1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (Bezirkshauptmannschaft) vom 18. Juli 1973 wurde JF sen. die wasserrechtliche Bewilligung für die Fassung mehrerer Quellen zur Versorgung der Frühstückspension (Bp. .49/1) und der Hotel-Pension H (Bp. .49/2 mit Erweiterung) mit Trink- und Nutzwasser mit einem "maximalen täglichen Wasserbedarf" von 26.000 l erteilt. 2 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 24. Juli 1975 wurde J und E F (Hotel H) und JM (Pension F) nac... mehr lesen...
Auf Grundlage des § 34 Abs. 2 WRG 1959 erließ der Landeshauptmann von Salzburg (LH) am 15. Dezember 1980 eine Verordnung, mit der Bestimmungen zum Schutz des Quellgebiets der Wasserversorgungsanlage des Wasserverbandes Obere Enns erlassen wurden (LGBl. Nr. 7/1981; Marbachquellen-Schongebietsverordnung). Das Schongebiet besteht nach § 2 dieser Verordnung aus zwei Zonen. Nach § 3 Abs. 2 der Verordnung bedürfen in der Schongebietszone II näher aufgezählte Maßnahmen vor ihrer Ausführung e... mehr lesen...
Mit Bescheid der k.k. Bezirkshauptmannschaft S vom 9. August 1908 wurde ein Wasserrecht zugunsten "der Wasserberechtigten am sogenannten P-Gerinne in N" begründet. In der Kostenverteilung dieses Bescheides, der sich auf § 86 des Gesetzes vom 28. August 1870 über die Benützung, Leitung und Abwehr der Gewässer, Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Herzogthum Kärnten Nr. 46, gründet, wurde unter den Namen der Wasserberechtigten unter anderem auch "J. & C. K", unter "Art des Bet... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 5. Oktober 2005 stellten die beschwerdeführenden Parteien den Antrag auf Leistung einer angemessenen Sicherstellung betreffend den Anschluss ihrer Wasserversorgungsanlage an die Versorgungsanlage der Marktgemeinde G. (= mitbeteiligte Partei). Die beschwerdeführenden Parteien hätten durch den "angeordneten Anschluss" erhebliche finanzielle Einbußen und Schäden erlitten. Die mitbeteiligte Partei sei bereichert worden, indem sie die vorhandenen infrastrukturellen Maßnahme... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;B-VG Art103 Abs4;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §122;WRG 1959 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Gegen erstinstanzliche Bescheide des Landeshauptmannes nach § 122 WRG 1959 ist die Berufung an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zulässig (Hinweis VfGH E 17... mehr lesen...
I. Die mitbeteiligte Partei (im Folgenden: MP) stellte mit Schreiben vom 31. Oktober 2000 an die Bezirkshauptmannschaft U (im Folgenden: BH) das Ansuchen um Einleitung des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens für die von ihr projektierte 32,3 km lange Erdgashochdruckleitung zwischen B und L laut dem diesem Ansuchen beigeschlossenen technischen Bericht. Die BH beraumte über den Genehmigungsantrag u.a. mit dem Hinweis darauf, dass im unmittelbaren Trassenbereich der projek... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32;WRG 1959 §99 Abs1 litg;
Rechtssatz: Die in § 99 Abs. 1 lit. g WRG 1959 genannten "sonstigen Einwirkungen auf Gewässer, die nicht von Haushalten, gewerblichen Betrieben oder aus der Land- und Forstwirtschaft stammen", sind von der Bestimmung des § 32 WRG 1959 - und nicht von § 38 legcit - erfasst. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmanns von Salzburg (kurz: LH) vom 20. April 1982 wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Wasserkraftanlage am S-Bach nach Maßgabe des diesem Bescheid zu Grunde liegenden Projektes sowie der in der Begründung: dieses Bescheides wiedergegebenen "sachverständlichen Anlagenbeschreibungen" bei Einhaltung näher genannter Auflagen und Fristen erteilt. Dieses Wasserbenutzungsrecht wurde mit 30 Jahren ab Rechtskraft dieses Bes... mehr lesen...
Mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft G (BH) vom 21. Jänner 1957 und vom 7. Oktober 1957 war der "Interessensgemeinschaft W" (in weiterer Folge: IG) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Interessentenwasserleitung (Trink- und Nutzwasserleitung und Quellfassung auf dem Grundstück 718 KG Ü) rechtskräftig bewilligt worden. Aus dem Bescheid geht hervor, dass durch diese Trink- und Nutzwasserleitung die Anwesen G, K, P und S versorgt werden sollten. Mit Eingabe... mehr lesen...
