Mit Bescheid vom 1. Dezember 1988 wies der Behindertenausschuß beim Landesinvalidenamt für Steiermark den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf nachträgliche Zustimmung zu der bereits zum 2. Jänner 1988 ausgesprochenen Kündigung des Mitbeteiligten gemäß den §§ 2 Abs. 1, 14 Abs. 1 und 2, 8 Abs. 2 und 12 Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetzes wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Begründet wurde diese Entscheidung im wesentlichen damit, daß im gegenständlichen Fall erst mit B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Der Schriftsatzaufwand im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist unabhängig von einer Bemessungsgrundlage festgesetzt und ist daneben eine gesonderte Vergütung der USt nicht vorgesehen (Hinweis E 20.9.1983, 83/07/0182). Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und
der mitb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Der Schriftsatzaufwand im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist unabhängig von einer Bemessungsgrundlage festgesetzt und ist daneben eine gesonderte Vergütung der USt nicht vorgesehen (Hinweis E 20.9.1983, 83/07/0182). Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und
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Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Strafe des Verweises ausgesprochen, weil er am 16. Oktober 1987 ohne im Besitz einer gültigen Jagdkarte zu sein im Gemeinschaftsjagdgebiet S im Jagdteil P ein Hirschkalb erlegt und somit das Salzburger Jagdgesetz übertreten und den Tatbestand des Verstoßes gegen die Weidgerechtigkeit gesetzt habe. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung verfassungsgeset... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Strafe des Verweises ausgesprochen, weil er am 16. Oktober 1987 ohne im Besitz einer gültigen Jagdkarte zu sein im Gemeinschaftsjagdgebiet S im Jagdteil P ein Hirschkalb erlegt und somit das Salzburger Jagdgesetz übertreten und den Tatbestand des Verstoßes gegen die Weidgerechtigkeit gesetzt habe. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung verfassungsgeset... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3 idF 1984/296;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Hinweis auf alten Stammrechtssatz: E VS 22.6.1972, 1086/71, RS 1, VwSlg F/4405;
Rechtssatz: Im Falle der Abtretung einer Beschwerde gem Art 144 Abs 3 B-VG gebührt dem im verwaltungsgerichtlichen Verfahren obsiegenden Bf kein Ersatz der Stempelgebühren, die er im vor... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3 idF 1984/296;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Hinweis auf alten Stammrechtssatz: E VS 22.6.1972, 1086/71, RS 1, VwSlg F/4405;
Rechtssatz: Im Falle der Abtretung einer Beschwerde gem Art 144 Abs 3 B-VG gebührt dem im verwaltungsgerichtlichen Verfahren obsiegenden Bf kein Ersatz der Stempelgebühren, die er im vor... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Dezember 1987 lehnte die mitbeteiligte Wiener Gebietskrankenkasse den Antrag des Beschwerdeführers, die für die Jahre 1983 bis 1986 für die in der Anlage des Bescheides angeführten Dienstnehmer für die bezeichneten Beitragszeiträume vom Unterschiedsbetrag zwischen den ausgezahlten und den gebührenden Sonderzahlungen entrichteten Sonderbeiträge in Höhe von S 8.248,28 als zu Ungebühr entrichtete Beiträge im Sinne des § 69 Abs. 1 ASVG rückzuerstatten, ab. Nach der Be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Dezember 1987 lehnte die mitbeteiligte Wiener Gebietskrankenkasse den Antrag des Beschwerdeführers, die für die Jahre 1983 bis 1986 für die in der Anlage des Bescheides angeführten Dienstnehmer für die bezeichneten Beitragszeiträume vom Unterschiedsbetrag zwischen den ausgezahlten und den gebührenden Sonderzahlungen entrichteten Sonderbeiträge in Höhe von S 8.248,28 als zu Ungebühr entrichtete Beiträge im Sinne des § 69 Abs. 1 ASVG rückzuerstatten, ab. Nach der Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §110 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Das Mehrbegehren war abzuweisen, weil einerseits mit dem Pauschbetrag für Schriftsatzaufwand auch die Umsatzsteuer abgegolten wird und andererseits Ersatz für Stempelgebühren im Hinblick auf die sachliche Abgabenfreiheit nach § 110 Abs. 1 ASVG nicht zugesprochen werden kan... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §110 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Das Mehrbegehren war abzuweisen, weil einerseits mit dem Pauschbetrag für Schriftsatzaufwand auch die Umsatzsteuer abgegolten wird und andererseits Ersatz für Stempelgebühren im Hinblick auf die sachliche Abgabenfreiheit nach § 110 Abs. 1 ASVG nicht zugesprochen werden kan... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 6. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 7. November 1986 um 22.26 Uhr in Wien 10, Triesterstraße, Kreuzung Computerstraße, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges sich geweigert, sich dem Polizeiarzt zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorführen zu lassen, obwohl eine von einem besonders geschulten und von... mehr lesen...
