Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
30.01.2019Norm
WRG 1959 §12 Abs2Rechtssatz
Die Beschwerdelegitimation setzt unter anderem voraus, dass eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte möglich ist; ob dies der Fall ist, ist nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides zu bestimmen (zB VwGH Ro 2016/12/0010).
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; Verfahrensrecht; Bescheidbeschwerde; Beschwerdelegitimation; subjektiv-öffentliches Recht; Verletzung in Rechten;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1173.001.2018Zuletzt aktualisiert am
01.04.2019