Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Im Verfahren vor dem VwGH kann nicht der im Verfahren vor dem VfGH erwachsene Aufwandersatz verlangt werden. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsgerichtshofes Schriftsätze außerhalb der Beschwerde European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Im Verfahren vor dem VwGH kann nicht der im Verfahren vor dem VfGH erwachsene Aufwandersatz verlangt werden. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsgerichtshofes Schriftsätze außerhalb der Beschwerde European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in F eine Gastwirtschaft betreibt, beantragte am 23. März 1989 beim Arbeitsamt Feldkirch zum einen für die am 1. April 1965 geborene türkische Staatsangehörige G zur Verwendung als Hilfskoch, zum anderen für den am 1. Jänner 1965 geborenen türkischen Staatsangehörigen K zur Verwendung als Koch die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung im Sinne des § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975. Mit den beiden Bescheid... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. Dezember 1988 hat das Bundesdenkmalamt festgestellt, "daß die Erhaltung der Schloßanlage Rohrbach in R,bestehend aus dem Schloß, der Kapelle, dem Schüttkasten (Gdst. Nr. n/1 Baufläche), dem Meierhof, der Scheune (Gdst. Nr. n/2 Baufläche) sowie den Umfassungsmauern, den Toren und der Statue auf Gdst. Nr. n Garten, EZ. n3, KG R, Gem. W, Ger.Bez. S, Verw.Bez.A, Niederösterreich, gemäß §§ 1 und 3 des Bundesgesetzes vom 25. September 1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschut... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 7. Februar 1990 hat die belangte Behörde eine Berufung der Beschwerdeführerin in der Angelegenheit der Beschäftigungsbewilligung für den polnischen Staatsbürger A gemäß § 63 Abs. 5 AVG 1950 als verspätet zurückgewiesen. Sie ging dabei davon aus, daß die Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides an die Beschwerdeführerin am 17. November 1989 erfolgt sei, weshalb die Berufungsfrist am 1. Dezember 1989 geendet habe. Die Berufung sei aber erst am 4. De... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1;
Rechtssatz: Wird nur ein Bescheid der bel Beh angefochten, so gebühren der obsiegenden Partei die Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nur einmal, mag dieser Bescheid auch über mehrere erstinstanzliche Bescheide (aus dem Vollzugsbereich derselben Gebietskörperschaft) abgesprochen haben. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Der Schriftsatzaufwand im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist unabhängig von einer Bemessungsgrundlage festgesetzt, sodaß daneben eine gesonderte Vergütung des Einheitssatzes nicht erfolgen kann. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und
der mitbeteiligten Partei Inh... mehr lesen...
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Norm: VwGG §48 Abs1;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0361/65 E 17. Mai 1965 RS 2 Stammrechtssatz Der obsiegenden Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwand ein Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer nicht zuerkannt werden. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsauf... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 7. Februar 1990 hat die belangte Behörde eine Berufung der Beschwerdeführerin in der Angelegenheit der Beschäftigungsbewilligung für den polnischen Staatsbürger A gemäß § 63 Abs. 5 AVG 1950 als verspätet zurückgewiesen. Sie ging dabei davon aus, daß die Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides an die Beschwerdeführerin am 17. November 1989 erfolgt sei, weshalb die Berufungsfrist am 1. Dezember 1989 geendet habe. Die Berufung sei aber erst am 4. De... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Der Schriftsatzaufwand im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist unabhängig von einer Bemessungsgrundlage festgesetzt, sodaß daneben eine gesonderte Vergütung des Einheitssatzes nicht erfolgen kann. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und
der mitbeteiligten Partei Inh... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers liegen folgende Sachverhalte vor: A.Am 12. Mai 1986 brachte der Beschwerdeführer bei der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität X einen Antrag auf Verleihung der Lehrbefugnis für das Fach "Juristische Methodenlehre mit besonderer Berücksichtigung der juristischen Experimentiertechnologie" ein. Dieser Antrag sei nach seinem Vorbringen auf Grund von falschen Gutachten abgewiesen worden. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 21. März... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers liegen folgende Sachverhalte vor: A.Am 12. Mai 1986 brachte der Beschwerdeführer bei der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität X einen Antrag auf Verleihung der Lehrbefugnis für das Fach "Juristische Methodenlehre mit besonderer Berücksichtigung der juristischen Experimentiertechnologie" ein. Dieser Antrag sei nach seinem Vorbringen auf Grund von falschen Gutachten abgewiesen worden. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 21. März... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/12/0140
Rechtssatz: Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 47 ff VwGG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 206/1989. Das in keiner Weise begründete Mehrbegehren an Stempelgebühren (insgesamt S 2.800,--) war - soweit es über das notwendige Ausma... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/12/0140
Rechtssatz: Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 47 ff VwGG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 206/1989. Das in keiner Weise begründete Mehrbegehren an Stempelgebühren (insgesamt S 2.800,--) war - soweit es über das notwendige Ausma... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens waren in den Jahren 1982 und 1983 auf Antrag der Internationalen Spedition W Gesellschaft m.b.H., die gegenüber der Zollbehörde als Anmelder iSd § 51 ZollG aufgetreten war, beim Hauptzollamt Wien - offenbar - für den Beschwerdeführer als Empfänger insgesamt fünf Sendungen mit Schallplatten aus den Niederlanden durch Verzollung zum freien Verkehr abgefertigt worden. Auf Grund der Angaben in den bezughabenden schriftlichen Anmeldungen, es... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47 Abs1;VwGG §48 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1/1991, S 43;
