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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a lita;Rechtssatz
Wenn im Falle einer Übertretung nach § 137 Abs 1 WRG iVm § 41 Abs 1 WRG im Spruch des Straferkenntnisses der Tatort mit "Bachbett des ...baches" und der Angabe "auf dem Grundstück des Beschuldigten im Bereich des ...sees" angegeben ist, so ist dieser nicht so bestimmt, wie dies für eine unzweideutige Abgrenzung, die durch § 44 a lit a VStG bezweckt ist, geboten wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1983070278.X05Im RIS seit
27.02.1987Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012