Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 442;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hegt zwar keine Bedenken gegen die mittelbare (über einen Sekretär der betreffenden Kammer für Arbeiter und Angestellte) Bevollmächtigung des nunmehrigen Vertreters (eines Rechtsanwaltes) durch den Beschwerdeführer, hält ab... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. Juli 1988 genehmigte der Bürgermeister der Stadt T die Errichtung eines Speditionsbetriebes der mitbeteiligten Partei unter Vorschreibung einer Reihe von Auflagen. Gegen diesen Bescheid erhoben die mitbeteiligte Partei mit Schriftsatz vom 10. August 1988 sowie die nunmehrigen Beschwerdeführer - mit Schriftsatz vom 12. August 1988 - Berufung. Mit Schriftsatz vom 17. Februar 1989 brachte die mitbeteiligte Partei den Antrag auf Übergang der Entscheidungspflic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 lita;VwGG §59 Abs2;
Rechtssatz: Unter dem Begriff Barauslagen kann der Ersatz entrichteter Stempelgebühren nicht angesprochen werden (Hinweis E 28.10.1968, 867/66, VwSlg 7432 A/1968). Schlagworte Formelle Voraussetzungen für die Zuerkennung des Aufwandersatzes
Begründungspflicht und Schriftlichkeit Stempelgebühren
Kommissionsgebühren... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerdesache entspricht in allen Bescheides wesentlichen Punkten der Beschwerdesache Zl. 89/14/0203, über die der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 21. Dezember 1989 entschieden hat. Auch der Umstand, daß im vorliegenden Beschwerdefall neben dem § 107 EStG 1988 zeitweise noch § 106a EStG 1972 anzuwenden war, rechtfertigt im Hinblick auf den für die Lösung des Beschwerdefalles gleichen Regelungsgehalt beider Vorschriften keine andere Entscheidung des Verwaltu... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerdesache entspricht in allen für die Aufhebung des angefochtenen Bescheides wesentlichen Punkten der Beschwerdesache Zl. 89/14/0203, über die der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 21. Dezember 1989 entschieden hat. Auch der Umstand, daß im vorliegenden Beschwerdefall neben dem § 107 EStG 1988 zeitweise noch § 106a EStG 1972 anzuwenden war, rechtfertigt im Hinblick auf den für die Lösung des Beschwerdefalles gleichen Regelungsgehalt beider Vorschriften ke... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerdesache entspricht in allen Bescheides wesentlichen Punkten der Beschwerdesache Zl. 89/14/0203, über die der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 21. Dezember 1989 entschieden hat. Auch der Umstand, daß im vorliegenden Beschwerdefall neben dem § 107 EStG 1988 zeitweise noch § 106a EStG 1972 anzuwenden war, rechtfertigt im Hinblick auf den für die Lösung des Beschwerdefalles gleichen Regelungsgehalt beider Vorschriften keine andere Entscheidung des Verwaltu... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerdesache entspricht in allen für die Aufhebung des angefochtenen Bescheides wesentlichen Punkten der Beschwerdesache Zl. 89/14/0203, über die der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 21. Dezember 1989 entschieden hat. Auch der Umstand, daß im vorliegenden Beschwerdefall neben dem § 107 EStG 1988 zeitweise noch § 106a EStG 1972 anzuwenden war, rechtfertigt im Hinblick auf den für die Lösung des Beschwerdefalles gleichen Regelungsgehalt beider Vorschriften ke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs3 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0095 E 14. Oktober 1985 RS 4 Stammrechtssatz Wurde anderen Rechtsanwälten Vollmacht erteilt, so besteht dennoch Stempelgebührenersatz nur in dem Umfang, als ob lediglich einem Rechtsanwalt Vollmacht erteilt worden wäre. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs3 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0095 E 14. Oktober 1985 RS 4 Stammrechtssatz Wurde anderen Rechtsanwälten Vollmacht erteilt, so besteht dennoch Stempelgebührenersatz nur in dem Umfang, als ob lediglich einem Rechtsanwalt Vollmacht erteilt worden wäre. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 lita;VwGG §48 Abs1 litb;VwGG §48 Abs1 Z1 impl;VwGG §48 Abs1 Z2 impl; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 271; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0134/75 E 12. Juni 1975 RS 2 Stammrechtssatz Der Ersatz von Barauslagen (hier für die Herstellung von Fotokopien) ist im Pauschalbetrag für den Schriftsatzaufwand enthalten. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1 impl; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 443; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0919/66 E 13. November 1968 RS 2 Stammrechtssatz Zuviel entrichtete Stempelmarken können nicht zum ERsatz angesprochen Werden. (Hinweis auf E vom 11.5.1966, Zl. 0061/66) Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 lita;VwGG §48 Abs1 litb;VwGG §48 Abs1 Z1 impl;VwGG §48 Abs1 Z2 impl; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 271; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0134/75 E 12. Juni 1975 RS 2 Stammrechtssatz Der Ersatz von Barauslagen (hier für die Herstellung von Fotokopien) ist im Pauschalbetrag für den Schriftsatzaufwand enthalten. ... mehr lesen...
