Norm: AVG §58BStG §18VVG §1
Rechtssatz: Mit einer Auflage zu einem begünstigenden Verwaltungsakt auferlegte Grundabtretungsverpflichtungen sind ihrem Wesen nach Enteignungsmaßnahmen; hiebei bildet allerdings die auferlegte Verpflichtung, auf Verlangen der Behörde zu einem späteren Zeitpunkt Grund in das öffentliche Gut abzutreten, nur den Titel für den späteren Eigentumsübergang, der erst durch die freiwillige Erfüllung oder die zwangsweise Vol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt die Verurteilung der beiden Beklagten, bei ihr einen Betrag von 4 Millionen Schilling in frei konvertierbarer Fremdwährung auf ein freies Schilling-Konto als Festgeld zu hinterlegen. Hiezu bringt sie vor, sie habe mit den beiden Beklagten am 23.Mai 1981 einen Vertrag geschlossen, wonach sie der Firma R*** Handelsgesellschaft mbH einen weiteren Betriebsmittelkreditrahmen von 4 Mio S eingeräumt habe, wogegen sich die Beklagten zum gen... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Steyr erhob am 31.Mai 1985 gegen die am 13. Juni 1940 geborene Betriebsberaterin Hannelore G*** Anklage wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach dem § 33 Abs. 2 lit a FinStrG, weil sie in den Jahren 1983 und 1984 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen iS des § 21 Umsatzsteuergesetz 1972 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in der Höhe von 73.639 S (laut der späteren Modifikation: 43.566 S [S 99 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt vom Beklagten, seinem ehemaligen Arbeitgeber, zuletzt die Zahlung eines Betrages von S 347.424,-- s.A. an Abfertigung und von S 18.792,30 s.A. an Gehalt für den Monat Juni 1983. Zur
Begründung: bringt er im wesentlichen vor, sein Arbeitsverhältnis sei während eines - inzwischen aufgehobenen - Konkursverfahrens vom Masseverwalter zum 30. Juni 1983 - mit nachträglicher Zustimmung des Invalidenausschusses - rechtswirksam aufgelöst worden. Dem Kläg... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ als Bundesstraßenbehörde erster Instanz vom 30. 5. 1980, Z II/2-E-2/27, wurde unter Berufung auf die §§ 17, 18 und 20 Abs. 1 BStG 1971 und auf die sinngemäße Anwendung des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 für den Ausbau der B 10 Budapester Straße im Baulos "Ortsdurchfahrt S" die auf dem dem Bescheid beiliegenden Enteignungsplan mit gelber Farbe abgegrenzte Teilfläche des Grundstückes 76 Baufläche KG S im Ausmaß von 275 m2 "sam... mehr lesen...
Norm: AVG §58VVG §1
Rechtssatz: Unter Auflagen werden belastende Nebenbestimmungen verstanden, die einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügt werden; sie bilden mit dem begünstigenden Verwaltungsakt eine untrennbare Einheit. Werden Auflagen erteilt, steht es im Belieben des Einschreiters, ob er von den durch den begünstigenden Verwaltungsakt ihm eingeräumten Rechten Gebrauch macht. Tut er dies aber, hat er auch die Auflagen zu erfüllen. Sie ... mehr lesen...
Norm: AVG §58DevG §14
Rechtssatz: Das die Bewilligung ablehnende Erledigungsschreiben der Österreichischen Nationalbank ist als Bescheid aufzufassen, wenn es auch entgegen der Bestimmung des § 58 Abs 1 AVG nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet wird, so enthält es doch alle übrigen Merkmale eines Bescheides, nämlich die Bezeichnung der Behörde, den
Spruch: , die Unterschrift und die an eine bestimmte Person gerichtete Erledigung eines genau a... mehr lesen...
Norm: AVG §56AVG §58
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH kann sich die Erledigung einer Behörde zwar auch dann als ein der Rechtskraft fähiger Bescheid darstellen, wenn diese Erledigung mit Formgebrechen behaftet ist und insbesondere den Vorschriften des § 58 AVG nicht entspricht; gleichwohl ist für die Qualifikation einer behördlichen Erledigung als Bescheid unumgängliche Voraussetzung, daß der Wortlaut der Erledigung im Zusamme... mehr lesen...
Die klagende Partei, der Wasserleitungsverband X, hat die beklagte Partei, die Republik Österreich (Bundesstraßenverwaltung), unter Inanspruchnahme "jedes denkbaren möglichen Rechtstitels", insbesondere des Titels der Geschäftsführung des Schadenersatzes und der Bereicherung auf Zahlung eines im Zuge des Verfahrens auf S 61.259.40 sA eingeschränkten Betrages in Anspruch genommen und hiezu vorgebracht, der klagenden Partei sei mit Bescheid des Amtes der Burgenländischen Landesregierung... mehr lesen...
Norm: AVG §58
Rechtssatz: Zum Begriff des verwaltungsbehördlichen Bescheides. VfGH vom 13.10.1954, B 94/54; Veröff: JBl 1955,39 Entscheidungstexte 5 Ob 81/68 Entscheidungstext OGH 08.05.1968 5 Ob 81/68 1 Ob 6/92 Entscheidungstext OGH 18.03.1992 1 Ob 6/92 Beisatz: Bescheide sind jene hoheitlichen Erledigungen von V... mehr lesen...
