RS OGH 1991/3/26 10ObS88/91, 10ObS287/92, 10ObS2351/96z, 10ObS12/99h, 10ObS2/01v, 10ObS1/02y, 10ObS6

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.1991
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Norm

ASGG §67 Abs1 Z1
ASGG §69
ASGG §71
AVG §58

Rechtssatz

Ein Bescheid ist anzunehmen, wenn der zu beurteilende Akt von einer Behörde stammt, die Bescheide erlassen darf, und wenn sich aus seinem Inhalt der Wille der Behörde ergibt, eine Verwaltungsangelegenheit gegenüber einer bestimmten Person normativ zu regeln, dh bindende Rechtsverhältnisse zu gestalten oder festzustellen. (Hier: Schreiben des Versicherungsträgers, in welchem in die Rechte des Versicherten insoweit eingegriffen wird, als bindend die Zahlung der Ausgleichszulage ab 01.03.1990 abgelehnt wird.)

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 88/91
    Entscheidungstext OGH 26.03.1991 10 ObS 88/91
    Veröff: SSV-NF 5/36
  • 10 ObS 287/92
    Entscheidungstext OGH 15.12.1992 10 ObS 287/92
    Auch; Veröff: SSV-NF 6/148
  • 10 ObS 2351/96z
    Entscheidungstext OGH 22.10.1996 10 ObS 2351/96z
    nur: Ein Bescheid ist anzunehmen, wenn der zu beurteilende Akt von einer Behörde stammt, die Bescheide erlassen darf, und wenn sich aus seinem Inhalt der Wille der Behörde ergibt, eine Verwaltungsangelegenheit gegenüber einer bestimmten Person normativ zu regeln, dh bindende Rechtsverhältnisse zu gestalten oder festzustellen. (T1)
    Beisatz: Wurde über die Gesamtgewährung von Pflegegeld mittels Mitteilung gemäß § 4 Abs 4 letzter Satz BPGG (in der Fassung BGBl 1993/110) erkannt, so kommt dieser ungeachtet des Fehlens der ausdrücklichen Bezeichnung "Bescheid" Bescheidcharakter für den Pflegegeldgewährungsanspruch bis einschließlich der Stufe 2 des Pflegegeldes zu. (T2)
  • 10 ObS 12/99h
    Entscheidungstext OGH 30.03.1999 10 ObS 12/99h
    nur T1
  • 10 ObS 2/01v
    Entscheidungstext OGH 20.02.2001 10 ObS 2/01v
    nur T1; Beisatz: Auch eine bloße Verständigung des Versicherten durch den Sozialversicherungsträger oder dessen Mitteilung ist als Bescheid anzusehen, wenn der Bescheidwille dem Schreiben entnommen werden kann. Gibt der Versicherungsträger in einem an den Versicherten gerichteten Schreiben seinen Willen zu erkennen, einem Antrag des Versicherten nicht zu entsprechen, ist dieses Schreiben als Bescheid zu werten. (T3)
    Beisatz: Für die Interpretation des Bescheidbegriffs im Sinne der §§ 67 ff ASGG gelten die zum AVG entwickelten Kriterien. (T4)
    Veröff: SZ 74/23
  • 10 ObS 1/02y
    Entscheidungstext OGH 29.01.2002 10 ObS 1/02y
    nur T1; Beis wie T3; Veröff: SZ 2002/11
  • 10 ObS 67/05h
    Entscheidungstext OGH 07.03.2006 10 ObS 67/05h
    Auch; nur T1; Beisatz: Bloße, das heißt keinen autoritativen Abspruch enthaltende Mitteilungen können nicht als Spruch im Sinn des § 58 Abs 1 AVG gewertet werden. (T5)
    Beisatz: Im vorliegenden Fall ist die Abrechnung, die dem Bescheid über das vom Kläger allein beantragte Wiederaufleben seines Pensionsanspruches angeschlossen war, nicht Teil dieses Bescheides und ist auch nicht als gesonderter Bescheid anzusehen. Sie gibt lediglich Auskunft darüber, auf welche Weise der Versicherungsträger von der festgestellten (Brutto-)Leistung zur tatsächlich ausgezahlten Leistung gelangt ist. (T6)
  • 10 ObS 124/07v
    Entscheidungstext OGH 27.11.2007 10 ObS 124/07v
    Auch; Beis ähnlich wie T3; Beisatz: Demgegenüber stellen bloße Mitteilungen oder Verständigungen des Versicherungsträgers ohne einen erkennbaren Willen, damit eine bindende Regelung für den Versicherten zu erlassen, keinen Bescheid dar. (T7)
  • 1 Ob 161/15f
    Entscheidungstext OGH 27.08.2015 1 Ob 161/15f
    nur T1; Beisatz: Hier: "Bescheinigungen" der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft), in denen die Bewilligung zur Aufstellung und zum Betrieb von Geldspielapparaten erteilt wird (nach dem Stmk VeranstaltungsG 1969). (T8)
    Bem.: Unter Hinweis auch auf die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung. (T9)
  • 10 ObS 156/15m
    Entscheidungstext OGH 19.01.2016 10 ObS 156/15m
    Auch
  • 10 ObS 146/15s
    Entscheidungstext OGH 19.01.2016 10 ObS 146/15s
    Auch; Beis wie T3; Beisatz: Informationsschreiben über voraussichtliche Höhe der Pension stellt keinen verbindlichen Bescheid dar. (T10)
  • 10 ObS 78/16t
    Entscheidungstext OGH 28.06.2016 10 ObS 78/16t
    Auch; Beisatz: Hier: Bescheidcharakter einer Mitteilung des Pensionsversicherungsträgers darüber, dass keine Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation getroffen werden, verneint. (T11)
  • 10 ObS 114/19s
    Entscheidungstext OGH 13.09.2019 10 ObS 114/19s
    Beis wie T7; Beis wie T10

Schlagworte

Bem: Siehe auch RS0085557.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085681

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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