IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde der Marktgemeinde ***, vertreten durch A, Rechtsanwälte OG, in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 30.01.2017, Zl. ***, betreffend Instandhaltungsauftrag nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (V... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von Herrn A, vertreten durch die B Rechtsanwälte KG, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 07.01.2019, ***, betreffend Instandhaltungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Anpassung an den Stand der Technik bei den Schlossteichen auf Grundstück Nrn. *** und ***, beide KG ***, nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) n... mehr lesen...
BESCHLUSS Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde von 1. A, ***, ***, 2. B, ***, ***, sowie 3. C, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 08. Oktober 2020, Zl. ***, betreffend Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) beschlossen: I. Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 08. Oktober 2020, Zl. ***, wird aufge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.11.2020 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs3WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §41WRG 1959 §50WRG 1959 §138 Abs1
Rechtssatz: Ist die dem Gericht als Beschwerde vorgelegte Eingabe als „Berufungsantrag“ bezeichnet und entspricht deren Inhalt einer Beschwerde im Sinne des Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG, ist von einer bloßen unrichtigen Bezeichnung des Rechtsmittels auszugehen und der angefochtene Besche... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.11.2020 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs3WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §41WRG 1959 §50WRG 1959 §138 Abs1
Rechtssatz: Die Vornahme von Uferverkleidungen durch den Eigentümer des Ufers im Rahmen des § 41 Abs 3 WRG ist wasserrechtlich bewilligungsfrei. Maßgeblich für die Bewilligungsfreiheit ist, dass es sich um bloße Verkleidungen des Ufers handelt (vgl Ro 2016/07/0003); eine ins Gewäss... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 20.11.2020 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs3WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §41WRG 1959 §50WRG 1959 §138 Abs1
Rechtssatz: Sofern es sich um Uferschutzmaßnahmen im Sinn des § 41 Abs 3 WRG handelt, sind derartige Maßnahmen bewilligungsfrei, unterliegen daher nicht der Instandhaltungsverpflichtung nach § 50 WRG und sind daher auch keinem darauf gestützten Instandhaltungsauftrag zugänglich. Di... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der A, ***, ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 29. Mai 2020, Zl. ***, betreffend die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 122 WRG 1959, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: a) Im Spruchpunkt 2) entfällt die Wortfolge „sind unverzü... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Norm: WRG 1959 §21aWRG 1959 §22WRG 1959 §50WRG 1959 §105WRG 1959 §122WRG 1959 §138
Rechtssatz: § 122 WRG gibt die Möglichkeit, bei Gefahr in Verzug Sofortmaßnahmen zu treffen und nicht erst den Abschluss des Verfahrens nach § 138 WRG abzuwarten (VwGH 2516/79). Daraus folgt, dass zulässiger Adressat der einstweiligen Verfügung in einem solchen Fall der spätere Adre... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Norm: WRG 1959 §21aWRG 1959 §22WRG 1959 §50WRG 1959 §105WRG 1959 §122WRG 1959 §138
Rechtssatz: Ist die Gefahr, die von einer Wasseranlage ausgeht, nicht in einem von der Bewilligung abweichenden (mangelhaften) Zustand begründet, sondern tritt trotz konsensmäßiger Errichtung und Instandhaltung auf, hat die Wasserrechtsbehörde zum Schutz der öffentlichen Interessen n... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Norm: WRG 1959 §21aWRG 1959 §22WRG 1959 §50WRG 1959 §105WRG 1959 §122WRG 1959 §138
Rechtssatz: Infolge der dinglichen Gebundenheit des Rechtes im Sinne des § 22 Abs 1 WRG ist die Grundeigentümerin der Liegenschaft, mit der das Recht verbunden ist, Wasserberechtigte und taugliche Adressatin einer einstweiligen Verfügung. Eine erfolgte Verpachtung ändert daran nichts... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Norm: WRG 1959 §21aWRG 1959 §22WRG 1959 §50WRG 1959 §105WRG 1959 §122WRG 1959 §138
Rechtssatz: Zentrale Voraussetzung für eine Vorgehensweise nach § 122 WRG ist das Kriterium „Gefahr in Verzug“. Bei der Beurteilung, ob dieses erfüllt ist, handelt es sich um eine Rechtsfrage, zu deren Beantwortung es regelmäßig einer Beurteilung der Gefahrenlage durch Sachverständig... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Norm: WRG 1959 §21aWRG 1959 §22WRG 1959 §50WRG 1959 §105WRG 1959 §122WRG 1959 §138
Rechtssatz: Bei Anordnungen iSd § 122 WRG handelt es sich um Leistungsverpflichtungen, deren Ausspruch den an Leistungsbescheide zu stellenden Anforderungen der hinreichenden Bestimmtheit zu genügen haben. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; einstweili... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde des Unternehmens A, Inhaber B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 05.06.2019, ***, betreffend einen Instandhaltungsauftrag nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewies... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.05.2020 Norm: WRG 1959 §50WRG 1959 §138 Abs1
Rechtssatz: Wird innerhalb der Rechtsmittelfrist nur die Dauer der festgesetzten Leistungsfrist bekämpft, kann in späteren Stellungnahmen nicht mehr erfolgreich die Zulässigkeit des Instandhaltungsauftrages angefochten werden. Dazu wird auf die Judikatur des VwGH zu baupolizeilichen Aufträgen verwiesen, die auch auf wasserpolize... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 19.05.2020 Norm: WRG 1959 §50WRG 1959 §138 Abs1
Rechtssatz: Unter einer rechtsgültigen Verpflichtung nach § 50 WRG ist eine konkrete Ableitung aus dem WRG (zB § 29 Abs 3 letzter Satz) sowie deren Regelung in Bescheiden oder sonstigen Rechtsakten, die ihre Grundlage in wasserrechtlichen Vorschriften haben (zB Verpflichtungserklärung nach § 27 Abs 3 WRG) zu verstehen. Eine Scha... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über Punkt 4. des Devolutionsantrages vom 24.04.2013 -, welcher als Säumnisbeschwerde zu werten ist - mit dem die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages betreffend eine Wassergrabensanierung in den Katastralgemeinden *** und *** beantragt wurde, zu Recht: 1. Der Antrag vom 05.07.2011 auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages zur Sanierung der Was... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 13.03.2018, ***, betreffend Abweisung eines Antrages nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Revision nach Ar... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.05.2018 Norm: WRG 1959 §32WRG 1959 §39WRG 1959 §50
Rechtssatz: Voraussetzung für einen gewässerpolizeilichen Auftrag ist das Vorliegen einer eigenmächtigen Neuerung. Dies setzt voraus, dass ein wasserrechtlich bewilligungspflichtiger Tatbestand vorliegt, jedoch eine entsprechende Bewilligung nach dem WRG 1959 fehlt oder gegen Bestimmungen des WRG verstoßen wird. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 09.05.2018 Norm: WRG 1959 §32WRG 1959 §39WRG 1959 §50
Rechtssatz: Eine Veränderung an einer wasserrechtlich nicht bewilligten Anlage, die einer Beseitigung dieser Anlage gleichkommt, löst keine wasserrechtliche Bewilligungspflicht aus. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; gewässerpolizeilicher Auftrag; Bewilligung; eigenmächtige Neuerung; Instan... mehr lesen...