Norm: AVG §56AVG §58
Rechtssatz: Um vom Vorliegen eines mündlichen Bescheids sprechen zu können, müssen dessen Inhalt und die Tatsache seiner Verkündung am Schluß der Verhandlungsschrift, wenn aber keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, in einer besonderen Niederschrift beurkundet sein. VwGH vom 12.12.1957, Zl 1478/57; Veröff: JBl 1958,453 Entscheidungstexte 5 Ob 81/68 Entsc... mehr lesen...
Norm: AVG §58
Rechtssatz: Wenn die Behörde nachträglich ihren Bescheidwillen in Abrede stellt, dann vermag dies an dem Bescheidcharakter dann nichts zu ändern, wenn sich aus dem Inhalt ergibt, daß ihrem Erlaß eine rechtserzeugende oder eine rechtsfeststellende Wirkung zukommt (Entscheidung vom 11.03.1947, Z 57/46 = Slg 1947/66 (A)). Entscheidungstexte 6 Ob 56/66 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: AVG §58
Rechtssatz: Ein Bescheid liegt dann vor, wenn die Verwaltungsbehörde eine Verwaltungsgelegenheit durch einen rechtsgestaltenden oder rechtsfeststellenden Akt einer bindenden Regelung unterzogen hat. Die äußere Form ist nicht maßgebend, sondern nur der Inhalt. VfGH vom 16.06.1952, B 258/1 und B 270/51; Veröff: EvBl 1952/443 Entscheidungstexte Bkd 3/65 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AVG §58AVG §68BRG §18 Abs2VwGG §42ZPO §190 D3
Rechtssatz: Wurde das Betriebsratsmitglied mit Zustimmung des Einigungsamtes entlassen und kam dieses nach Aufhebung seines Bescheides durch den VwGH nach Verfahrensergänzung wieder zur gleichen Sachentscheidung, ist die Sachlage und Rechtslage so anzusehen, als ob die erste Entscheidung als solche aufrecht geblieben wäre (mit Contravotum des Vorsitzenden). Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AVG §58RAO §21
Rechtssatz: Eine Verständigung des Kammerausschusses, in der ein Anwalt darauf aufmerksam gemacht wird, daß seine Übersiedlungsanzeige wegen Ablaufes der dreimonatigen Frist des § 21 RAO gegenstandslos geworden sei, ist kein Bescheid im Sinne des § 58 AVG und daher nicht durch ein Rechtsmittel anfechtbar. Entscheidungstexte Rkv 7/56 Entscheidungstext OGH 22.02.1... mehr lesen...
Norm: AVG §56AVG §58AVG §68ZPO §190 C2
Rechtssatz: Verfügungen von Verwaltungsbehörden müssen aber nur dann zur Grundlage eines gerichtlichen Erkenntnisses genommen werden, soferne außer der Zuständigkeit der Behörde feststeht, dass sie sich in den Grenzen ihrer Amtsbefugnis gehalten und die Entscheidung auch nicht offenkundig und zweifellos unzulässig ist. Ist der Verwaltungsbescheid absolut nichtig, so ist das Gericht nicht daran gebunden. ... mehr lesen...
Norm: AVG §58AVG §64VwGG §30ZPO §190 C1
Rechtssatz: Bindung an Erkenntnis der Verwaltungsbehörde trotz Verwaltungsgerichtshofbeschwerde mit Antrag auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung. Entscheidungstexte 4 Ob 78/54 Entscheidungstext OGH 12.10.1954 4 Ob 78/54 3 Ob 230/55 Entscheidungstext OGH 28.04.1955 3 Ob 230/55 Ähnlich ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 LAVG §58AVG §60AVG §68
Rechtssatz: Ein Bescheid muß gegenüber allen jenen schriftliche oder mündlich kundgemacht werden, die in dem Verfahren Parteistellung haben. Eine Verkündung außerhalb einer Verhandlung ohne Anwesenheit auch nur einer der am Verfahren beteiligten Personen ist keine mündliche Verkündigung. Eine bloß konkludente Erlassung eines Bescheides gibt es nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AVG §58AVG §68
Rechtssatz: Für die Auslegung der Tragweite des Spruches sind die
Gründe: des Bescheides heranzuziehen. Denn die Rechtskraft eines Bescheides betrifft zwar nicht die Lösung von Vorfragen, sie erstreckt sich aber auf alle notwendigen logischen Folgerung aus dem Bescheid im Verhältnis der Parteien zueinander. Entscheidungstexte 2 Ob 592/53 Entscheidungstext OGH 09.12.1... mehr lesen...
Norm: AVG §58ZPO §190 C1
Rechtssatz: Ein Gutachten einer Verwaltungsbehörde in einem Zivilprozeß an das anfragende Gericht ist kein Bescheid im Rechtssinn. Die Frage, ob ein Bescheid vorliegt oder nicht und ob eine Zuschrift einer Behörde bindend sei oder nicht, kann nicht die Behörde entscheiden, von der die Zuschrift erlassen wurde, sondern diejenige, an die die Zuschrift gerichtet ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AVG §58ZPO §190 C1
Rechtssatz: Die im § 58 AVG angeordnete ausdrückliche Bezeichnung einer Verwaltungsentscheidung als "Bescheid" ist kein für seine Wirksamkeit wesentliches Erfordernis. Entscheidungstexte 2 Ob 180/52 Entscheidungstext OGH 12.03.1952 2 Ob 180/52 Veröff: EvBl 1952/194 S 292 6 Ob 56/66 Entscheidungstext OG... mehr lesen...