RS Vwgh 1993/1/26 92/14/0102

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Veröffentlicht am 26.01.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §55 Abs1;
VwGG §56;

Beachte

Besprechung in AnwBl 6/1993, S 400-402.ke; Weitere Geschäftszahlen: 92/14/0103-92/14/0120, 0122

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß der pauschalierte Schriftsatzaufwand für mehrere Säumnisbeschwerden nur einmal zusteht, wenn die Einbringung getrennter Beschwerdeschriften (entsprechend der Anzahl der erhobenen Berufungen bzw getrennt nach Abgabenart und Abgabenjahr) zur Durchsetzung der Entscheidungpflicht nicht notwendig ist.

Schlagworte

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §36 Abs2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992140102.X01

Im RIS seit

06.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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