Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Macht eine Gemeinde im Rahmen des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens Belange des Naturschutzes gegen das Projekt geltend und führt sie in diesem Verfahren eine allfällige, vom Projekt ausgehende Überschwemmungsgefahr ins Treffen, so fehlt ihr die Berechtigung zur Geltendmachung dieser Einwände, da diese Belange sich außerhalb des Rahmens ihrer Parteistellung bewegen (Hinweis EB E 21.10.1986, 86/07/0065).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070122.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
14.10.2009