Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Eine "eigenmächtige" Neuerung (durch Eingriff in das Grundeigentum) in Form einer "willkürlichen" Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse liegt insoweit nicht vor, als ein privatrechtlicher Titel hiezu berechtigt (Hinweis auf Grabmayr-Rossmann, Das Österreichische Wasserrecht, Wien 1978, Anm 5 zu § 39 WRG). ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Als eigenmächtige Neuerung ist eine Vorgangsweise anzusehen, die einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürfte, ohne dass eine solche erwirkt wurde; dies gilt, wenn nicht die Gesetzesübertretung in der Herbeiführung eines - gleichermaßen zu beseitigenden - Zustandes besteht, der gar nicht bewilligungsfähig ist. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: § 39 WRG enthält keine Tatbestandsmerkmale, die die Grundlage für eine wasserrechtliche Bewilligung bilden könnten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1985070059.X03 Im RIS seit 13.07.2005 Zuletzt aktualisiert am 03.05.2012 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Die Beseitigung gegen das Verbot des § 39 WRG verstoßender Neuerungen kann nur auf Grund des § 138 WRG angeordnet werden (Hinweis E 7.2.1963, 1488/62). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1985070059.X01 Im RIS seit 13.07.2005 Zulet... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: § 138 Abs 1 WRG ermächtigt die Behörde nur zum Auftrag der Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes, also etwa der Beseitigung eigenmächtig vorgenommener Neuerungen, nicht jedoch zu einer darüber hinausgehenden Anordnung (Hinweis E 13.9.1979, 2611/78, VwSlg 9922 A/1979). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin (Mühlenbau) stellte der Prüfer unter anderem fest, im Jahre 1973 habe die Firma B-AG um die wasserrechtliche Bewilligung für 1. die Errichtung einer Schleusenanlage im Werkskanal des unter PZ 477 im Wasserbuch des Bezirkes H. eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes zur Regulierung der in den Werkskanal eintretenden Wassermenge (Änderung der Wehranlage), 2. Änderung des unter PZ 3172 eingetragenen Wasserrec... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §6 Z1WRG 1959 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):3415/79
Rechtssatz: Auch ein Nutzungsrecht, zB ein Wasserrecht (Wasserbenutzungsrecht iS des WasserrechtsG 1959) kann ein Wirtschaftsgut sein. In einem Anspruch auf eine quantitativ höhere Wassernutzung... mehr lesen...