Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 03.08.2020 Norm: WRG 1959 §30 Abs1WRG 1959 §32WRG 1959 §137VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Zum Tatbild einer Übertretung nach § 32 iVm § 137 Abs 2 Z 5 WRG gehört die Vornahme einer wasserrechtlich nach § 32 WRG bewilligungspflichtigen, dh bloß mehr als geringfügigen, Einwirkung auf Gewässer. […] Der Tatvorwurf muss auch die Benennung jenes Gewässers umfassen, hinsichtlich dessen d... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 03.08.2020 Norm: WRG 1959 §30 Abs1WRG 1959 §32WRG 1959 §137VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Einen fehlerhaften Abspruch der Verwaltungsstrafbehörde kann (und muss) das mittels Beschwerde angerufene Gericht (wie vormals die Berufungsbehörde) richtigstellen oder ergänzen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn (innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist) eine alle der Bestrafung zugrunde... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 16.07.2018, ***, betreffend Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insoferne stattgegeben, als d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 4. Juni 2018, ***, betreffend Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Rechtsgrundlagen: §§ 12a, 21 Ab... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.07.2018 Norm: WRG 1959 §12aWRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §32WRG 1959 §105
Rechtssatz: Der Prüfmaßstab im Fall der Wiederverleihung ist mit jenem bei der Neuerteilung eines (bisher nicht ausgeübten) Wasserrechts identisch. Die Ausnahmebestimmung des § 12a Abs. 3 WRG kommt in beiden Fällen unter den gleichen Bedingungen zur Anwendung. Es bedarf des Nachweises, dass im Einzelfall... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.07.2018 Norm: WRG 1959 §12aWRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §32WRG 1959 §105
Rechtssatz: Dass eine bestehende Anlage nicht weiter verwendet bzw. nur mit kostspieliger Umrüstung weiter betrieben werden könnte, bildet keinen Fall der überdurchschnittlichen Schwierigkeiten oder Kosten. Eine früher erteilte Bewilligung und der Bestand einer aufgrund derselben hergestellten Anlage sch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 11.07.2018 Norm: WRG 1959 §12aWRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §32WRG 1959 §105
Rechtssatz: Das Interesse an der weiteren Nutzung von Altanalgen bildet keine Rechtfertigung für die „Verlängerung“ des Betriebes nicht dem Stand der Technik entsprechender Anlagen. Auch im Wiederverleihungsverfahren kommt nur dann ein Abgehen vom Stand der Technik in Betracht, wenn dies auch im Fall der... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 11.07.2018 Norm: WRG 1959 §12aWRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §32WRG 1959 §105
Rechtssatz: Eine Ausnahme vom Stand der Technik soll nach Wortlaut und Intention des § 12a Abs. 3 WRG 1959 vorübergehend sein; diesem Begriff wohnt eine Perspektive für die Zeit nach Ablauf der kurzen Befristung inne, etwa, dass danach eine weitere Wasserbenutzung gar nicht mehr oder in einer dem Stand... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 13.03.2018, ***, betreffend Abweisung eines Antrages nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Revision nach Ar... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.05.2018 Norm: WRG 1959 §32WRG 1959 §39WRG 1959 §50
Rechtssatz: Voraussetzung für einen gewässerpolizeilichen Auftrag ist das Vorliegen einer eigenmächtigen Neuerung. Dies setzt voraus, dass ein wasserrechtlich bewilligungspflichtiger Tatbestand vorliegt, jedoch eine entsprechende Bewilligung nach dem WRG 1959 fehlt oder gegen Bestimmungen des WRG verstoßen wird. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 09.05.2018 Norm: WRG 1959 §32WRG 1959 §39WRG 1959 §50
Rechtssatz: Eine Veränderung an einer wasserrechtlich nicht bewilligten Anlage, die einer Beseitigung dieser Anlage gleichkommt, löst keine wasserrechtliche Bewilligungspflicht aus. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; gewässerpolizeilicher Auftrag; Bewilligung; eigenmächtige Neuerung; Instan... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A und B, beide vertreten durch C Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 30.01.2017, ***, betreffend Bewilligung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewie... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.04.2018 Norm: WRG 1959 §10WRG 1959 §12WRG 1959 §32WRG 1959 §40AWG 2002 §3 Abs1 Z8
Rechtssatz: Das Vorliegen einer UVP-Pflicht kann von Personen auch dann geltend gemacht werden, wenn diese in einem Materienverfahren wie nach dem WRG 1959 keine Parteistellung hätten. Dies gilt nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs und in Einklang mit der Judikatur des Europäischen ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.04.2018 Norm: WRG 1959 §10WRG 1959 §12WRG 1959 §32WRG 1959 §40AWG 2002 §3 Abs1 Z8
Rechtssatz: Bei der dauerhaften Lagerung von Humus- und Überschussmaterial handelt es sich um Stoffe, die von der Anwendung des AWG 2002 ausgenommen sind, da sie keine Abfälle darstellen (vgl. § 3 Abs. 1 Z 8 AWG 2002). Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Verfah... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von KT, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 18.10.2017, Zl. BNS2-V-17 35504/5, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Absatz 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) insoferne stattgegeben, als der Strafbetrag von € 100,--... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von UT, vertreten durch die Hasberger Seitz & Partner Rechtsanwälte GmbH in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 16.02.2015, GFW2-WA-04534/002, betreffend Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine Nassbaggerung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsger... mehr lesen...