Im August 1996 richtete der Beschwerdeführer unter Hinweis auf ein ihm zustehendes, im Wasserbuch eingetragenes Wasserrecht an die Bezirkshauptmannschaft G (BH) ein Schreiben, wonach oberliegend seiner Fischteichanlage mehrere - der Beschwerdeführer benannte zumindest fünf - Kleinteiche, Staubecken und Biotope, die teilweise fischereiwirtschaftlich und teilweise zur Freizeitgestaltung (Feuchtbiotope) genutzt würden, in den letzten Jahren ohne wasserrechtlichen Konsens errichtet worden... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §99 Abs1 litc idF 1988/693;WRG 1959 §99 Abs1 litg idF 1999/I/055;
Rechtssatz: § 99 Abs 1 lit c WRG 1959 vor der Nov BGBl 252/1990 ist so zu verstehen, dass Auswirkungen auf das Grundwasser bei einer Grundwasserfreilegung durch die Folgenutzung einer Fischhaltung nicht als Einwirkungen aus "Haushaltungen, landwirtschaftlichen Haus- und Hofbetrieben und kleingewerblich... mehr lesen...
I. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft N (BH) vom 31. Juli 1974 war dem Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin in Bezug auf die Grundstücke Nr. 2503/32 - 53 und 2503/1 sowie 2316/1 und 2, KG F., nach durchgeführter mündlicher Verhandlung eine Bewilligung für eine Baggerung mit folgendem Spruch: erteilt worden: "Die Errichtung der vorstehend beschriebenen Betriebsanlage wird im Sinne des III. Hauptstück der GewO. §§ 25 ff leg. cit. in Verbindung mit § 31a Wasserrechtsgeset... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Zur Bewilligung einer Nassbaggerung gemäß § 99 Abs 1 lit c WRG 1959 war der Landeshauptmann - und nicht die Bezirksverwaltungsbehörde - dann zuständig, wenn die Gewässereinwirkungen im Rahmen eines Unternehmens erfolgten, das über den Rahmen eines kleingewerblichen Betriebes hinausging. European... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 10. April 1997 wurde gemäß §§ 74 und 77 GewO 1994 in Verbindung mit § 359 Abs. 1 GewO 1994 und im Zusammenhalt mit § 93 Abs. 2 des ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetzes der mitbeteiligten Partei die gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Asphaltmischanlage und den damit zusammenhängenden betrieblichen Tätigkeiten auf dem näher bezeichneten Standort nach Maßgabe der vorgelegten Plan- und Beschreib... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §99 Abs1 litd idF 1990/252; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0969/73 E 18. Jänner 1974 VwSlg 8536 A/1974 RS 2 Stammrechtssatz Die Frage, ob ein kleingewerblicher Betrieb im Sinne des § 99 Abs 1 lit c WRG 1959 vorliegt, muss notwendigerweise nach Art und Einrichtung des Betriebes bzw der Betriebsstätte, von der die Einwirkungen ausgehen, beurteilt werden. Angesichts de... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §334 Z7;GewO 1994 §356b;WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §99 Abs1 litd;
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des § 334 Z. 7 GewO 1994 setzt voraus, dass es eine Bestimmung gibt, die den Landeshauptmann als zuständige Behörde zur Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung im Zusammenhang mit gewerblichen Betriebsanlagen einsetzt. Dies trifft in Hinsicht a... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstücks Nr. 665/1, KG G., an welches das im Eigentum der Zweit- und Drittbeschwerdeführer stehende Grundstück Nr. 1386/1, KG T., angrenzt. Auf diesen Grundstücken wurde nach einer Melioration eine Rekultivierung vorgenommen, wobei ein beiderseits der Grenze verlaufender Graben von den Beschwerdeführern im gemeinsamen Zusammenwirken in der Weise aufgefüllt wurde, dass über eine Schotterlage unverrotteter Pferdemist mit hohem Einstreuantei... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 Z3 idF 1997/I/063;WRG 1959 §99 Abs1 litl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0007 E 18. Februar 1999 RS 2 Stammrechtssatz § 356b Abs 6 Z 3 GewO 1994 enthält eine Zuständigkeitsbestimmung für den Vollzug des WRG 1959 in Bezug auf die Ablagerung von Abfällen. Gleiches regelt auch § 99 Abs 1 lit l WRG. § 356b Abs 6 Z 3 GewO 1994 enthä... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 18. Dezember 1997 legte die Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Partei dem Landeshauptmann von Steiermark (LH) Projektsunterlagen für eine Aschedeponie vor und beantragte die Durchführung eines wasserrechtlichen Vorprüfungsverfahrens im Sinne des § 104 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959). Den Projektsunterlagen ist zu entnehmen, dass die Deponie zur Entsorgung der im Betrieb der beschwerdeführenden Partei bei der Papiererzeugung in den Verbrennungsanlag... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 Z3 idF 1997/I/063;WRG 1959 §31b;WRG 1959 §99 Abs1 litl;
