Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82000 BauordnungL82008 Bauordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauG Vlbg 1972 §30 Abs1;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Den Nachbarn kommt weder im Hinblick auf die Erschließung einer Bauliegenschaft noch in Bezug auf die Auswirkungen auf die Wasserver... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 4. August 1997 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 137 Abs. 3 Einleitungssatz WRG 1959 wegen Übertretung des § 137 Abs. 3 lit. g erster Fall i.V.m. § 32 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 lit. a leg. cit. und im Zusammenhalt mit § 9 Abs. 1 VStG eine Strafe in der Höhe von S 25.000,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen, verhängt. Der Beschwerdeführer habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und so... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 4 Stammrechtssatz Jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht stellt eine Gewässerverunreinigung iSd § 30 Abs 2 WRG dar, ohne daß noch auf weitere Krit... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt eine Schlächterei. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 1. Juli 1994 war ihr die wasserrechtliche Bewilligung für die Verregnung der Abwässer aus ihrem Schlacht- und Fleischereibetrieb mit einer Abwassermenge von maximal 3.875 m3/Jahr auf näher genannten Grundstücken unter Auflagen erteilt worden, die u.a. vorsahen, dass die Verregnung der Abwässer pflanzenbedarfsgerecht zu erfolgen habe (Spruchpunkt I B 1),... mehr lesen...
Mit der auf Grund des § 34 Abs. 2 WRG 1959 erlassenen Verordnung vom 21. November 1990, LGBl. Nr. 86/1990, bestimmte der Landeshauptmann von Steiermark (LH) ein Grundwasserschongebiet zum Schutze näher genannter Wasserversorgungsanlagen. § 5 Abs. 1 Z. 7 dieser Verordnung erklärt im gesamten Schongebiet Versickerungen von häuslichen und/oder betrieblichen Abwässern für unzulässig, soweit sie bisher nicht wasserrechtlich bewilligt sind. Der Beschwerdeführer hat in seinem Anwesen, w... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0126 E 18. März 1994 RS 2 Stammrechtssatz Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben. ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 2. Februar 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 29 Abs. 1 Z. 6 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG), die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie für natürliches Bodenmaterial auf den Grundstücken Nr. 577, 578, 580, 581, 586, 588, 589, 590, 591 und 592 der KG Ruderstallgassen erteilt. In der Begründung: heißt es - soweit für das verwaltungsgerichtlic... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §29 Abs1;AWG 1990 §29 Abs2;WRG 1959 §105;WRG 1959 §31b;
Rechtssatz: Zu den Bestimmungen, die nach § 29 Abs 2 AWG 1990 bei der Genehmigung einer Anlage iSd § 29 Abs 1 AWG 1990 anzuwenden sind, gehört auch § 31b WRG, der die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen zur langfristigen Ablagerung von Abfällen (Deponien) einer wasserre... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Oktober 1980 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf der Gemeinde Raiding (= Erstmitbeteiligte)-Unterfrauenhaid gemäß den §§ 41, 98 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 die Bewilligung für eine Regulierung des Raidingbaches von Kilometer 14,960 bis Kilometer 15,180. Nach dem Projekt war an der rechten Bachseite ein 3 m breiter Begleitweg anzulegen, welcher der Instandhaltung des Bachbettes dienen sollte (in diesem rechtsufrigen Bereich liegt auch das Gr... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Der Hochwasserschutz der benachbarten Grundstücke ist... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 92/05/0238 3 Stammrech... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 24. März 1997 wurde der nunmehrigen Gemeinschuldnerin die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung für eine Waschanlage für kontaminiertes Bodenmaterial und sonstige wiederverwend- und verwertbare Wert- und Altstoffe erteilt. Gegen diesen Bescheid wurde von einer Reihe ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105;WRG 1959 §12 Abs1;
Rechtssatz: Zu den öffentlichen Interessen gehört auch die Hintanhaltung einer Verunreinigung des Grundwassers. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999070032.X02 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 26. Februar 1998 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, auf dem Betriebsgelände auf den Grundstücken Nr. 83 und 826 der KG K. die Lagerung von Schrott und sonstigen Metall- und Maschinenteilen auf unbefestigten oder befestigten, aber in unbefestigte Bereiche ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959;
Rechtssatz: § 356b Abs 6 GewO 1994 sieht eine Zuständigkeitskonzentration vor. Die Gewerbebehörde wird in bestimmten Fällen auch zur Wasserrechtsbehörde. Anknüpfungspunkt für diese Zuständigkeitskonzentration ist nicht ein konkretes gewerbebehördliches Bewilligungsverfahren, sondern eine Verbindung der wasserre... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Eingabe vom 28. Juli 1997 beantragten die zweit- und die drittmitbeteiligte Partei als Bauwerber die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Nr. 2363/6, KG Ferlach. Die Beschwerdeführerin erhob gegen dieses Bauvorhaben mit Schreiben vom 12. Dezember 1997 die Einwendungen, daß die Abstandsflächen nach der Kärnt... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82000 BauordnungL82002 Bauordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauO Krnt 1996 §17 Abs2 litb;BauO Krnt 1996 §23 Abs3;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Ob durch das bewilligte Bauvorhaben die Wasserversorgung beim Gebäude des Nachbarn in quantitativer oder in qualitativer Hinsicht beeinträchtigt wir... mehr lesen...
