Mit Eingabe der Erstmitbeteiligten vom 12. August 1997 wurde die Erteilung der Bewilligung für die Errichtung von 8 Mehrfamilienwohnhäusern mit 48 Wohnungen und 48 offenen, überdeckten Pkw-Abstellplätzen auf den näher angeführten Grundstücken beantragt. In der im erstinstanzlichen Verfahren durchgeführten Bauverhandlung am 15. Oktober 1997 wurde dem Vertreter der Beschwerdeführer aufgetragen, ihre Einwendungen bzw. ihre Stellungnahme binnen 14 Tagen mittels Schriftsatzes vorzutragen. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0076 E 2. Juli 1998 RS 4 Stammrechtssatz Als Verpflichteter eines Auftrages nach § 31 Abs 3 WRG kommt jedermann in Betracht, dessen Maßnahmen, Unterlassungen oder Anlagen typischerweise zu nicht bloß geringfügigen Einwirkungen auf Gewässer führen können. Es besteht die Möglichkeit einer Solidarverpflichtung (Hi... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82000 BauordnungL82008 Bauordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauG Vlbg 1972 §30 Abs1;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Den Nachbarn kommt weder im Hinblick auf die Erschließung einer Bauliegenschaft noch in Bezug auf die Auswirkungen auf die Wasserver... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 4. August 1997 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 137 Abs. 3 Einleitungssatz WRG 1959 wegen Übertretung des § 137 Abs. 3 lit. g erster Fall i.V.m. § 32 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 lit. a leg. cit. und im Zusammenhalt mit § 9 Abs. 1 VStG eine Strafe in der Höhe von S 25.000,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen, verhängt. Der Beschwerdeführer habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und so... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 4 Stammrechtssatz Jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht stellt eine Gewässerverunreinigung iSd § 30 Abs 2 WRG dar, ohne daß noch auf weitere Krit... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt eine Schlächterei. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 1. Juli 1994 war ihr die wasserrechtliche Bewilligung für die Verregnung der Abwässer aus ihrem Schlacht- und Fleischereibetrieb mit einer Abwassermenge von maximal 3.875 m3/Jahr auf näher genannten Grundstücken unter Auflagen erteilt worden, die u.a. vorsahen, dass die Verregnung der Abwässer pflanzenbedarfsgerecht zu erfolgen habe (Spruchpunkt I B 1),... mehr lesen...
Mit der auf Grund des § 34 Abs. 2 WRG 1959 erlassenen Verordnung vom 21. November 1990, LGBl. Nr. 86/1990, bestimmte der Landeshauptmann von Steiermark (LH) ein Grundwasserschongebiet zum Schutze näher genannter Wasserversorgungsanlagen. § 5 Abs. 1 Z. 7 dieser Verordnung erklärt im gesamten Schongebiet Versickerungen von häuslichen und/oder betrieblichen Abwässern für unzulässig, soweit sie bisher nicht wasserrechtlich bewilligt sind. Der Beschwerdeführer hat in seinem Anwesen, w... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0126 E 18. März 1994 RS 2 Stammrechtssatz Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben. ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Oktober 1980 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf der Gemeinde Raiding (= Erstmitbeteiligte)-Unterfrauenhaid gemäß den §§ 41, 98 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 die Bewilligung für eine Regulierung des Raidingbaches von Kilometer 14,960 bis Kilometer 15,180. Nach dem Projekt war an der rechten Bachseite ein 3 m breiter Begleitweg anzulegen, welcher der Instandhaltung des Bachbettes dienen sollte (in diesem rechtsufrigen Bereich liegt auch das Gr... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Der Hochwasserschutz der benachbarten Grundstücke ist... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 92/05/0238 3 Stammrech... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 26. Februar 1998 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, auf dem Betriebsgelände auf den Grundstücken Nr. 83 und 826 der KG K. die Lagerung von Schrott und sonstigen Metall- und Maschinenteilen auf unbefestigten oder befestigten, aber in unbefestigte Bereiche ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959;
Rechtssatz: § 356b Abs 6 GewO 1994 sieht eine Zuständigkeitskonzentration vor. Die Gewerbebehörde wird in bestimmten Fällen auch zur Wasserrechtsbehörde. Anknüpfungspunkt für diese Zuständigkeitskonzentration ist nicht ein konkretes gewerbebehördliches Bewilligungsverfahren, sondern eine Verbindung der wasserre... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Eingabe vom 28. Juli 1997 beantragten die zweit- und die drittmitbeteiligte Partei als Bauwerber die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Nr. 2363/6, KG Ferlach. Die Beschwerdeführerin erhob gegen dieses Bauvorhaben mit Schreiben vom 12. Dezember 1997 die Einwendungen, daß die Abstandsflächen nach der Kärnt... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82000 BauordnungL82002 Bauordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauO Krnt 1996 §17 Abs2 litb;BauO Krnt 1996 §23 Abs3;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Ob durch das bewilligte Bauvorhaben die Wasserversorgung beim Gebäude des Nachbarn in quantitativer oder in qualitativer Hinsicht beeinträchtigt wir... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Genehmigung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 15 des Flächenwidmungsplanes 3/1989 der Stadtgemeinde Schärding (Änderung Nr. 15 vom Gemeinderat beschlossen am 10. Juli 1996) wegen Widerspruches zu § 21 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 versagt. Die Flächenwidmungsplanänderung betrifft eine Teilfläche des am Inn gelegenen Grundstückes Nr. 449/1, KG Schärding, im Ausmaß von 1500 m2. Die Teilfläche des angeführten Grundstückes soll von de... mehr lesen...