Rechtssatz: Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Ablagerung von Abfällen iSd § 31b WRG ist dann, wenn diese Ablagerung mit der Errichtung und dem Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage verbunden ist, die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig (Hinweis E 18.12.1... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 Z3 idF 1997/I/063;WRG 1959 §99 Abs1 litl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/02/18 99/07/0007 2 Stammrechtssatz § 356b Abs 6 Z 3 GewO 1994 enthält eine Zuständigkeitsbestimmung für den Vollzug des WRG 1959 in Bezug auf die Ablagerung von Abfällen. Gleiches regelt auch § 99 Abs 1 lit l WRG. § 356b Abs 6 Z 3 GewO 1994 enthält a... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 26. Februar 1998 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, auf dem Betriebsgelände auf den Grundstücken Nr. 83 und 826 der KG K. die Lagerung von Schrott und sonstigen Metall- und Maschinenteilen auf unbefestigten oder befestigten, aber in unbefestigte Bereiche ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 Z3 idF 1997/I/063;WRG 1959 §99 Abs1 litl;
Rechtssatz: § 356b Abs 6 Z 3 GewO 1994 enthält eine Zuständigkeitsbestimmung für den Vollzug des WRG 1959 in Bezug auf die Ablagerung von Abfällen. Gleiches regelt auch § 99 Abs 1 lit l WRG. § 356b Abs 6 Z 3 GewO 1994 enthält aber durch die Bezugnahme auf die Errichtung und den Betrieb einer (g... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §333;GewO 1994 §334 Z7;GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;GewO 1994 §74 Abs2 Z5;WRG 1959 §31b;WRG 1959 §32;WRG 1959 §99 Abs1 litl;
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des § 334 Z 7 GewO 1994 setzt voraus, dass es eine Bestimmung gibt, die den Landeshauptmann als zuständige Behörde zur Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung im Zusammenhang mit gewe... mehr lesen...
Dem G-Bund wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 9. November 1953 nachträglich die befristete wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Wasserversorgungsanlage für das Jugenderholungsheim M. erteilt. Die Quelle und andere Teile dieser Wasserversorgungsanlage befanden sich auf Grundstücken im Eigentum der X-AG. In diesem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid findet sich die Beurkundung eines Übereinkommens zwischen G-Bund und X-AG, welche... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Die Zuständigkeit des Landeshauptmanns für Wasserversorgungsanlagen richtet sich nicht nach der Schüttung der Quelle, sondern nach der Kapazität der die Quelle nützenden Wasserversorgungsanlage. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996070136.X01 Im RIS seit 12.11.2... mehr lesen...
Im Zuge einer vom Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) am 16. Jänner 1995 in anderem Zusammenhang durchgeführten Wasserrechtsverhandlung wurde dem Verhandlungsleiter mitgeteilt, daß sich im Bereich der Parzellen 59/5 und 66 KG K eine Hausmülldeponie befinde, für die eine wasserrechtliche Bewilligung nicht erwirkt worden sei. Von Bewohnern der dort befindlichen Ferienwohnsiedlung sei bis zum Jahre 1988 dort Hausmüll abgelagert worden, die Ablagerungsfläche sei zwischenzeitig einge... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §130 litd;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §72 Abs1;WRG 1959 §99 Abs1 litl;
Rechtssatz: Zur Erlassung eines Bescheides, mit dem die Duldung von Erkundungsschürfen zur Feststellung von Ausmaß und Zusammensetzung von Hausmüllablagerungen angeordnet wird (§ 72 Abs 1 WRG) ist der Landeshauptmann zuständig; dies sowohl aus dem Grunde der Annexzuständigkeit zu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führt einen Omnibusbetrieb in M und betreibt eine Autobusgarage auf dem Grundstück Nr. 59/2 der KG W. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn (BH) vom 22. März 1991 wurde der Beschwerdeführerin gemäß §§ 30, 32 Abs. 2 lit. a, 98 und 138 Abs. 1 WRG 1959 aufgetragen, "die Ableitung der im Bereich der Autobusgarage auf dem Grundstück Nr. 59/2, KG W, Gemeinde M, anfallenden Wasch-, Manipulations- und Niederschlagswässer in den X-Bach ab sofort einzuste... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §99 Abs1 litd idF 1990/252;
Rechtssatz: Eine Anlage, die aus einer Autobusgarage mit einem Fuhrpark von 13 Autobussen besteht und mit Tankstelle, Werkstatt, Lagerräumen und Waschhalle ausgestattet ist, ist nicht als kleingewerblicher Betrieb iSd § 99 Abs 1 lit d WRG anzusehen (Hinweis E 21.9.1995, 95/07/0059). European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...