Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerdesachen ihres sachlichen Zusammenhanges wegen zur gemeinsamen Beratung und Beschlußfassung verbunden und erwogen: Zur Beschwerde der Gemeinde (94/07/0166): Ergibt sich nach Erteilung der Bewilligung, daß öffentliche Interessen (§ 105) trotz Einhaltung der im Bewilligungsbescheid oder in sonstigen Bestimmungen enthaltenen Auflagen und Vorschriften nicht hinreichend geschützt sind, hat gemäß § 21a Abs. 1 WRG 1959 die Wasserrechtsbehörde di... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 26. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer unter Berufung auf § 27 Abs. 4 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die ihm mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf (BH) vom 13. Juni 1991 erteilte wasserrechtliche Bewilligung für die Gewinnung von Sand und Kies durch Trockenabbau auf den Grundstücken Nr. 388/1, 388/2, 388/4, 388/5, 388/6 und 389/1, alle KG Untersiebenbrunn, entzogen. In der Begründung: heißt es, ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21a;WRG 1959 §27 Abs4;
Rechtssatz: Die Entziehung der Bewilligung ist nur zulässig, wenn - neben dem Vorliegen wiederholter, zu Recht erfolgter Mahnungen - zum Zeitpunkt der Erlassung des Entziehungsbescheides die anläßlich der Bewilligung, der Änderung der Bewilligung oder Überprüfung angeordneten Maßnahmen nicht durchgeführt oder Auflagen nicht eingehalten werden. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §21a;WRG 1959 §60;WRG 1959 §72 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0190 94/07/0186
Rechtssatz: Übersteigen die mit einem Anpassungsbescheid nach § 21a Abs 1 WRG verbundenen Eingriffe in Rechte Dritter den durch § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §21a;WRG 1959 §72 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0190 94/07/0186
Rechtssatz: Das Verfahren zur Erlassung des Bescheides nach § 21a WRG ist ein Einparteienverfahren und bleibt es auch dann, wenn mit dem Anpass... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Juli 1979 hatte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung zur Versickerung der in ihrer Maschinenfabrik anfallenden Abwässer - mit Ausnahme der Fäkalabwässer und der Abwässer aus der Werksküche - (sanitäre Abwässer, sanitäre Waschwässer und Betriebsabwässer) auf den Grundstücken Nr. 915 und 918/2 KG H. und zur Errichtung der hiefür erforderlichen Anlagen gemäß § 21 WRG 1959 befristet bis zum 31. Dezember ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21a;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Vorschreibung von Maßnahmen gemäß § 29 Abs 1 WRG ist § 21a WRG nicht anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996070153.X02 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Mit dem den Beschwerdeführern am 23. Dezember 1994 zugestellten angefochtenen Bescheid erteilte die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei auf Antrag vom 7. Oktober 1992 mit Nachtrag vom 14. Dezember 1992 und weiteren Nachträgen für den "Hochleistungsstreckenabschnitt Gloggnitz-Mürzzuschlag mit Semmering-Basistunnel km 76,100 bis 98,797" aufgrund der vorgelegten Unterlagen gemäß §§ 35 und 36 des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. 60, (EG) die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung im Z... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1510100014/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz93 Eisenbahn
Norm: 31985L0337 UVP-RL;EisenbahnG 1957;EURallg;EWR-Abk Art3;EWR-Abk Art6;UVPG 1993 §46 Abs1;UVPG 1993 §46 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/03 95/06/0246 6
(hier: Auch § 46 Abs 3 UVPG 1993 wird durch das EWR-Abk nicht
verdrängt) ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 2. Juli 1993 wurde der mitbeteiligten Partei "die Bewilligung für die Nutzung der motorischen Kraft der Traun durch das Kraftwerk Lambach entsprechend der Rahmenverfügung Traun, BGBl. Nr. 144/64 (beruhend auf dem Rahmenplan Traun gemäß Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 28. 3. 1962) sowie zur Errichtung der insgesamt dafür dienenden Anlagen einschließlich Errichtung und Betrieb der erforderlichen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959;
