Begründung: Die Agrargemeinschaft K***** (im Folgenden: Agrargemeinschaft) ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften EZ 90028 und EZ 706. Mit Bescheid der Einschreiterin als Agrarbehörde I. Instanz vom 26. 2. 2010, Zl AgrB-R413/86-2010, wurde festgestellt, dass (I.) das Liegenschaftsvermögen der Agrargemeinschaft, soweit es das ursprüngliche Regulierungsgebiet, bestehend aus näher bezeichneten, (ausschließlich) in der EZ 706 vorgetragenen Grundstücken, umfasst, Gemeindegu... mehr lesen...
Begründung: Ob den Liegenschaften EZ 66, 120, 143, 162, 181 und 239 je GB ***** (auf welches GB sich fortan alle EZ beziehen) ist jeweils die Agrargemeinschaft R***** (fortan nur mehr: Agrargemeinschaft) als grundbücherliche Eigentümerin einverleibt. Mit Bescheid der Einschreiterin als Agrarbehörde erster Instanz vom 12. 3. 2010, Zl. AgrB-R283/259-2010, wurde I. festgestellt, dass das Liegenschaftsvermögen der Agrargemeinschaft, soweit es das ursprüngliche Regulierungsgebiet, besteh... mehr lesen...
Begründung: Die Agrargemeinschaft M***** ist Eigentümerin der Liegenschaften EZ 20, 29, 31, 32, 601, 603, 605, 607, 609, 611, 616, 631, 634, 636, 639, 683, 90077, 90078, 223, 463, 73 und 234 alle GB *****. Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz vom 8. 2. 2010, Zl AgrB-R285/354-2010, wurde I./ festgestellt, dass die im Regelungsplan mit überprüfter Haupturkunde der Agrargemeinschaft M***** vom 10. 10. 1945, Zl. I-103/61, unter Punkt A/II an... mehr lesen...
Begründung: Ob den Liegenschaften EZ 11, 12, 13, 14, 15 und 17 je GB ***** (auf welches GB sich fortan alle EZ beziehen) ist jeweils die Agrargemeinschaft K***** (fortan nur mehr: Agrargemeinschaft) als grundbücherliche Eigentümerin einverleibt. Mit Bescheid der Einschreiterin als Agrarbehörde erster Instanz vom 12. 3. 2010, Zl AgrB-R467/120-2010, wurde - soweit hier wesentlich - I. festgestellt, dass das Liegenschaftsvermögen der Agrargemeinschaft, soweit es das ursprüngliche Regul... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist bücherliche Eigentümerin der aneinandergrenzenden Liegenschaften EZ ***** mit dem Grundstück Nr 484 und EZ ***** mit dem Grundstück Nr 485/2 je des Grundbuchs *****, die mit der im Grundbuch einverleibten Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens zu Gunsten des nördlich vom Grundstück Nr 485/2 gelegenen Grundstücks Nr 485/1 der EZ ***** belastet sind. Die beklagte Partei ist mit der Errichtung von Wohnanlagen befasst. Mit Bescheid vom 24. 10. 2002 wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagte Krampusverein veranstaltete am 6. 12. 2005 im Ortszentrum von T***** einen Krampuslauf, an dem sich mehrere Krampusgruppen („Passen") aus verschiedenen Orten beteiligten. Die Klägerin nahm an dieser Veranstaltung als Zuschauerin teil. Für diesen Krampuslauf hatte der Bürgermeister der Marktgemeinde T***** mit Bescheid vom 21. 11. 2005 die Veranstaltungsstättengenehmigung unter Einhaltung von „Bedingungen und Auflagen" erteilt. Punkt 5. des Bescheid... mehr lesen...
Begründung: Mit Entscheidung der Schlichtungsstelle MA 16 Schli-ZS 1/98/9258 hatte diese den Miteigentümern des Hauses *****, H*****gasse 4, eine Reihe notwendig gewordener Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten aufgetragen und mit der Entscheidung Schli-ZS 655/2000 zur Durchsetzung dieser Erhaltungsarbeiten einen Zwangsverwalter bestellt, dessen Bestellung dann im Grundbuch eingetragen worden war. Mit ihrer Entscheidung vom 20. 4. 2005 zu ZS 04409/2004 hat die Schlichtungsstelle d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte ist eine Stadt mit eigenem Statut. Sie betrieb vom 7. August 2002 bis 11. April 2003 am Standort städtischer Wirtschaftshof eine gewerbliche Tankstelle als selbstständigen Wirtschaftskörper. Danach verpachtete sie die Tankstelle. Der Zweitbeklagte ist Bürgermeister der Erstbeklagten. Er wies seine Mitarbeiter an, nach Wegen zu suchen, die stadteigene Betriebstankstelle in eine öffentliche Tankstelle umzuwandeln. Bereits im März 2002 beauftragt... mehr lesen...
