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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/05/19 92/07/0150 2Stammrechtssatz
Weist der Anlagenhersteller (hier: Prokurist der um Bewilligung ansuchenden GmbH) selbst in der Bewilligungsverhandlung darauf hin, daß die Einhaltung der Grenzwerte bei der Ableitung der Abwässer von vornherein nicht möglich sei, und läßt die GmbH trotz Kenntnis der Äußerungen des Prokuristen die Vorschreibung der Grenzwerte in Rechtskraft erwachsen, wird eine Lage herbeigeführt, die vom nunmehr beschuldigten Geschäftsführer der GmbH nicht als Schuldausschließungsgrund geltend gemacht werden kann (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 04te Auflage, S 737). Diese Zwangslage hätte durch Ergreifen eines Rechtsmittels vermieden werden können. Das Hinnehmen dieser Grenzwerte und die Betriebsaufnahme trotz Kenntnis des Umstandes, die Grenzwerte nicht einhalten zu können, schließen es aus, von einem Notstand zu sprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070091.X04Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
03.03.2010