1. Die Beschwerdeführerin betreibt eine Abfalldeponie. Wasserrechtliche Bewilligungen hiefür waren ihrem Rechtsvorgänger mit den Bescheiden des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 6. Februar 1975, vom 23. Juni 1976 und vom 12. April 1985 erteilt worden. Mit Bescheid vom 11. Juni 1990 hatte der LH gemäß § 121 WRG 1959 ausgesprochen, daß die Mülldeponie der mit seinem Bescheid vom 12. April 1985 erteilten Bewilligung "im wesentlichen entspreche", gleichzeitig di... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105;WRG 1959 §138;WRG 1959 §21a Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/07/0014
96/07/0015
96/07/0025
96/07/0026 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/18 93/07/0063 1 Stammrechtssatz § 21a WRG ist kein Instrument zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes. Der Umstand allein, daß (auch) ei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Genehmigung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 15 des Flächenwidmungsplanes 3/1989 der Stadtgemeinde Schärding (Änderung Nr. 15 vom Gemeinderat beschlossen am 10. Juli 1996) wegen Widerspruches zu § 21 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 versagt. Die Flächenwidmungsplanänderung betrifft eine Teilfläche des am Inn gelegenen Grundstückes Nr. 449/1, KG Schärding, im Ausmaß von 1500 m2. Die Teilfläche des angeführten Grundstückes soll von de... mehr lesen...
Index: L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanOberösterreichL82000 Bauordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauRallg;ROG OÖ 1994 §21 Abs1;ROG OÖ 1994 §34 Abs2 Z4;WRG 1959;
Rechtssatz: Die allfällige Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine einer Flächenverbesserung gleichkommenden, im Hinblick auf § 21 Abs 1 dritter Satz OÖ ROG 1994 relevanten Geländeaufschüttung ist nicht von ein... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei (mP) beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft G. (BH) die Erteilung der nachträglichen wasserrechtlichen Bewilligung für die auf den Grundstücken Nr. 163/1 und 266/2 der KG E. im Hochwasserabflußbereich des F.-Baches errichtete Zufahrtsstraße. Bei einer am 23. Oktober 1995 von der BH durchgeführten mündlichen Verhandlung erklärte der wasserbautechnische Amtssachverständige, er könne kein endgültiges Gutachten abgeben, weil im Projekt zwei 30-jährliche Hoc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102;WRG 1959 §105;
Rechtssatz: Die Wahrung der öffentlichen Interessen iSd § 105 WRG ist Sache der Behörde. Parteien des wasserrechtlichen Verfahrens können aus § 105 WRG keine subjektiven Rechte ableiten (Hinweis E 7.2.1969, 1897/68, VwSlg 7506 A/1969). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Devolutionsweg ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Mai 1996 wurde der mitbeteiligten Partei (mP) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb des Kraftwerkes Kelchsau-Ehreit unter Vorschreibung einer Reihe von Nebenbestimmungen erteilt (Spruchabschnitt I). Unter Spruchabschnitt II wurde verfügt, daß als "Pflichtwassermenge" beim Hilfswehr jahresdurchgängig 400 l/s abzugeben sind. ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 22. Oktober 1982 beantragte die mitbeteiligte Partei (mP) beim Landeshauptmann von Tirol (LH) die Wiederverleihung ihres mit 10. Februar 1992 befristeten Wasserbenutzungsrechtes zum Betrieb des Wasserkraftwerkes W. Mit Kundmachung vom 24. September 1990 beraumte der LH für 20. und 21. November 1990 eine mündliche Verhandlung an. Mit einem am 15. November 1990 beim LH eingelangten Schriftsatz vom 9. November 1990 erhoben die beschwerdeführenden Parteien Einwendu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litd;WRG 1959 §105;WRG 1959 §13 Abs3;
Rechtssatz: Macht eine Gemeinde im Rahmen des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens Belange des Naturschutzes gegen das Projekt geltend und führt sie in diesem Verfahren eine allfällige, vom Projekt ausgehende Überschwemmungsgefahr ins Treffen, so fehlt ihr die Berechtigung zur Geltend... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art118 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §105;WRG 1959 §13 Abs3;
Rechtssatz: Der in § 13 Abs 3 WRG verwendete Begriff "öffentliche Zwecke" kann mit dem in § 105 WRG angeführten Begriff des öffentlichen Interesses nicht gleichgesetzt werden. Daraus folgt, daß aus dem Vorliegen eines öffentlichen Interesses für eine be... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;B-VG Art118 Abs2;WRG 1959 §102 Abs1 litd;WRG 1959 §105;WRG 1959 §13 Abs3;
Rechtssatz: Es ist der Gemeinde zwar nicht verwehrt, Wasser für Beschneiungsanlagen zur Verfügung zu stellen oder Beschneiungsanlagen selbst zu betreiben; zu den einer Gemeinde obliegenden Aufgaben etwa im Sinne eines gesetzlichen Vers... mehr lesen...
Die Rechtsvorgängerin der zu Zl. 95/07/0184 beschwerdeführenden K-Gesellschaft mbH hat im Jänner 1983 das Wasserkraftwerk Wolfsberg-Reding I samt allen dazugehörigen Anlagen rechtsgeschäftlich erworben. Für dieses auf Grundstück Nr. .65 KG Reding befindliche Kraftwerk ist ein Wasserbenutzungsrecht unter Wasserbuchpostzahl 1.107 des Verwaltungsbezirkes Wolfsberg eingetragen. Die letzten relevanten Wasserbucheintragungen hiefür gehen auf das Jahr 1925 zurück. Vom Kraftwerk Reding I führ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105;WRG 1959 §111;WRG 1959 §111a;WRG 1959 §12 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/07/0178 95/07/0184 95/07/0180 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/13 91/07/0130 1 VwSlg 14179 A/1994 Stammrechtssatz Als grundsätzlich zulässig iSd § 111a Abs 1 WRG 1959 ist e... mehr lesen...