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Norm: VwGG §48 Abs1 lita;VwGG §48 Abs1 litb;VwGG §48 Abs1 Z1 impl;VwGG §48 Abs1 Z2 impl; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 271; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0134/75 E 12. Juni 1975 RS 2 Stammrechtssatz Der Ersatz von Barauslagen (hier für die Herstellung von Fotokopien) ist im Pauschalbetrag für den Schriftsatzaufwand enthalten. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1 impl; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 443; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0919/66 E 13. November 1968 RS 2 Stammrechtssatz Zuviel entrichtete Stempelmarken können nicht zum ERsatz angesprochen Werden. (Hinweis auf E vom 11.5.1966, Zl. 0061/66) Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 litb;VwGG §48 Abs1 Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1425/66 B 23. Oktober 1968 VwSlg 7428 A/1968 RS 1 Stammrechtssatz Für Schriftsätze, die in Beantwortung einer Anfrage des VwGH ergehen, gebührt nicht der Ersatz eines eigenen Schriftsatzaufwandes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 litb;VwGG §48 Abs1 Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1425/66 B 23. Oktober 1968 VwSlg 7428 A/1968 RS 1 Stammrechtssatz Für Schriftsätze, die in Beantwortung einer Anfrage des VwGH ergehen, gebührt nicht der Ersatz eines eigenen Schriftsatzaufwandes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §110;NSchG 1981;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: In Angelegenheiten der Nachtschicht-Schwerarbeit besteht keine Stempelgebührenbefreiung vor dem VwGH; insbesondere ist § 110 ASVG nicht anwendbar (Hinweis E 9.4.1987, 85/08/0027). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §110;NSchG 1981;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: In Angelegenheiten der Nachtschicht-Schwerarbeit besteht keine Stempelgebührenbefreiung vor dem VwGH; insbesondere ist § 110 ASVG nicht anwendbar (Hinweis E 9.4.1987, 85/08/0027). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Der pauschalierte Schriftsatzaufwand deckt auch den Aufwand ab, der mit der Erstattung weiterer im Zuge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erstatteter Schriftsätze verbunden ist. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §61 Abs1;
Rechtssatz: Der getätigte Aufwand an Stempelgebühren, von deren Entrichtung der Bf mit der der Beschwerdeerhebung vorausgegangenen Bewilligung der Verfahrenshilfe befreit wurde, kann nicht vergütet werden. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Gebührenfreiheit der B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Der pauschalierte Schriftsatzaufwand deckt auch den Aufwand ab, der mit der Erstattung weiterer im Zuge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erstatteter Schriftsätze verbunden ist. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §61 Abs1;
Rechtssatz: Der getätigte Aufwand an Stempelgebühren, von deren Entrichtung der Bf mit der der Beschwerdeerhebung vorausgegangenen Bewilligung der Verfahrenshilfe befreit wurde, kann nicht vergütet werden. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Gebührenfreiheit der B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §47;VwGG §48 Abs1 lita;VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §58;
Rechtssatz: Wenn eine Beschwerde gegenstandslos geworden ist, ohne dass dies durch eine Klaglosstellung des Bf bewirkt worden wäre, ist das Beschwerdeverfahren einzustellen, allerdings kommt die Zuerkennung von Aufwandersatz in Anwendung der §§ 47, 48 Abs 1 Z 1 und 2 sowie § 56 VwGG nicht in Betracht. Vie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §47;VwGG §48 Abs1 lita;VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §58;
Rechtssatz: Wenn eine Beschwerde gegenstandslos geworden ist, ohne dass dies durch eine Klaglosstellung des Bf bewirkt worden wäre, ist das Beschwerdeverfahren einzustellen, allerdings kommt die Zuerkennung von Aufwandersatz in Anwendung der §§ 47, 48 Abs 1 Z 1 und 2 sowie § 56 VwGG nicht in Betracht. Vie... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 8. Juni 1984 stellte die mitbeteiligte Tiroler Gebietskrankenkasse fest, daß der Beschwerdeführer auf Grund seiner Tätigkeit als Zeitungszusteller beim Erstmitbeteiligten ab 1972 bis 15. November 1982 der Sozialversicherungspflicht gemäß § 4 ASVG und der Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 1 AlVG unterliege. Für die Zeit von 1972 bis 21. November 1978 sei jedoch die Verjährung der Beiträge gemäß § 68 Abs. 1 ASVG eingetreten. Nach der Begründung: dieses B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1989 Art1 Z1;PauschV VwGH 1989 Art1 Z7;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0009 B 13. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Erhöhung des Schriftsatzaufwandersatzes mit Art I Z 1 und Z 7 der PauschV zeigt, dass die USt mit dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz abgegolten ist. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1989 Art1 Z1;PauschV VwGH 1989 Art1 Z7;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0009 B 13. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Erhöhung des Schriftsatzaufwandersatzes mit Art I Z 1 und Z 7 der PauschV zeigt, dass die USt mit dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz abgegolten ist. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Erhöhung des Schriftsatzaufwandersatzes mit Art I Z 1 und Z 7 der PauschV zeigt, dass die USt mit dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz abgegolten ist. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages Im RIS seit 31.08.2007 mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8VwGG §21 Abs1VwGG §47VwGG §48 Abs1 Z2
Rechtssatz: Personen, deren rechtliche Interessen im Hinblick auf den angefochtenen Bescheid gleich gelagert mit denen des Bf sind, können nicht als Mitbeteiligte iSd § 21 Abs 1 VwGG dem Verfahren beigezogen werden. Die "Gegenschrift" samt dem darin enthaltenen Aufhebungsa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1989 Art1 Z1;PauschV VwGH 1989 Art1 Z7;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0009 B 13. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Erhöhung des Schriftsatzaufwandersatzes mit Art I Z 1 und Z 7 der PauschV zeigt, dass die USt mit dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz abgegolten ist. ... mehr lesen...