Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 30.01.2019 Norm: WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §21bWRG 1959 §121 Abs1B-VG Art132 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wenn die Wasserrechtsbehörde mehr als geringfügige Abweichungen im Zuge des Kollaudierungsverfahrens genehmigt (was objektiv rechtswidrig ist), kann dies vom Inhaber eines Rechtes im Sinne des § 12 Abs 2 WRG 1959 dann nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn durch die (auch m... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.01.2019 Norm: WRG 1959 §27 Abs1WRG 1959 §29 Abs1WRG 1959 §112 Abs1WRG 1959 §112 Abs2WRG 1959 §121 Abs1
Rechtssatz: Bei der Erlöschensfeststellung nach § 29 Abs 1 WRG handelt es sich um eine deklarative Entscheidung, da das Erlöschen bereits ex lege mit Eintritt des Erlöschensgrundes stattfindet (vgl VwGH 2543/59; 2005/07/0156; 2013/07/0168; zum Baufristablauf: VwGH 1893/62... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.01.2019 Norm: WRG 1959 §27 Abs1WRG 1959 §29 Abs1WRG 1959 §112 Abs1WRG 1959 §112 Abs2WRG 1959 §121 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 112 Abs 1 zweiter Satz WRG 1959 hat die Nichteinhaltung von Bauvollendungsfristen das Erlöschen des Wasserbenutzungsrechtes zur Folge. Daran ändert auch die Befugnis der Wasserrechtsbehörde nichts, von der Erlöschensfeststellung gemäß § 121 Abs 1 letzt... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 30.01.2019 Norm: WRG 1959 §27 Abs1WRG 1959 §29 Abs1WRG 1959 §112 Abs1WRG 1959 §112 Abs2WRG 1959 §121 Abs1
Rechtssatz: Aus § 121 Abs 1 letzter Satz WRG 1959 lässt sich keine Verpflichtung der Wasserrechtsbehörde zum Zuwarten mit der Durchführung des Überprüfungsverfahrens ableiten, um dem Wasserberechtigten die Chance zu geben, die Anlage nach Fristablauf noch fertigzustellen,... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 11. Mai 2018, ***, betreffend wasserrechtliche Bewilligung und Überprüfung, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt. I. Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich folgender Punkte ersatzlos behoben: 1. Nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für die Benut... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: WRG 1959 §9WRG 1959 §103 Abs1WRG 1959 §121 Abs1WRG 1959 §138 Abs2AVG 1991 §13 Abs7AVG 1991 §13 Abs8
Rechtssatz: Für nachträgliche wasserrechtliche Bewilligungsverfahren gelten keine anderen Regeln als im Falle der rechtskonformen Antragstellung vor Projektverwirklichung. Insbesondere ist auch das nachträgliche Bewilligungsverfahren ein Projektgenehmigungsverf... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: WRG 1959 §9WRG 1959 §103 Abs1WRG 1959 §121 Abs1WRG 1959 §138 Abs2AVG 1991 §13 Abs7AVG 1991 §13 Abs8
Rechtssatz: Gegenstand des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens ist das in den Einreichplänen und sonstigen Unterlagen dargestellte Projekt, nicht aber der (von diesem Projekt etwa abweichende) Bestand. Die Frage der Übereinstimmung des Bestandes mit dem be... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: WRG 1959 §9WRG 1959 §103 Abs1WRG 1959 §121 Abs1WRG 1959 §138 Abs2AVG 1991 §13 Abs7AVG 1991 §13 Abs8
Rechtssatz: Eine Antragsänderung, durch die das Wesen der Sache verändert wird, ist als Stellung eines neuen Antrags unter konkludenter Zurückziehung des ursprünglichen zu werten. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Projektgenehm... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: WRG 1959 §9WRG 1959 §103 Abs1WRG 1959 §121 Abs1WRG 1959 §138 Abs2AVG 1991 §13 Abs7AVG 1991 §13 Abs8
Rechtssatz: Projektmodifikationen sind im Beschwerdeverfahren nur so weit möglich, als nicht der Prozessgegenstand, der den Inhalt des Spruchs des verwaltungsbehördlichen Bescheids dargestellt hat, ausgewechselt wird (zB VwGH Ro 2014/05/0062; Ra 2016/05/0026). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: WRG 1959 §9WRG 1959 §103 Abs1WRG 1959 §121 Abs1WRG 1959 §138 Abs2AVG 1991 §13 Abs7AVG 1991 §13 Abs8
Rechtssatz: Wenn aus der Erklärung der Antragstellerin eindeutig hervorgeht, dass am ursprünglichen Bewilligungsantrag nicht mehr festgehalten wird, kann dies nur als Zurückziehung des ursprünglichen Antrages (in Verbindung mit der Äußerung der Absicht einer sp... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer C, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 09. Mai 2018, Zl. ***, betreffend einen wasserrechtlichen Überprüfungsbescheid nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.11.2018 Norm: WRG 1959 §121 Abs1ZustG §7
Rechtssatz: Im Überprüfungsverfahren können Einwendungen gegen den Bewilligungsbescheid nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden (vgl VwGH 90/07/0099, VwGH 2010/07/003 ua). Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Kollaudierung; Grundwasserstand; Verfahrensrecht; Zustellung; European... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, vertreten durch C Rechtsanwälte KG in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 19.04.2016, ***, betreffend wasserrechtliche Überprüfung nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insoferne stattgegeben, als die stellenweise Abweichung vom mit Bewilligungsbesc... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des JS, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 24. August 2017, MEW2-WA-1467/002, betreffend wasserrechtliche Überprüfung, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass anstelle der Spruchteile I. und II. folgender Ausspruch tritt: Es wird festgeste... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.01.2018 Norm: WRG 1959 §121 Abs1
Rechtssatz: Ist Gegenstand des Verfahrens ausschließlich die Frage der Übereinstimmung der ausgeführten mit der bewilligten Anlage, so ist die Rechtmäßigkeit des Bewilligungs-bescheides nicht mehr zu überprüfen. Dieser bietet vielmehr die Grundlage für das Überprüfungsverfahren (z.B. VwGH 99/07/0052). Soweit eine Anlage vollständig konsensg... mehr lesen...