Auf den Grundstücken Nr. 196/2, .196/1, 681/3 und 1/2, sämtliche KG Torren, welche unmittelbar an das orographisch rechte Ufer des Schwarzbaches angrenzen, besteht seit ca. 50 Jahren ein Landmaschinenhandel mit angeschlossener Reparaturwerkstätte. Über einen langen Zeitraum befand sich dort eine Schmiede und Beschlagwerkstätte. Der Beschwerdeführer übernahm diese Grundstücke mit dem bestehenden Gewerbebetrieb im Jahre 1972 von seinem Vater in sein Eigentum. An die Grundstücke Nr. .196... mehr lesen...
Mit Eingabe der Erstmitbeteiligten vom 12. August 1997 wurde die Erteilung der Bewilligung für die Errichtung von 8 Mehrfamilienwohnhäusern mit 48 Wohnungen und 48 offenen, überdeckten Pkw-Abstellplätzen auf den näher angeführten Grundstücken beantragt. In der im erstinstanzlichen Verfahren durchgeführten Bauverhandlung am 15. Oktober 1997 wurde dem Vertreter der Beschwerdeführer aufgetragen, ihre Einwendungen bzw. ihre Stellungnahme binnen 14 Tagen mittels Schriftsatzes vorzutragen. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0076 E 2. Juli 1998 RS 4 Stammrechtssatz Als Verpflichteter eines Auftrages nach § 31 Abs 3 WRG kommt jedermann in Betracht, dessen Maßnahmen, Unterlassungen oder Anlagen typischerweise zu nicht bloß geringfügigen Einwirkungen auf Gewässer führen können. Es besteht die Möglichkeit einer Solidarverpflichtung (Hi... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82000 BauordnungL82008 Bauordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauG Vlbg 1972 §30 Abs1;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Den Nachbarn kommt weder im Hinblick auf die Erschließung einer Bauliegenschaft noch in Bezug auf die Auswirkungen auf die Wasserver... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg (BH) vom 29. Juli 1999 wurde der Gemeinde Kainach gemäß § 38 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der Grundstücke Nr. 216/1, KG Kohlschwarz und 874/3, KG Kainach, erteilt. Nach Punkt 4 der diesem Bescheid beigefügten Nebenbestimmungen sind Uferböschungen gegen Schleppspannungsangriffe mit Wasserbausteinen mit mindestens 1,5 t zu sicher... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §111;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/07/0207 B 25. Jänner 1996 RS 1 Stammrechtssatz Ob ein bestehendes Wasserbenutzungsrecht durch ein Wasserbauvorhaben beeinträchtigt wird, hängt auschließlich vom Inhalt des bewilligten Wassserbauprojektes, nicht aber von der Person ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 4. August 1997 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 137 Abs. 3 Einleitungssatz WRG 1959 wegen Übertretung des § 137 Abs. 3 lit. g erster Fall i.V.m. § 32 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 lit. a leg. cit. und im Zusammenhalt mit § 9 Abs. 1 VStG eine Strafe in der Höhe von S 25.000,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen, verhängt. Der Beschwerdeführer habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und so... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 4 Stammrechtssatz Jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht stellt eine Gewässerverunreinigung iSd § 30 Abs 2 WRG dar, ohne daß noch auf weitere Krit... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmunden (BH) vom 25. Februar 1997 wurde den mitbeteiligten Parteien die wasserrechtliche Bewilligung zur Verlegung eines namenlosen Gerinnes im Bereich der Grundstücke Nr. 375/1 und 373/1 der KG Schlagen sowie zur Errichtung und zum Betrieb aller hiezu dienenden Anlagen erteilt. Eine vom Beschwerdeführer gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 19. August 1997 abgewiesen. Mit einem am 5. Sept... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §111;WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: Die Parteien des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens können im wasserrechtlichen Überprüfungsverfahren geltend machen, dass die ausgeführte Anlage mit der bewilligten in einer ihre Rechte berührenden Weise nicht übereinstimme. Werden im Überprüfungsbescheid Abweichungen ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt eine Schlächterei. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 1. Juli 1994 war ihr die wasserrechtliche Bewilligung für die Verregnung der Abwässer aus ihrem Schlacht- und Fleischereibetrieb mit einer Abwassermenge von maximal 3.875 m3/Jahr auf näher genannten Grundstücken unter Auflagen erteilt worden, die u.a. vorsahen, dass die Verregnung der Abwässer pflanzenbedarfsgerecht zu erfolgen habe (Spruchpunkt I B 1),... mehr lesen...