Norm: AVG §56EGVG ArtII Abs6 Z4RAPG §23
Rechtssatz: Das Prüfungs-"Gutachten" der Prüfungskommission, d.i. die Verkündung des Prüfungsergebnisses oder eines Prüfungsbescheides („Prüfungszeugnis") hat in Ansehung der RA-Prüfung vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich Bescheidqualität oder besondere Anfechtbarkeit durch Rechtsmittel zuerkannt erhalten und ist daher mangels solcher Qualität nicht anfechtbar; daher kann der Umstand, dass der Prüfungsvorg... mehr lesen...
Norm: AVG §56
Rechtssatz: Auch der rechtswidrige Bescheid bindet bis zu seiner Aufhebung seinen Adressaten. Entscheidungstexte 1 Ob 16/97b Entscheidungstext OGH 24.06.1997 1 Ob 16/97b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108123 Dokumentnummer JJR_19970624_OGH0002_0010OB00016_97B... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger gelangte 1991 als Asylwerber nach Österreich und war zufolge § 64 Abs 5 KFG 1967 berechtigt, bis 20.September 1992 in Österreich Kraftfahrzeuge der Gruppe „B“ zu lenken. Am 19.Juni 1992 beantragte der anwaltlich vertretene Kläger bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft die Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung für die Gruppe „B“ (gemeint war der „Führerscheinaustausch“ nach § 64 Abs 6 KFG 1967, BGBl 1967/267, idF der 2.KFG-Novelle BGBl 1974... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde aufgrund gerichtlichen Haftbefehls am 20.7.1988 in Wien vor seinem Wohnhaus von Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion verhaftet. Die einschreitenden Beamten durchsuchten, legitimiert durch gerichtlichen Hausdurchsuchungsbefehl, unter anderem in Anwesenheit des Klägers dessen vor dem Haus geparkten PKW Marke BMW und sicherten diesen sodann durch Anbringung einer Sperrkette, deren Schlüssel im zuständigen Wachzimmer verwahrt wurde. ... mehr lesen...
Norm: AVG §1AVG §56
Rechtssatz: Hat ein monokratisches Organ entschieden, ist es nach Lehre und Rechtsprechung unzweifelhaft, daß sich die Zuständigkeit der Behörde nach der verfahrensrechtlichen Lage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung und somit der Zustellung an die Partei richtet. Entscheidungstexte 1 Ob 2191/96d Entscheidungstext OGH 25.06.1996 1 Ob 2191/96d Veröff: SZ 69/147 ... mehr lesen...
Norm: AVG §56AVG §62
Rechtssatz: Jedenfalls bei den von einem monokratischen Organ erlassenen Bescheiden ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs der Zustellzeitpunkt und nicht das Datum des Bescheids maßgeblich, sodaß auch die zwischen Unterfertigung eines Bescheids und dessen Zustellung eingetretene Änderung der Rechtslage im allgemeinen zu berücksichtigen ist Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AVG §1AVG §8AVG §56
Rechtssatz: Lediglich im Mehrparteienverfahren gilt der Bescheid bereits mit seiner Zustellung an eine der Verfahrensparteien als erlassen und ist damit auch bei der Prüfung der Zuständigkeit auf diesen Zeitpunkt abzustellen (VwGH 94/02/0424; 94/03/0058). Entscheidungstexte 1 Ob 2191/96d Entscheidungstext OGH 25.06.1996 1 Ob 2191/96d Veröff: SZ 69/147 ... mehr lesen...
Norm: AVG §56
Rechtssatz: Bei dinglichen Bescheiden handelt es sich um solche, die zwar an eine Person oder an mehrere bestimmte Personen ergehen, die sich jedoch auf eine bestimmte Sache derart beziehen, daß es auf die Eigenschaften der Sache und nicht auf solche der Person ankommt. Solche Bescheide wirken nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung gegenüber jedem Rechtsnachfolger, der en... mehr lesen...
Norm: AVG §56AVG §58
Rechtssatz: Die Bekanntgabe eines Prüfungsergebnisses, soweit die maßgebenden Verwaltungsvorschriften nichts anderes erschließen lassen, ist nicht verwaltungsbehördlicher Bescheid, sondern Gutachten, an das in der Regel bestimmte Rechtsfolgen geknüpft sind, die nur dann eintreten, wenn der Prüfungsvorgang und das Gutachten im wesentlichen den von der Rechtsordnung dazu aufgestellten Vorschriften entsprochen haben. ... mehr lesen...