Rechtssatz: Läßt eine Partei mit beschränktem Mitspracherecht einen Bescheid, mit dem ihre Berufung abgewiesen wurde und mit dem daher über ihre subjektiv-öffentlichen Rechte abschließend abgesprochen worden ist, unangefochten, so kann sie einen späteren Berufungsbescheid, der als Ersatzbescheid nach Aufhebung des ersten Beru... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 16. September 1996 wurde dem Reinhalteverband X-Tal die wasserrechtliche Bewilligung für die Ableitung der im Verbandsgebiet anfallenden Wässer in die X mit vorhergehender vollbiologischer Reinigung in einer Kläranlage und für die Benützung des Grundwassers für Nutzwasserzwecke sowie zur Errichtung und zum Betrieb aller hiezu dienenden Anlagen erteilt. In ihrer gegen diesen Bescheid e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die wasserrechtliche Bewilligung für die Ableitung der im Verbandsgebiet anfallenden Wässer mit vorhergehender vollbiologischer Reinigung in einer Kläranlage und für die Benützung des Grundwassers für Nutzwasserzwecke sowie zur ... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, daß mit dem angefochtenen Bescheid die Berufung der Beschwerdeführerin als Fischereiberechtigter gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 26. März 1996 mangels Parteistellung zurückgewiesen wurde, mit welchem die N. gemäß § 21a WRG 1959 verpflichtet worden war, an wasserrechtlich bewilligten Abwasserbeseitigungsanlagen bis 31. Dezember 2001 jene bauliche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §105;WRG 1959 §15 Abs1;WRG 1959 §21a;
Rechtssatz: In einem Verfahren gemäß § 21a WRG, in dem dem Betreiber einer wasserrechtlich bewilligten Abwasserbeseitigungsanlage Maßnahmen zur Erlangung eines bestimmten Reinigungszieles binnen einer bestimmten Frist aufgetragen werden, hat ein Fischereiberechtigter - er be... mehr lesen...
Mit dem namens des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) erlassenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck/Leitha (BH) vom 26. August 1970 war der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Abwasserbeseitigungsanlage für das Betriebsobjekt und die Werkstättenhalle in E. erteilt und mit Bescheid vom 2. November 1970 die Übereinstimmung der errichteten Anlage mit der erteilten Bewilligung festgestellt worden. Mit dem ebenfalls namens des LH erl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;WRG 1959 §105;WRG 1959 §21a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/21 95/07/0037 3 Stammrechtssatz § 21a Abs 1 WRG spricht vom "nunmehrigen" Stand der Technik. Daraus kann aber nicht abgeleitet werden, daß die Bestimmung nur bei einer Änderung des Standes der Technik gegenüber dem Zeitpunkt der Erteilung der wasserrechtlichen Bewill... mehr lesen...
Aus der D.-Ache wird Wasser in ein als M.-Bach bezeichnetes Gerinne abgeleitet. Dieses Wasser dient dem Betrieb einer Reihe von Kleinkraftwerken sowie teilweise der Verwendung als Nutzwasser in einem Textilbetrieb. Die zweit- bis fünftbeschwerdeführenden Parteien sind Inhaber rechtskräftiger wasserrechtlicher Bewilligungen zum Betrieb von Kleinkraftwerken sowie zur Nutzwasserentnahme. Die erstbeschwerdeführende Partei ist eine Wassergenossenschaft, welcher die Betreiber der Kleinkraft... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §68 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §111;WRG 1959 §21a; Beachte Besprechung in RdU 1997/3, S 130-132;
Rechtssatz: Soll für eine Ache, aus der Wasser in einen Bach, an dem sich Inhaber rechtskräftiger Bewilligungen zur Wassernutzung befinden, eine Restwasserme... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §58 Abs2;AVG §68 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §21a Abs3;WRG 1959 §21a; Beachte Besprechung in RdU 1997/3, S130-132;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendung des § 21a WRG ist die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. § 21a Abs 3 sieht in den lit a bis c allgemeine, für alle Wasserbenutzungs... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 15. Februar 1990 (Datum des Einlangens) beim Gemeindeamt der Gemeinde X die Erteilung einer Widmungs- und einer Baubewilligung für eine Mineral-Recycling-Anlage auf den im Spruch: näher bezeichneten Grundstücken. Nach der Aktenlage ist das Widmungsgebiet zum größten Teil nach dem am 26. Juni 1989 im Gemeinderat der mitbeteiligten Partei beschlossenen "zweiten Flächenwidmungsplan" als "Aufschließungsgebiet - Industrie- und Gewerbegebiet II" gewidmet;... mehr lesen...
