162, 181 und 239 je GB ***** (auf welches GB sich fortan alle EZ beziehen) ist jeweils die Agrargemeinschaft R***** (fortan nur mehr: Agrargemeinschaft) als grundbücherliche Eigentümerin einverleibt. Mit Bescheid der Einschreiterin als Agrarbehörde erster Instanz vom 12. 3. 2010, Zl. AgrB-R283/259-2010, wurde I. festgestellt, dass das Liegenschaftsvermögen der Agrargemeinschaft, soweit es das ursprüngliche Regulierungsgebiet, besteh... mehr lesen...
Begründung: Die Agrargemeinschaft M***** ist Eigentümerin der Liegenschaften EZ 20, 29, 31, 32, 601, 603, 605, 607, 609, 611, 616, 631, 634, 636, 639, 683, 90077, 90078, 223, 463, 73 und 234 alle GB *****. Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz vom 8. 2. 2010, Zl AgrB-R285/354-2010, wurde I./ festgestellt, dass die im Regelungsplan mit überprüfter Haupturkunde der Agrargemeinschaft M***** vom 10. 10. 1945, Zl. I-103/61, unter Punkt A/II an... mehr lesen...
Begründung: Ob den Liegenschaften EZ 11, 12, 13, 14, 15 und 17 je GB ***** (auf welches GB sich fortan alle EZ beziehen) ist jeweils die Agrargemeinschaft K***** (fortan nur mehr: Agrargemeinschaft) als grundbücherliche Eigentümerin einverleibt. Mit Bescheid der Einschreiterin als Agrarbehörde erster Instanz vom 12. 3. 2010, Zl AgrB-R467/120-2010, wurde - soweit hier wesentlich - I. festgestellt, dass das Liegenschaftsvermögen der Agrargemeinschaft, soweit es das ursprüngliche Regul... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist bücherliche Eigentümerin der aneinandergrenzenden Liegenschaften EZ ***** mit dem Grundstück Nr 484 und EZ ***** mit dem Grundstück Nr 485/2 je des Grundbuchs *****, die mit der im Grundbuch einverleibten Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens zu Gunsten des nördlich vom Grundstück Nr 485/2 gelegenen Grundstücks Nr 485/1 der EZ ***** belastet sind. Die beklagte Partei ist mit der Errichtung von Wohnanlagen befasst. Mit Bescheid vom 24. 10. 2002 wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagte Krampusverein veranstaltete am 6. 12. 2005 im Ortszentrum von T***** einen Krampuslauf, an dem sich mehrere Krampusgruppen („Passen") aus verschiedenen Orten beteiligten. Die Klägerin nahm an dieser Veranstaltung als Zuschauerin teil. Für diesen Krampuslauf hatte der Bürgermeister der Marktgemeinde T***** mit Bescheid vom 21. 11. 2005 die Veranstaltungsstättengenehmigung unter Einhaltung von „Bedingungen und Auflagen" erteilt. Punkt 5. des Bescheid... mehr lesen...
Begründung: Mit Entscheidung der Schlichtungsstelle MA 16 Schli-ZS 1/98/9258 hatte diese den Miteigentümern des Hauses *****, H*****gasse 4, eine Reihe notwendig gewordener Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten aufgetragen und mit der Entscheidung Schli-ZS 655/2000 zur Durchsetzung dieser Erhaltungsarbeiten einen Zwangsverwalter bestellt, dessen Bestellung dann im Grundbuch eingetragen worden war. Mit ihrer Entscheidung vom 20. 4. 2005 zu ZS 04409/2004 hat die Schlichtungsstelle d... mehr lesen...
