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EStGNorm
EStG 1972 §4 Abs1Beachte
Rechtssatz
Auch ein Nutzungsrecht, zB ein Wasserrecht (Wasserbenutzungsrecht iS des WasserrechtsG 1959) kann ein Wirtschaftsgut sein. In einem Anspruch auf eine quantitativ höhere Wassernutzung kann aber nur ein Ausfluß dieses Nutzungsrechtes und nicht selbst ein Wirtschaftsgut erblickt werden (Hinweis auf E 25.3.1980, 3383/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003332.X02Im RIS seit
09.11.2020Zuletzt aktualisiert am
09.11.2020