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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a lita;Rechtssatz
Ein den gesamten Tatzeitraum umfassender Strafbescheid ist dann rechtswidrig, wenn das Verschulden nicht den ganzen Tatzeitraum umfasst (hier: Übertretung des Wasserrechtsgesetzes).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984070324.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.11.2018