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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §55 Abs1;Beachte
Besprechung in AnwBl 6/1993, S 400-402.ke; Weitere Geschäftszahlen: 92/14/0103-92/14/0120, 0122Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß der pauschalierte Schriftsatzaufwand für mehrere Säumnisbeschwerden nur einmal zusteht, wenn die Einbringung getrennter Beschwerdeschriften (entsprechend der Anzahl der erhobenen Berufungen bzw getrennt nach Abgabenart und Abgabenjahr) zur Durchsetzung der Entscheidungpflicht nicht notwendig ist.
Schlagworte
Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §36 Abs2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992140102.X01Im RIS seit
06.03.2002