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10/10 GrundrechteNorm
AVG §34 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/05/0030Rechtssatz
Mit der Äußerung, der Bürgermeister habe Aktenbestandteile entfernt, um "seinen Amtsmißbrauch zu decken", bedient sich eine Person einer beleidigenden Schreibweise iSd § 34 Abs 3 AVG. Diese Äußerung stellt ein unsachliches Vorbringen dar, das in einer Art gehalten ist, die ein ungeziemendes Vorbringen gegenüber der Behörde darstellt (Hinweis E 2.10.1959, 40/58, VwSlg 5067 A/1959).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995050029.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
16.10.2009