Rechtssatz: Aufwendungen im verfassungsgerichtlichen Verfahren werden von den Bestimmungen des VwGG über den Aufwandersatz nicht erfaßt. Schlagworte Gültigkeit der Kostenbestimmungen Inhaltlich European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur vom 3. August 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer der "Firma U-GmbH" mit Standort A, X-Straße, dafür verantwortlich, daß, wie bei einer am 15. Februar 1989 in diesem Unternehmen durch ein Organ des Arbeitsinspektorates Leoben durchgeführten Arbeitszeiterhebung, betreffend den Monat Jänner 1989, erhoben worden sei, in Ansehung eines namentlich genannten Arbei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 26. Juli 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes bestraft. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung, mit der gleichzeitig auch ein Ansuchen um Nachsicht der Strafe gestellt worden war, langte am 19. August 1988 bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling ein. Mit dem den Vertretern des Beschwerdeführers am 22. August 1989 zugestellte... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft A (im folgenden: BH) vom 19. Mai 1988 wurde gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 576/1987 (im folgenden: FG), festgestellt, daß die Grundstücke Nr. 1420/8, 1420/16 und 1420/54, KG X, Wald im Sinne des Forstgesetzes seien. In der Begründung: dieses Bescheides führte die BH aus, der Beschwerdeführer habe mit Eingaben vom 24. Dezember 1987 und vom 12. Februar 1988 die Feststellung bea... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft A (im folgenden: BH) vom 19. Mai 1988 wurde gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 576/1987 (im folgenden: FG), festgestellt, daß die Grundstücke Nr. 1420/8, 1420/16 und 1420/54, KG X, Wald im Sinne des Forstgesetzes seien. In der Begründung: dieses Bescheides führte die BH aus, der Beschwerdeführer habe mit Eingaben vom 24. Dezember 1987 und vom 12. Februar 1988 die Feststellung bea... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs7;VwGG §48 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Mehrbegehren bzgl Schriftsatzaufwand für die Replik zur Gegenschrift ist abzuweisen, da mit dem zuerkannten pauschalierten Betrag der gesamte mit der Einbringung der Beschwerde anfallende schriftliche Aufwand abgegolten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990190113.X... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3 idF 1984/296;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Im Falle der Abtretung einer Beschwerde gem Art 144 Abs 3 B-VG gebührt dem im verwaltungsgerichtlichen Verfahren obsiegenden Bf kein Ersatz der Stempelgebühren, die er im vorangegangenen Verfahren vor dem VfGH entrichten mußte (Hinweis E 2.4.1990, 90/19/0128). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §59 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0177 5 Stammrechtssatz Unter dem Begriff Barauslagen kann der Ersatz entrichteter Stempelgebühren nicht angesprochen werden (Hinweis E 28.10.1968, 867/66, VwSlg 7432 A/1968). Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0955/67 E 30. Jänner 1968 VwSlg 7279 A/1968 RS 3 Stammrechtssatz Stempelgebühren von überzähligen Schriftsatzanfertigungen sind nicht zu ersetzen (§ 48 Abs 1 lit a VwGG 1965). Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Nicht e... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur vom 3. August 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer der "Firma U-GmbH" mit Standort A, X-Straße, dafür verantwortlich, daß, wie bei einer am 15. Februar 1989 in diesem Unternehmen durch ein Organ des Arbeitsinspektorates Leoben durchgeführten Arbeitszeiterhebung, betreffend den Monat Jänner 1989, erhoben worden sei, in Ansehung eines namentlich genannten Arbei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur vom 3. August 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer der "Firma U-GmbH" mit Standort A, X-Straße, dafür verantwortlich, daß, wie bei einer am 15. Februar 1989 in diesem Unternehmen durch ein Organ des Arbeitsinspektorates Leoben durchgeführten Arbeitszeiterhebung, betreffend den Monat Jänner 1989, erhoben worden sei, in Ansehung eines namentlich genannten Arbei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 26. Juli 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes bestraft. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung, mit der gleichzeitig auch ein Ansuchen um Nachsicht der Strafe gestellt worden war, langte am 19. August 1988 bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling ein. Mit dem den Vertretern des Beschwerdeführers am 22. August 1989 zugestellte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs7;VwGG §48 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Mehrbegehren bzgl Schriftsatzaufwand für die Replik zur Gegenschrift ist abzuweisen, da mit dem zuerkannten pauschalierten Betrag der gesamte mit der Einbringung der Beschwerde anfallende schriftliche Aufwand abgegolten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990190113.X... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3 idF 1984/296;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Im Falle der Abtretung einer Beschwerde gem Art 144 Abs 3 B-VG gebührt dem im verwaltungsgerichtlichen Verfahren obsiegenden Bf kein Ersatz der Stempelgebühren, die er im vorangegangenen Verfahren vor dem VfGH entrichten mußte (Hinweis E 2.4.1990, 90/19/0128). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §59 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0177 5 Stammrechtssatz Unter dem Begriff Barauslagen kann der Ersatz entrichteter Stempelgebühren nicht angesprochen werden (Hinweis E 28.10.1968, 867/66, VwSlg 7432 A/1968). Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des ... mehr lesen...