Index: L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanOberösterreichL82000 Bauordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauRallg;ROG OÖ 1994 §21 Abs1;ROG OÖ 1994 §34 Abs2 Z4;WRG 1959;
Rechtssatz: Die allfällige Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine einer Flächenverbesserung gleichkommenden, im Hinblick auf § 21 Abs 1 dritter Satz OÖ ROG 1994 relevanten Geländeaufschüttung ist nicht von ein... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 12. Juli 1996 wandten sich die Beschwerdeführer mit der Bitte um Abhilfe an die Bezirkshauptmannschaft H. (BH) gegen die Ehegatten P., weil diese ein unbenanntes Gerinne nicht ordnungsgemäß räumten, wodurch es zu Überflutungen und Vernässungen eines Grundstückes der Beschwerdeführer komme. Die BH forderte die Ehegatten P. auf, das Gerinne zu räumen. Darauf reagierten die Ehegatten P. mit dem Hinweis, sie hätten sich bereits mit Schreiben vom 19. September 199... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §354;ABGB §364 Abs1;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: § 39 WRG macht den Grundeigentümer zum Adressaten des Verbotes und zielt somit darauf ab, die Verfügungsmacht, die er in seiner Eigenschaft als über das Grundstück Verfügungsberechtigter hat, einzuschränken. Dem Grundeigentümer soll - allenfalls in Ergänzung und Klarstellung sch... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Die Vorschriften des § 39 WRG können zwar von jedermann übertreten werden, ein auf § 138 WRG iVm § 39 WRG gegründeter Auftrag kann jedoch nur an den Grundstückseigentümer, nicht aber an den eigentlichen Täter gerichtet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997070175.X03 ... mehr lesen...
Mit dem den Beschwerdeführern am 23. Dezember 1994 zugestellten angefochtenen Bescheid erteilte die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei auf Antrag vom 7. Oktober 1992 mit Nachtrag vom 14. Dezember 1992 und weiteren Nachträgen für den "Hochleistungsstreckenabschnitt Gloggnitz-Mürzzuschlag mit Semmering-Basistunnel km 76,100 bis 98,797" aufgrund der vorgelegten Unterlagen gemäß §§ 35 und 36 des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. 60, (EG) die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung im Z... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1510100014/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz93 Eisenbahn
Norm: 31985L0337 UVP-RL;EisenbahnG 1957;EURallg;EWR-Abk Art3;EWR-Abk Art6;UVPG 1993 §46 Abs1;UVPG 1993 §46 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/03 95/06/0246 6
(hier: Auch § 46 Abs 3 UVPG 1993 wird durch das EWR-Abk nicht
verdrängt) ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 2. Juli 1993 wurde der mitbeteiligten Partei "die Bewilligung für die Nutzung der motorischen Kraft der Traun durch das Kraftwerk Lambach entsprechend der Rahmenverfügung Traun, BGBl. Nr. 144/64 (beruhend auf dem Rahmenplan Traun gemäß Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 28. 3. 1962) sowie zur Errichtung der insgesamt dafür dienenden Anlagen einschließlich Errichtung und Betrieb der erforderlichen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959;
Rechtssatz: Läßt eine Partei mit beschränktem Mitspracherecht einen Bescheid, mit dem ihre Berufung abgewiesen wurde und mit dem daher über ihre subjektiv-öffentlichen Rechte abschließend abgesprochen worden ist, unangefochten, so kann sie einen späteren Berufungsbescheid, der als Ersatzbescheid nach Aufhebung des ersten Beru... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 16. September 1996 wurde dem Reinhalteverband X-Tal die wasserrechtliche Bewilligung für die Ableitung der im Verbandsgebiet anfallenden Wässer in die X mit vorhergehender vollbiologischer Reinigung in einer Kläranlage und für die Benützung des Grundwassers für Nutzwasserzwecke sowie zur Errichtung und zum Betrieb aller hiezu dienenden Anlagen erteilt. In ihrer gegen diesen Bescheid e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die wasserrechtliche Bewilligung für die Ableitung der im Verbandsgebiet anfallenden Wässer mit vorhergehender vollbiologischer Reinigung in einer Kläranlage und für die Benützung des Grundwassers für Nutzwasserzwecke sowie zur ... mehr lesen...
I. Am 17. Mai 1990 suchte die Zweitmitbeteiligte um Erteilung der Baubewilligung für eine Wohnhausanlage mit 36 Wohneinheiten an, die aus zwei Gebäuden bestehen soll, von denen eines mit einem Erdgeschoß und einem ausgebauten Dachgeschoß und das andere mit zwei Geschoßen und einem ausgebauten Dachgeschoß versehen ist. Die geplante Wohnhausanlage soll auf dem Grundstück Nr. n/1, KG Eichgraben, das im (vereinfachten) Flächenwidmungsplan vom 25. Juni 1971 (gemäß der Nö Bauordnung 1969) a... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO NÖ 1976 §1 Abs2;BauRallg;B-VG Art10 Abs1 Z10;B-VG Art15 Abs1;WRG 1959 §38;WRG 1959 §39;WRG 1959 §42;
Rechtssatz: Die Regelung und Sicherung der Abflußverhältnis... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. April 1995 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 138 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 39 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) aufgetragen, innerhalb von 4 Wochen nach Eintritt der Rechtskraft dieses Bescheides auf eigene Kosten die Aufschüttung des Grundstückes 77, KG G. im Sinne des Befundes des wasserbautechnischen Amtssachverständigen vom 19. Oktober 1994 zu beseitigen und den rechtmäßigen Zustand herzuste... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39;WRG 1959 §9;WRG 1959 §98 Abs1;
Rechtssatz: Eine Bewilligung durch die Gemeinde vermag eine wasserrechtlich unzulässige Maßnahme nicht zu einer zulässigen zu machen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995070088.X03 Im RIS seit 12.11.2001 Zulet... mehr lesen...