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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §34 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/05/0030Rechtssatz
Die Überzeugung der Partei, ihre Kritik sei berechtigt, vermag eine beleidigende Schreibweise iSd § 34 Abs 3 AVG nicht zu entschuldigen (Hinweis E 21.5.1974, 1762/73). Dies gilt auch für die Länge des davon betroffenen Bauvorhabens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995050029.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
16.10.2009