Index: L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanSteiermark40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;ROG Stmk 1974 §32 Abs2 idF 1989/015;WRG 1959;
Rechtssatz: Der Antrag eines Widmungswerbers, das Verfahren zur Erteilung der Widmungsbewilligung bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Genehmigung nach dem WRG zu unterbrechen, ist mangels gesetzlicher Grundlage zurückzuweisen.... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 15. Oktober 1986 wurde der Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Partei gemäß §§ 11 bis 14 und 32 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Bewilligung zur Naßbaggerung mit anschließender Fischteichnutzung auf näher bezeichneten Grundstücken nach Maßgabe der im Abschnitt A dieses Bescheides enthaltenen Projektsbeschreibung und bei Einhaltung der im Abschnitt B angeführten Auflagen und Bedingungen ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12a;WRG 1959 §21a;WRGNov 1990;
Rechtssatz: § 21a Abs 1 WRG spricht vom "nunmehrigen" Stand der Technik. Daraus kann aber nicht abgeleitet werden, daß die Bestimmung nur bei einer Änderung des Standes der Technik gegenüber dem Zeitpunkt der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung angewendet werden kann, da der "numehrige" Stand der Technik nicht in dem die Voraus... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12a;WRG 1959 §21a;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Wenn die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (1152 BlgNR XVII GP, 25 f) als einen Anwendungsfall für § 21a WRG nach der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung erkennbar werdende Umstände anführen, auf die bei der Erteilung der Bewilligung nicht geachtet wurde oder die unrichtig eingeschätzt wurden, dann erhel... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;VwRallg;WRG 1959 §21a;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Eine Auslegung des § 21a WRG, wonach mit Maßnahmen nach § 21a WRG nur in fehlerfreie, nicht aber in fehlerhafte rechtskräftige Bescheide eingegriffen werden dürfe, entbehrt jeglicher sachlichen Rechtfertigung und müßte § 2... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12a;WRG 1959 §21a;WRG 1959 §33 Abs2;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Das Instrumentarium des § 21a WRG kann auch dann eingesetzt werden, wenn der nicht hinreichende Schutz öffentlicher Interessen auf ein Versäumnis der Wasserrechtsbehörde bei der Erteilung der wasserechtlichen Bewilligung zurückgeht. Dies ergibt sich zum einen aus der Erwähnung von nach der Erteilung der was... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121;WRG 1959 §21a;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Eine Bestimmmung, die es verbietet, ein wasserechtliches Überprüfungsverfahren zum Ausgangspunkt für ein Verfahren nach § 21a WRG zu machen und beide Verfahren gemeinsam durchzuführen, besteht nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995070037.X09 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §37;AVG §56;AVG §58 Abs2;B-VG Art7 Abs1;BVG Umfassender Umweltschutz;StGG Art2;WRG 1959 §105;WRG 1959 §21a;WRGNov 1990;
Rechtssatz: § 21a WRG ermöglicht einen Eingriff in die durch einen rechtskräftigen Bescheid gestaltete Rechtslage. Nach der Rechtsprechung des VfGH... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO OÖ 1976 §23;BauO OÖ 1976 §58a;VwRallg;WRG 1959 §21a;WRGNov 1990;
Rechtssatz: In seinem E vom 12.10.1993, 93/05/0045, hat der VwGH zu § 58a der OÖ ... mehr lesen...