Norm: AVG §58AVG §68ABGB §947
Rechtssatz: Dritte, die am Verwaltungsverfahren nicht beteiligt waren, können nur durch die Gestaltungs- oder Tatbestandswirkung eines Bescheids gebunden sein. Die bloße Rechtskraft allein führt noch nicht zu Wirkungen für Dritte. Entscheidungstexte 4 Ob 192/06y Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 192/06y Veröff: SZ 2006/172 ... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter des Beklagten lebt seit Mai 2003 in einem Pflegeheim. Da sie die Aufenthalts- und Pflegekosten nicht zur Gänze selbst zahlen kann, bezieht sie Sozialhilfe vom klagenden Land Tirol. Die monatlichen Leistungen betrugen zunächst 1.135,40 EUR, seit Anfang 2004 werden monatlich 1.445,94 EUR gewährt. Der Beklagte ist Pensionist. Seine Pension betrug im Jahr 2003 netto 1.531,74 EUR, im Jahr 2004 netto 1.516,01 EUR, im Jahr 2005 netto 1.541,66 EUR und im Jahr 2006 net... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte ist eine Stadt mit eigenem Statut. Sie betrieb vom 7. August 2002 bis 11. April 2003 am Standort städtischer Wirtschaftshof eine gewerbliche Tankstelle als selbstständigen Wirtschaftskörper. Danach verpachtete sie die Tankstelle. Der Zweitbeklagte ist Bürgermeister der Erstbeklagten. Er wies seine Mitarbeiter an, nach Wegen zu suchen, die stadteigene Betriebstankstelle in eine öffentliche Tankstelle umzuwandeln. Bereits im März 2002 beauftragt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Dr. Baumann, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Richard S*****, 2.) Renate S*****, vertreten durch MMag. Johannes Pfeiffer, Rechtsanwalt in Liezen, gegen die beklagten Parteien 1.) Mag. Rupert P*****, 2.) Dr. Peter St*****, 3.) Mag. Vero... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte von der beklagten Partei, die Schiliftanlagen sowie Schiabfahrten betreibt, mit Mietvertrag vom 11. 10. 1994 (./B) eine auf der Liegenschaft KG P*****, EZ ***** Grundstück 6***** errichtete Minigolfhütte (Blockhütte) im Ausmaß von 16 m 2 gemietet. Eigentümerin dieser Liegenschaft ist die Wohnungseigentümergemeinschaft A*****. Auf dem Grundstück war von der beklagten Partei (neben einer Informationstafel und Spielgerät) auch (konsenslos) die Blockhütte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat in der
Begründung: seiner Entscheidung ausdrücklich ausgeführt, dass "der Rekurs an den Obersten Gerichtshof nicht zulässig" sei, und hat dies damit begründet, dass die Entscheidung nicht von einer Rechtsfrage erheblicher Bedeutung iSd § 46 Abs 1 ASGG abhänge und keiner der begünstigten Fälle des § 46 Abs 3 ASGG vorliege. Wenngleich auf Grund eines offenkundigen Versehens ein ausdrücklicher Ausspruch in... mehr lesen...
Norm: AVG §58 ff
Rechtssatz: Ein "fingierter (stillschweigender)" Behördenakt kann nicht Bescheidcharakter haben. Demgemäß kann auch ein konstitutiver Bescheid nicht mit einem normativen Inhalt angereichert sein, der nicht aus der Bescheidbeurkundung selbst abzulesen ist, sondern nur auf einem vom Behördenwissen getragenen, allenfalls auch aus schlüssigem Verhalten bestimmter Organwalter abzuleitenden Anordnungswillen beruhen soll. ... mehr lesen...
Begründung: Am 10. Februar 1995 wurde ein Rettungshubschrauber der klagenden Partei zu einem Rettungseinsatz im Bereich einer Vorarlberger Langlaufloipe gerufen. Nach der Landung bei einer Grenzkontrollstelle um 10 Uhr 52 hob der Pilot um 10 Uhr 55 wieder ab und flog etwa 60 bis 70 m über der Erdoberfläche eine Landstraße entlang in Richtung Hittisau. Dabei kollidierte der Hubschrauber - noch im Stadium des Erkundungsflugs - in einer Flughöhe von etwa 60 m bei einer Geschwindigkei... mehr lesen...
Norm: AVG §56AVG §58
Rechtssatz: Die Bekanntgabe eines Prüfungsergebnisses, soweit die maßgebenden Verwaltungsvorschriften nichts anderes erschließen lassen, ist nicht verwaltungsbehördlicher Bescheid, sondern Gutachten, an das in der Regel bestimmte Rechtsfolgen geknüpft sind, die nur dann eintreten, wenn der Prüfungsvorgang und das Gutachten im wesentlichen den von der Rechtsordnung dazu aufgestellten Vorschriften entsprochen haben. ... mehr lesen...
Norm: AVG §18 Abs4AVG §58ASVG §357 Abs2ASVG §367
Rechtssatz: Den Erfordernissen des § 18 Abs 4 AVG (idF BGBl 1990/357) zur Herstellung der Bescheidqualität einer Erledigung ist Genüge getan, wenn die Erledigung selbst, nämlich die Urschrift, die Unterschrift des Genehmigenden oder die Ausfertigung die Unterschrift des die Ausfertigung Beglaubigenden enthält. Die Fotokopie eines Bescheides ist seine vervielfältigte Ausfertigung der Erledigung, d... mehr lesen...
