Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
19.05.2020Norm
WRG 1959 §50Rechtssatz
Wird innerhalb der Rechtsmittelfrist nur die Dauer der festgesetzten Leistungsfrist bekämpft, kann in späteren Stellungnahmen nicht mehr erfolgreich die Zulässigkeit des Instandhaltungsauftrages angefochten werden. Dazu wird auf die Judikatur des VwGH zu baupolizeilichen Aufträgen verwiesen, die auch auf wasserpolizeiliche Aufträge übertragbar ist (vgl VwGH 2006/05/0247; VwGH 84/05/0195; VwGH 88/05/0122, ua).
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; Uferbefestigung; Instandhaltung; Leistungsfrist;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.683.001.2019Zuletzt aktualisiert am
01.07.2020