Begründung: Am 6./13.3.1987 wurde Peter S***** vom klagenden Kreditverein ein Kredit von 850.000,-- S eingeräumt; zu dessen Sicherstellung wurde ein Rahmenzessionsvertrag auch für zukünftige Forderungen des Kreditnehmers gegen die Burghauptmannschaft abgeschlossen. Die Klägerin informierte die Burghauptmannschaft von diesem Vertrag, ohne aber den Zessionsvertrag in Abschrift oder Original anzuschließen. Aufgrund zweier Aufträge vom 1.10. und 13.10.1987 erbrachte Peter S***** Ins... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer des Grundstückes 885/6 KG M*****, die beklagte Republik ist Eigentümerin des angrenzenden Seegrundstückes 1046/1 KG M*****. Am 8.5.1990 fand durch das Vermessungsamt Spittal an der Drau an Ort und Stelle eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung nach § 35 Abs 1 VermG statt. Eine Einigung über den Grenzverlauf kam zwischen den Streitteilen nicht zustande. Die mit der Zweitklägerin, die nach einem Vermerk des Verhandlungsleiter... mehr lesen...
Norm: AVG §56
Rechtssatz: Schon aus Gründen des Rechtsschutzes ist im Zweifel anzunehmen, es liegt ein Bescheid vor, der von den Parteien zur Klärung der sie treffenden Rechtsfolgen mit Rechtsmitteln bekämpft werden kann. Entscheidungstexte 1 Ob 6/92 Entscheidungstext OGH 18.03.1992 1 Ob 6/92 Veröff: SZ 65/1 = EvBl 1992/186 S 795 ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist seit 5.September 1975 grundbücherliche Alleineigentümerin der EZ 916 II KG Hötting, bestehend aus dem Grundstück Nr.1248. In den Jahren 1967 oder 1968 beschlossen die damaligen Eigentümer der Grundstücke 1247, 1248 und 1249, alle KG Hötting, ein Grundzusammenlegungsverfahren durchzuführen, damit jeder der drei Eigentümer seinen Grund für Bauzwecke benützen könne. Dies war beim damaligen Zustand der Parzellen deshalb unmöglich, weil sie riemenförmig war... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 4.5.1959, Zl. VI-1129/1959, erteilte der M*** DER STADT I*** (Antragsgegnerin) dem nunmehrigen Antragsteller nach Durchführung einer mündlichen Bauverhandlung am 1. April 1959 gemäß § 15 der Innsbrucker Bauordnung und § 54 der Garagenordnung die Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses mit Lagerhalle und angebauter Kleingarage auf seinem Grundstück 1818 KG Hötting nach Maßgabe des genehmigten Planes; in Punkt 2. des Spruches verfügte die Behörde,... mehr lesen...
Norm: AVG §56
Rechtssatz: Der Bescheidcharakter einer Erledigung ist nicht davon abhängig, ob sie die Bezeichnung als Bescheid, eine
Begründung: oder Rechtsmittelbelehrung enthält. Es genügt, daß über eine Verwaltungssache in einer der Rechtskraft fähigen Weise entschieden wurde. VwGH vom 23.04.1968, Zl 1260/67; Veröff: ÖA 1968,131 Entscheidungstexte 9 ObA 99/87 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: AVG §56B-VG Art94B-VG §130GOG §22 Abs3JN §23StPO §74
Rechtssatz: Bei der beschlußmäßigen Erledigung eines Ablehnungsantrages durch den Gerichtsvorsteher bzw Präsidenten des Gerichtshofes erster Instanz handelt es sich um einen der Überprüfung durch den VwGH entzogenen Akt der Rechtsprechung. VwGH vom 20.12.1956, Z 2435/56; Veröff: EvBl 1957,410 (38) Entscheidungstexte 6 Ob 708/87 ... mehr lesen...
Begründung: Dr. Bernhard E*** lehnte in dem ihn betreffenden Sachwalterschaftsverfahren die Erstrichterin als befangen ab. Der Vorsteher des Erstgerichtes wies den Ablehnungsantrag als unbegründet zurück. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs des Betroffenen als verspätet zurück. Gegen den Beschluß des Rekursgerichtes richtet sich der Rekurs des Betroffenen mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und einem für Justizverwaltungssachen zuständigen Senat d... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Steyr erhob am 31.Mai 1985 gegen die am 13. Juni 1940 geborene Betriebsberaterin Hannelore G*** Anklage wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach dem § 33 Abs. 2 lit a FinStrG, weil sie in den Jahren 1983 und 1984 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen iS des § 21 Umsatzsteuergesetz 1972 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in der Höhe von 73.639 S (laut der späteren Modifikation: 43.566 S [S 99 ... mehr lesen...