RS Vwgh 1996/3/26 95/05/0029

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Veröffentlicht am 26.03.1996
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Index

10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §34 Abs2;
AVG §34 Abs3;
MRK Art10;
StGG Art13;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/05/0030

Rechtssatz

Mit der Äußerung, der Bürgermeister habe Aktenbestandteile entfernt, um "seinen Amtsmißbrauch zu decken", bedient sich eine Person einer beleidigenden Schreibweise iSd § 34 Abs 3 AVG. Diese Äußerung stellt ein unsachliches Vorbringen dar, das in einer Art gehalten ist, die ein ungeziemendes Vorbringen gegenüber der Behörde darstellt (Hinweis E 2.10.1959, 40/58, VwSlg 5067 A/1959).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995050029.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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