Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
30.01.2019Norm
WRG 1959 §12 Abs2Rechtssatz
Die objektive Rechtswidrigkeit eines Bescheides kann von einer auf die Wahrnehmung ihrer subjektiv-öffentlichen Rechte beschränkten Partei im Beschwerdeverfahren nicht mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden.
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; Verfahrensrecht; Bescheidbeschwerde; Beschwerdelegitimation; subjektiv-öffentliches Recht; Verletzung in Rechten;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1173.001.2018Zuletzt aktualisiert am
01.04.2019