RS Vwgh 1998/5/11 96/10/0033

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Veröffentlicht am 11.05.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §34 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/10/0089 98/10/0152 97/10/0107

Rechtssatz

Die Wertung der Schreibweise als beleidigend stellt die Lösung einer Rechtsfrage dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996100033.X03

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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