Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens in einer Wasserrechtsangelegenheit - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Wiederaufnahmsantrag des Bf in einer Wasserrechtsangelegenheit gem § 69 AVG abgewiesen. Der angefochtene Bescheid ist offenkundig einem Vollzug gar nicht zugängl... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1973 §356;GewO 1973 §74 Abs2 Z1;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Ausführungen zur Wertung der vom Nachbarn bei der Augenscheinverhandlung abgegebenen Erklärung (Gefährdung des dinglichen Rechtes, vor einer willkürlichen Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse eines Baches zum Nachteil seines Wiesengrundstückes geschützt zu werden). ... mehr lesen...
Wie sich aus den Verwaltungsakten ergibt, waren folgende Personen am 24. Oktober 1983 grundbücherliche Eigentümer nachstehend bezeichneter, in der KG A gelegener Grundstücke: die erst- und zweitmitbeteiligten Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens: n1, n2; die erst- und zweitbeschwerdeführenden Parteien (zu je einem Viertel) sowie die drittmitbeteiligte Partei (zur Hälfte): n3, n4; die dritt- und viertbeschwerdeführenden Parteien: n5, n6, n7; die erst- und zweitbeschwerdefü... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §39;
Rechtssatz: § 39 WRG setzt nicht "großräumige Neigungsverhältnisse" im Gelände voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1985070059.X04 Im RIS seit 13.07.2005 Zuletzt aktualisiert am 03.05.2012 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Eine "eigenmächtige" Neuerung (durch Eingriff in das Grundeigentum) in Form einer "willkürlichen" Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse liegt insoweit nicht vor, als ein privatrechtlicher Titel hiezu berechtigt (Hinweis auf Grabmayr-Rossmann, Das Österreichische Wasserrecht, Wien 1978, Anm 5 zu § 39 WRG). ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Als eigenmächtige Neuerung ist eine Vorgangsweise anzusehen, die einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürfte, ohne dass eine solche erwirkt wurde; dies gilt, wenn nicht die Gesetzesübertretung in der Herbeiführung eines - gleichermaßen zu beseitigenden - Zustandes besteht, der gar nicht bewilligungsfähig ist. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: § 39 WRG enthält keine Tatbestandsmerkmale, die die Grundlage für eine wasserrechtliche Bewilligung bilden könnten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1985070059.X03 Im RIS seit 13.07.2005 Zuletzt aktualisiert am 03.05.2012 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Die Beseitigung gegen das Verbot des § 39 WRG verstoßender Neuerungen kann nur auf Grund des § 138 WRG angeordnet werden (Hinweis E 7.2.1963, 1488/62). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1985070059.X01 Im RIS seit 13.07.2005 Zulet... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: § 138 Abs 1 WRG ermächtigt die Behörde nur zum Auftrag der Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes, also etwa der Beseitigung eigenmächtig vorgenommener Neuerungen, nicht jedoch zu einer darüber hinausgehenden Anordnung (Hinweis E 13.9.1979, 2611/78, VwSlg 9922 A/1979). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin (Mühlenbau) stellte der Prüfer unter anderem fest, im Jahre 1973 habe die Firma B-AG um die wasserrechtliche Bewilligung für 1. die Errichtung einer Schleusenanlage im Werkskanal des unter PZ 477 im Wasserbuch des Bezirkes H. eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes zur Regulierung der in den Werkskanal eintretenden Wassermenge (Änderung der Wehranlage), 2. Änderung des unter PZ 3172 eingetragenen Wasserrec... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §6 Z1WRG 1959 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):3415/79
Rechtssatz: Auch ein Nutzungsrecht, zB ein Wasserrecht (Wasserbenutzungsrecht iS des WasserrechtsG 1959) kann ein Wirtschaftsgut sein. In einem Anspruch auf eine quantitativ höhere Wassernutzung... mehr lesen...