Begründung: Am 6./13.3.1987 wurde Peter S***** vom klagenden Kreditverein ein Kredit von 850.000,-- S eingeräumt; zu dessen Sicherstellung wurde ein Rahmenzessionsvertrag auch für zukünftige Forderungen des Kreditnehmers gegen die Burghauptmannschaft abgeschlossen. Die Klägerin informierte die Burghauptmannschaft von diesem Vertrag, ohne aber den Zessionsvertrag in Abschrift oder Original anzuschließen. Aufgrund zweier Aufträge vom 1.10. und 13.10.1987 erbrachte Peter S***** Ins... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer des Grundstückes 885/6 KG M*****, die beklagte Republik ist Eigentümerin des angrenzenden Seegrundstückes 1046/1 KG M*****. Am 8.5.1990 fand durch das Vermessungsamt Spittal an der Drau an Ort und Stelle eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung nach § 35 Abs 1 VermG statt. Eine Einigung über den Grenzverlauf kam zwischen den Streitteilen nicht zustande. Die mit der Zweitklägerin, die nach einem Vermerk des Verhandlungsleiter... mehr lesen...
Norm: AVG §58
Rechtssatz: Als Bescheid ist ein Verwaltungsakt dann zu werten, wenn durch ihn in einer der Rechtskraft fähigen Form mit rechtsbegründender oder rechtsfeststellender Wirkung über Rechtsverhältnisse der Parteien abgesprochen wird. VwGH vom 06.03.1952, Z 406, 408, 409, 410/52 Entscheidungstexte 1 Ob 6/92 Entscheidungstext OGH 18.03.1992 1 Ob 6/92 Vgl auch; ... mehr lesen...
Norm: AVG §58
Rechtssatz: Der erkennende Senat schließt sich der Rechtsprechung des VfGH und des VwGH an und vertritt die Ansicht, daß ein rechtlich einwandfreier Bescheid in bezug auf die behördliche Zuständigkeit und die Bekanntgabe der entscheidenden Behörde dann vorliegt, wenn die nach den gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften berufene Behörde entschieden hat und auch für die Parteien erkennbar ist, welche Behörde entschieden hat. ... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1 Z1ASGG §69ASGG §71AVG §58
Rechtssatz: Ein Bescheid ist anzunehmen, wenn der zu beurteilende Akt von einer Behörde stammt, die Bescheide erlassen darf, und wenn sich aus seinem Inhalt der Wille der Behörde ergibt, eine Verwaltungsangelegenheit gegenüber einer bestimmten Person normativ zu regeln, dh bindende Rechtsverhältnisse zu gestalten oder festzustellen. (Hier: Schreiben des Versicherungsträgers, in welchem in die Rechte... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist seit 5.September 1975 grundbücherliche Alleineigentümerin der EZ 916 II KG Hötting, bestehend aus dem Grundstück Nr.1248. In den Jahren 1967 oder 1968 beschlossen die damaligen Eigentümer der Grundstücke 1247, 1248 und 1249, alle KG Hötting, ein Grundzusammenlegungsverfahren durchzuführen, damit jeder der drei Eigentümer seinen Grund für Bauzwecke benützen könne. Dies war beim damaligen Zustand der Parzellen deshalb unmöglich, weil sie riemenförmig war... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Stadtgemeinde beantragte, ihr wider den Verpflichteten zur Hereinbringung eines Straßenausbaukostenrückersatz-Betrages im Sinne des § 17 des Salzburger Bebauungsgrundlagengesetzes, LGBl.1968/69 (BGG) von 112.875 S die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung und Zwangsverwaltung mehrerer Liegenschaften und Liegenschaftsanteile zu bewilligen Als Exekutionstitel nahm die klagende Partei ihren Bescheid vom 29. Oktober 1987 sowie die darin bezogen... mehr lesen...
Norm: AVG §58
Rechtssatz: Einem behördlichen Schriftstück ohne Unterschrift oder Beglaubigung mangelt, auch wenn es mit einem Amtssiegel versehen ist, der Charakter einer behördlichen Erledigung und damit auch der Charakter einer behördlichen Erledigung und damit auch der Charakter eines Bescheides. VwGH vom 18.12.1952, Z 679/50 Entscheidungstexte 3 Ob 27/89 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 4.5.1959, Zl. VI-1129/1959, erteilte der M*** DER STADT I*** (Antragsgegnerin) dem nunmehrigen Antragsteller nach Durchführung einer mündlichen Bauverhandlung am 1. April 1959 gemäß § 15 der Innsbrucker Bauordnung und § 54 der Garagenordnung die Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses mit Lagerhalle und angebauter Kleingarage auf seinem Grundstück 1818 KG Hötting nach Maßgabe des genehmigten Planes; in Punkt 2. des Spruches verfügte die Behörde,... mehr lesen...