Mit der auf Grund des § 34 Abs. 2 WRG 1959 erlassenen Verordnung vom 21. November 1990, LGBl. Nr. 86/1990, bestimmte der Landeshauptmann von Steiermark (LH) ein Grundwasserschongebiet zum Schutze näher genannter Wasserversorgungsanlagen. § 5 Abs. 1 Z. 7 dieser Verordnung erklärt im gesamten Schongebiet Versickerungen von häuslichen und/oder betrieblichen Abwässern für unzulässig, soweit sie bisher nicht wasserrechtlich bewilligt sind. Der Beschwerdeführer hat in seinem Anwesen, w... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0126 E 18. März 1994 RS 2 Stammrechtssatz Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben. ... mehr lesen...
Den Beschwerdeschriften und der ihnen angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides kann Folgendes entnommen werden: Auf einem Grundstück des Beschwerdeführers entspringt ein Gewässer, das an der Grenze des Grundstücks des Beschwerdeführers zum Grundstück der Eheleute G. als rechter Zubringer zur Kleinen Erlauf fließt. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 20. September 1996 wurde den Eheleuten G. die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111;WRG 1959 §12;WRG 1959 §13 Abs1;WRG 1959 §16;WRG 1959 §60;
Rechtssatz: Die Beh hat mit Rücksicht auf den ermittelten Bedarf der Bewerber für deren Projekt die bewilligte Entnahmemenge auf das erforderliche Maß reduziert. Dass der Dritte mit allfälligen künftig beabsichtigten eigenen Wasserbenutzungen nach § 16 WRG, soferne nicht für solche beabsichtigte Nutzungen ... mehr lesen...
Aufgrund des Antrages des Rechtsvorgängers des Beschwerdeführers wurde am 3. Jänner 1967 von der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt (BH) als Wasserrechtsbehörde eine mündliche Verhandlung abgeführt, welche als Gegenstand die "wasserrechtliche Genehmigung für die Errichtung eines Fischzuchtbeckens auf Parzelle Nr. 468, mit Entnahme des hiezu erforderlichen Wassers aus der Fischa-Dagnitz" zum Inhalt hatte. Im Verhandlungsprotokoll ist u. a. fest gehalten: "An der Stelle, an welcher ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;VwRallg;WRG 1959 §111;WRG 1959 §13 Abs2;WRG 1959 §98;WRG 1959 §99;
Rechtssatz: Mit der bescheidmäßigen Feststellung des Maßes der zulässigen Wasserbenutzung gem § 13 Abs 2 WRG soll ein insoweit undeutlicher wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid ausgelegt und konkretisiert werden. Ein im Grunde des § 13 Abs 2 WRG... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;VwRallg;WRG 1959 §111;WRG 1959 §13 Abs2;
Rechtssatz: Ist das Maß der zulässigen Wasserbenutzung im Bewilligungsbescheid nicht bestimmt festgesetzt, so wird in stRsp des VwGH die nachträgliche Bestimmung mittels Feststellungsbescheides für zulässig angesehen (Hinweis E 25.2.1972, 722/71, VwSlg 8177A/1972; E 3.3.19... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111;WRG 1959 §13 Abs2;
Rechtssatz: § 13 Abs 2 WRG ist eine Auslegungsregel für Bewilligungsbescheide, die das Maß der zulässigen Wasserbenutzung nicht mit der gebotenen Deutlichkeit bestimmen (Hinweis Raschauer, Kommentar zum Wasserrecht, Rz 5 zu § 13, Seite 53). Die Anwendung dieser Auslegungsregel setzt einen Zweifel über da... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 1. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) verpflichtet, sein auf dem Grundstück Nr. 1948/14 der KG K in der Zone I des Wasserschutzgebietes S errichtetes privates Schwimmbecken bis zum 31. Juli 1995 zu entfernen bzw. mit inertem Material aufzufüllen. Der Beschwerdeführer berief. Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 18. Mai 1998 wurde de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Gewerbe der Autoverwertung. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln (BH) als vom Landeshauptmann für Niederösterreich (LH) ermächtigter Behörde vom 3. Februar 1989 wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Abwasserreinigungsanlage auf Grundstück Nr. 344 KG A. und für die Einleitung von in seinem Autoverwertungsbetrieb anfallenden mineralölverunreinigten Abwässern nach deren Reinigung in einem Restö... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1859;GewO 1973;GewO 1994;WRG 1959 §111;WRG 1959 §31b Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Gewerbebehördliche Genehmigungen können eine erforderliche wasserrechtliche Bewilligung nicht ersetzen (Hinweis E 25.10.1994, 92/07/0097). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996070221.X01 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/07/0057 E 25. Mai 2000
Rechtssatz: Ein Auftrag nach § 138 Abs 2 WRG bedeutet lediglich, dass die Erteilung einer Bewilligung für die eigenmächtige Neuerung nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Insofern hat die Wasserrechtsbehörde in diesem... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Oktober 1980 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf der Gemeinde Raiding (= Erstmitbeteiligte)-Unterfrauenhaid gemäß den §§ 41, 98 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 die Bewilligung für eine Regulierung des Raidingbaches von Kilometer 14,960 bis Kilometer 15,180. Nach dem Projekt war an der rechten Bachseite ein 3 m breiter Begleitweg anzulegen, welcher der Instandhaltung des Bachbettes dienen sollte (in diesem rechtsufrigen Bereich liegt auch das Gr... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Der Hochwasserschutz der benachbarten Grundstücke ist... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 92/05/0238 3 Stammrech... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 26. Februar 1998 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, auf dem Betriebsgelände auf den Grundstücken Nr. 83 und 826 der KG K. die Lagerung von Schrott und sonstigen Metall- und Maschinenteilen auf unbefestigten oder befestigten, aber in unbefestigte Bereiche ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959;
Rechtssatz: § 356b Abs 6 GewO 1994 sieht eine Zuständigkeitskonzentration vor. Die Gewerbebehörde wird in bestimmten Fällen auch zur Wasserrechtsbehörde. Anknüpfungspunkt für diese Zuständigkeitskonzentration ist nicht ein konkretes gewerbebehördliches Bewilligungsverfahren, sondern eine Verbindung der wasserre... mehr lesen...
Der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 5. April 1993 die Bewilligung zur Beschneiung der Hochlagen ihres Skigebietes erteilt. Im Jahr 1996 beantragte die mitbeteiligte Partei die Erteilung der wasserrechtlichen und der naturschutzrechtlichen Bewilligung zur Erweiterung der Beschneiung auf die Talabfahrt und die zwangsweise Einräumung von Dienstbarkeiten auf Grundstücken der Beschwerdeführer. ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 29. Oktober 1985 wurde der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die wasserrechtliche Bewilligung zur Wasserentnahme aus dem Brunnenfeld T. erteilt. Dieser Bescheid ist rechtskräftig. Da es mit dem Wasser aus dem Brunnenfeld T. auf Grund einer Kontaminierung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen Probleme gab, beantragte die mitbeteiligte Partei 1989 die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung fü... mehr lesen...