1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, vorsätzlich Gelegenheit zur Ausübung der gewerblichen Unzucht gewährt zu haben, indem sie der "Milieuperson" A das Wohnobjekt X, Y, vermietet habe, wodurch es der Prostituierten B am 16. Jänner 1989 um 2.40 Uhr möglich gewesen sei, in einem Zimmer dieses Hauses einen Geschlechtsverkehr gegen Entgelt durchzuführen. Die Beschwerdeführerin habe dadurch eine Übertretung gemäß § 18 Abs. 1 lit. d und § 4 Abs.... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 6. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 7. November 1986 um 22.26 Uhr in Wien 10, Triesterstraße, Kreuzung Computerstraße, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges sich geweigert, sich dem Polizeiarzt zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorführen zu lassen, obwohl eine von einem besonders geschulten und von... mehr lesen...
1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, vorsätzlich Gelegenheit zur Ausübung der gewerblichen Unzucht gewährt zu haben, indem sie der "Milieuperson" A das Wohnobjekt X, Y, vermietet habe, wodurch es der Prostituierten B am 16. Jänner 1989 um 2.40 Uhr möglich gewesen sei, in einem Zimmer dieses Hauses einen Geschlechtsverkehr gegen Entgelt durchzuführen. Die Beschwerdeführerin habe dadurch eine Übertretung gemäß § 18 Abs. 1 lit. d und § 4 Abs.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;
Rechtssatz: § 48 Abs 1 Z 2 VwGG nennt als Schriftsatzaufwand nur den mit der Einbringung der Beschwerde verbundenen. Für Äußerungen ist daher kein Schriftsatzaufwand zuzusprechen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989180143.X04 Im RIS seit 12.06.2001 Zule... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Zuspruch von Aufwandersatz stützt sich auf die §§ 47 ff VwGG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 206/1989. Die Abweisung des Mehrbegehrens beruht darauf, daß Stempelgebühren nur für zwei Beschwerdeausfertigungen (S 240,--), die Vollmacht (S 120,--) und den angefochtenen Bescheid (S 120,--) zu entrichten waren. Sc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs2 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Die Umsatzsteuer ist bereits im Pauschalbetrag für Schriftsatzaufwand enthalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989180143.X03 Im RIS seit 12.06.2001 Zuletzt aktualisiert am 26.09.2008 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;
Rechtssatz: § 48 Abs 1 Z 2 VwGG nennt als Schriftsatzaufwand nur den mit der Einbringung der Beschwerde verbundenen. Für Äußerungen ist daher kein Schriftsatzaufwand zuzusprechen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989180143.X04 Im RIS seit 12.06.2001 Zule... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Zuspruch von Aufwandersatz stützt sich auf die §§ 47 ff VwGG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 206/1989. Die Abweisung des Mehrbegehrens beruht darauf, daß Stempelgebühren nur für zwei Beschwerdeausfertigungen (S 240,--), die Vollmacht (S 120,--) und den angefochtenen Bescheid (S 120,--) zu entrichten waren. Sc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs2 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Die Umsatzsteuer ist bereits im Pauschalbetrag für Schriftsatzaufwand enthalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989180143.X03 Im RIS seit 12.06.2001 Zuletzt aktualisiert am 26.09.2008 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Taxiunternehmen. Sein Betriebsergebnis ermittelte er durch Einnahmenüberschußrechnung. Eine im Unternehmen des Beschwerdeführers durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung (BP) betreffend die Jahre 1981 bis 1983 stellte verschiedene Aufzeichnungsmängel fest, die zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen führten. Diese Schätzung betraf unter anderem die Betriebseinnahmen und den Privatanteil an den Kraftfahrzeugkosten (bzw. den Eigenverbrauch). B... mehr lesen...
Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist im Sinne des Art. 4 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 395/1967 (in der Folge als DBA bezeichnet) in Spanien ansässig. Dessenungeachtet unterliegt er in Österreich im Hinblick auf einen inländischen Wohnsitz der unbeschränkten Vermögensteuerpflicht, allerdings gemäß Art. 23 DBA nur mit se... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Taxiunternehmen. Sein Betriebsergebnis ermittelte er durch Einnahmenüberschußrechnung. Eine im Unternehmen des Beschwerdeführers durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung (BP) betreffend die Jahre 1981 bis 1983 stellte verschiedene Aufzeichnungsmängel fest, die zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen führten. Diese Schätzung betraf unter anderem die Betriebseinnahmen und den Privatanteil an den Kraftfahrzeugkosten (bzw. den Eigenverbrauch). B... mehr lesen...
Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist im Sinne des Art. 4 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 395/1967 (in der Folge als DBA bezeichnet) in Spanien ansässig. Dessenungeachtet unterliegt er in Österreich im Hinblick auf einen inländischen Wohnsitz der unbeschränkten Vermögensteuerpflicht, allerdings gemäß Art. 23 DBA nur mit se... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 5;
Rechtssatz: Die Kostenentscheidung gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG und die Verordnung vom 17. April 1989, BGBl. Nr. 206. Für den nur in einfacher Ausfertigung vorzulegenden angefochtenen Bescheid (§ 28 Abs 5 VwGG) war gemäß § 14 TP 5 GebG lediglich eine Beilagengebühr von S 180,-- zu entrichten. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Z1;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990/347;
Rechtssatz: Das Kostenmehrbegehren war abzuweisen, weil Stempelgebühren nur in der Höhe zu ersetzen sind, in der sie zu entrichten waren und die Stempelgebühr pro Beschwerdeausfertigung auch dann nur in einfacher Höhe zu entrichte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 5;
Rechtssatz: Die Kostenentscheidung gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG und die Verordnung vom 17. April 1989, BGBl. Nr. 206. Für den nur in einfacher Ausfertigung vorzulegenden angefochtenen Bescheid (§ 28 Abs 5 VwGG) war gemäß § 14 TP 5 GebG lediglich eine Beilagengebühr von S 180,-- zu entrichten. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Z1;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990/347;
Rechtssatz: Das Kostenmehrbegehren war abzuweisen, weil Stempelgebühren nur in der Höhe zu ersetzen sind, in der sie zu entrichten waren und die Stempelgebühr pro Beschwerdeausfertigung auch dann nur in einfacher Höhe zu entrichte... mehr lesen...
Mit dem von der Stellungskommission beim Militärkommando Wien beschlossenen, als "Stellungsbeschluß" bezeichneten Bescheid vom 1. September 1989 wurde gemäß § 15 Abs. 1 und § 23 Abs. 2 des Wehrgesetzes 1978 die Eignung des im Jahre 1960 geborenen Beschwerdeführers zum Wehrdienst mit dem Beschluß "Tauglich" festgestellt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Gemäß § 15 Abs. 1 des Wehrgesetzes 1978 in der ... mehr lesen...