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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §111;Rechtssatz
Dem Konsenswerber steht ein Anspruch auf Erteilung der beantragten Bewilligung dann zu, wenn das Ermittlungsergebnis diese Bewilligung - und sei es auch nur unter zahlreichen erschwerenden Nebenbestimmungen - zulässt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988070140.X04Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
10.10.2012