RS VwGH Erkenntnis 1995/05/23 94/07/0091

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Veröffentlicht am 23.05.1995
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Rechtssatz

Eine Anschlußmöglichkeit an den Ortskanal in absehbarer Zeit macht ein entgegen einer wasserrechtlichen Bewilligung vorgenommene Einwirkung auf Gewässer nicht zulässig und straflos.

Im RIS seit
12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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