Norm
AVG §56Rechtssatz
Der Bescheidcharakter einer Erledigung ist nicht davon abhängig, ob sie die Bezeichnung als Bescheid, eine Begründung oder Rechtsmittelbelehrung enthält. Es genügt, daß über eine Verwaltungssache in einer der Rechtskraft fähigen Weise entschieden wurde.
VwGH vom 23.04.1968, Zl 1260/67; Veröff: ÖA 1968,131
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0049709Dokumentnummer
JJR_19871216_OGH0002_009OBA00099_8700000_002