Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 3. Juli 1987 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Recht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 8. August 1989 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Rec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Eingabe vom 30. Jänner 1987 bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (BH) um wasserrechtliche Bewilligung für eine Abänderung seiner Teichanlage (PZ. nn1 des Wasserbuches) angesucht. In seiner im Zuge dieses Verfahrens erstatteten Eingabe vom 22. Februar 1988 vertrat der Beschwerdeführer dann den Standpunkt, diese Teichanlage sei überhaupt nicht wasserrechtlich genehmigungspflichtig. Der Beschwerdeführer beantragte deshalb mit dieser Eingabe " ... eine besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959;
Rechtssatz: Im WRG ist ein Feststellungsbescheid über die Notwendigkeit oder Entbehrlichkeit einer wasserrechtlichen Bewilligung nicht vorgesehen. Vielmehr ist darüber im Rahmen des dafür gesetzlich vorgesehenen Bewilligungsverfahrens zu entscheiden (Hinweis E 30.1.1964, 1907/63, VwSlg 6223 A/1964). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Bf ein wasserpolizeilicher Auftrag erteilt, entweder mit einem entsprechenden Projekt um die nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung ihrer betrieblichen Abwässer in die öff Kanalisation anz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens in einer Wasserrechtsangelegenheit - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Wiederaufnahmsantrag des Bf in einer Wasserrechtsangelegenheit gem § 69 AVG abgewiesen. Der angefochtene Bescheid ist offenkundig einem Vollzug gar nicht zugängl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111;
Rechtssatz: Die Vorschreibung von Auflagen stellt keinen von der wasserrechtlichen Bewilligung trennbaren Ausspruch dar; durch Auflagen wird der konkrete Inhalt der betreffenden Bewilligung erst umschrieben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988070096.X01 Im RIS seit 16.11.2006 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111;
Rechtssatz: Dem Konsenswerber steht ein Anspruch auf Erteilung der beantragten Bewilligung dann zu, wenn das Ermittlungsergebnis diese Bewilligung - und sei es auch nur unter zahlreichen erschwerenden Nebenbestimmungen - zulässt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988070140.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §39;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;WRG 1959 §111;WRG 1959 §40;
Rechtssatz: Mit der bloßen Bekanntgabe der Größe eines Einzugsgebietes einer Dränageanlage zur Speisung eines Fischteiches darf sich die Behörde nicht begnügen; sie hat vielmehr - vor allem dann, wenn ein betroffener unterliegender Wasserberechtigter (h... mehr lesen...
Wie sich aus den Verwaltungsakten ergibt, waren folgende Personen am 24. Oktober 1983 grundbücherliche Eigentümer nachstehend bezeichneter, in der KG A gelegener Grundstücke: die erst- und zweitmitbeteiligten Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens: n1, n2; die erst- und zweitbeschwerdeführenden Parteien (zu je einem Viertel) sowie die drittmitbeteiligte Partei (zur Hälfte): n3, n4; die dritt- und viertbeschwerdeführenden Parteien: n5, n6, n7; die erst- und zweitbeschwerdefü... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: § 39 WRG enthält keine Tatbestandsmerkmale, die die Grundlage für eine wasserrechtliche Bewilligung bilden könnten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1985070059.X03 Im RIS seit 13.07.2005 Zuletzt aktualisiert am 03.05.2012 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §111;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Der Umstand, dass der einer konsenslosen Abwasserbeseitigung Beschuldigte (vor Einleitung des Strafverfahrens) hiefür um wasserrechtliche Bewilligung angesucht hat, kann ihn im Strafverfahren nicht entlasten. Eine wasserrechtliche Bewilligung könnte nur in die Zukunft wi... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ForstG 1975 §11 Abs1;WRG 1959 §100;WRG 1959 §105;WRG 1959 §111;WRG 1959 §41;WRG 1959 §98;WRG 1959 §99;
Rechtssatz: Die Erstellung und allfällige Abänderung eines Gefahrenzonenplanes ist gem § 11 ForstG Sache der Forstbehörden; im Wasserrechtsverfahren ist auf darauf abzielende Einwendungen nicht einzugehen. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §107;WRG 1959 §111;WRG 1959 §121;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: § 107 Abs 2 WRG 1959 findet im wasserrechtlichen Überprüfungsverfahren keine Anwendung (Hinweis E 18.9.1987, 83/07/0131). Die erweiterte Rechtskraftwirkung des § 107 Abs 2 WRG kommt somit allein bei wasserrechtlichen Bewilligungsbescheiden und nicht auch bei auf § 121 WRG gestützten B... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §11 Abs1;WRG 1959 §111;WRG 1959 §114 Abs3 impl;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine wasserrechtliche Bewilligung schließt ohne entsprechende Konkretisierung, wenn nicht das Gesetz selbst anderes bestimmt, nicht eigens bewilligungsbedürftige Maßnahmen schon deshalb in sich, weil solche zur vollst... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §60;WRG 1959 §9 Abs2;
Rechtssatz: Wird eine Wasserspende im Sinne des § 5 Abs 2 WRG genützt und dieses Recht anlässlich einer Erteilung eines Wasserrechtes, mit der Nutzung derselben Wasserspende an einen Unterlieger bewilligt wurde, nicht durch Zwangsrecht beseitigt oder eingeschränkt, liegt keine E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §56;WRG 1959 §105 lite;WRG 1959 §111;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Die Wasserrechtsbehörden haben von dem ihnen im Zeitpunkt ihrer Entscheidung über das Ansuchen um nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung vorliegenden Sachverhalt auszugehen. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage dürfen sie nicht deshalb, ... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin (Mühlenbau) stellte der Prüfer unter anderem fest, im Jahre 1973 habe die Firma B-AG um die wasserrechtliche Bewilligung für 1. die Errichtung einer Schleusenanlage im Werkskanal des unter PZ 477 im Wasserbuch des Bezirkes H. eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes zur Regulierung der in den Werkskanal eintretenden Wassermenge (Änderung der Wehranlage), 2. Änderung des unter PZ 3172 eingetragenen Wasserrec... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §6 Z1WRG 1959 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):3415/79
Rechtssatz: Auch ein Nutzungsrecht, zB ein Wasserrecht (Wasserbenutzungsrecht iS des WasserrechtsG 1959) kann ein Wirtschaftsgut sein. In einem Anspruch auf eine quantitativ höhere Wassernutzung... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen sei zunächst auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 6. Juli 1967, Zl. 330/67, hingewiesen, in dessen Entscheidungsgründen die Vorgeschichte und der Inhalt des vom seinerzeitigen Reichsstatthalter in Salzburg erlassenen wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides vom 24. Februar 1941 dargestellt wurde. Mit diesem Bescheid war den "Reichsautobahnen" unter Bezugnahme auf die §§ 14, 15, 37, 82 und 93 des Wasserrechtsgesetzes 1934, BGBl II Nr. 31... mehr lesen...