Entscheidungen zu § 45 Abs. 1 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

1.408 Dokumente

Entscheidungen 1.081-1.110 von 1.408

TE Vwgh Beschluss 1992/6/30 92/05/0109

Gemäß § 45 Abs. 1 Z. 5 VwGG ist die Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis oder Beschluß abgeschlossenen Verfahrens auf Antrag einer Partei zu bewilligen, wenn das Verfahren vor dem Gerichtshof wegen Klaglosstellung oder wegen einer durch Klaglosstellung veranlaßten Zurückziehung der Beschwerde eingestellt, die behördliche Maßnahme, die die Klaglosstellung bewirkt hatte, jedoch nachträglich behoben wurde. Zur Zl. 91/05/0078 hatte der Einschreiter gegen den Gemeinderat der Gemeinde ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.06.1992

RS Vwgh 1992/6/30 92/05/0109

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992050109.X01 Im RIS seit 30.06.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/30 92/05/0109

Gemäß § 45 Abs. 1 Z. 5 VwGG ist die Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis oder Beschluß abgeschlossenen Verfahrens auf Antrag einer Partei zu bewilligen, wenn das Verfahren vor dem Gerichtshof wegen Klaglosstellung oder wegen einer durch Klaglosstellung veranlaßten Zurückziehung der Beschwerde eingestellt, die behördliche Maßnahme, die die Klaglosstellung bewirkt hatte, jedoch nachträglich behoben wurde. Zur Zl. 91/05/0078 hatte der Einschreiter gegen den Gemeinderat der Gemeinde ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.06.1992

RS Vwgh 1992/6/30 92/05/0109

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992050109.X01 Im RIS seit 30.06.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/29 92/10/0120

Der Antragsteller hatte zur Zl. 92/10/0081 beim Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde eingebracht, die im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG die Erklärung enthielt, daß der angefochtene Bescheid am 24. Februar 1992 zugestellt worden sei. Die Beschwerde hätte daher entsprechend der Bestimmung des § 26 Abs. 1 VwGG spätestens am 6. April 1992 erhoben werden müssen. Laut Eingangsstempel des Verwaltungsgerichtshofes wurde die Beschwerde jedoch bei diesem erst am 7. April 1992 persönlich über... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.06.1992

RS Vwgh 1992/6/29 92/10/0120

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992100120.X01 Im RIS seit 29.06.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/29 92/10/0120

Der Antragsteller hatte zur Zl. 92/10/0081 beim Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde eingebracht, die im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG die Erklärung enthielt, daß der angefochtene Bescheid am 24. Februar 1992 zugestellt worden sei. Die Beschwerde hätte daher entsprechend der Bestimmung des § 26 Abs. 1 VwGG spätestens am 6. April 1992 erhoben werden müssen. Laut Eingangsstempel des Verwaltungsgerichtshofes wurde die Beschwerde jedoch bei diesem erst am 7. April 1992 persönlich über... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.06.1992

RS Vwgh 1992/6/29 92/10/0120

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992100120.X01 Im RIS seit 29.06.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/17 92/06/0098

Der Beschwerdeführer erhob gegen den Gemeinderat der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Widmungssache nach der Steiermärkischen Bauordnung. Nach Ablauf der vom Verwaltungsgerichtshof der belangten Behörde gemäß § 36 Abs. 2 VwGG gesetzten Frist erließ die belangte Behörde den Bescheid vom 15. Juli 1991, Zl. 153/1-LO-59/1990, womit das Widmungsansuchen des Beschwerdeführers abgewiesen wurde. Daraufhin wu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 92/06/0098

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/01/0097 B 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Wurde ein verwaltungsgerichtliches Verfahren über eine Säumnisbeschwerde eingestellt, weil der versäumte Bescheid von der belangten Behörde nach Ablauf der ihr eingeräumten Frist nachgeholt und der Bfr sohin klaglos gestellt wurde, in der Folge aber der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/17 92/06/0098

Der Beschwerdeführer erhob gegen den Gemeinderat der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Widmungssache nach der Steiermärkischen Bauordnung. Nach Ablauf der vom Verwaltungsgerichtshof der belangten Behörde gemäß § 36 Abs. 2 VwGG gesetzten Frist erließ die belangte Behörde den Bescheid vom 15. Juli 1991, Zl. 153/1-LO-59/1990, womit das Widmungsansuchen des Beschwerdeführers abgewiesen wurde. Daraufhin wu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 92/06/0098

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/01/0097 B 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Wurde ein verwaltungsgerichtliches Verfahren über eine Säumnisbeschwerde eingestellt, weil der versäumte Bescheid von der belangten Behörde nach Ablauf der ihr eingeräumten Frist nachgeholt und der Bfr sohin klaglos gestellt wurde, in der Folge aber der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/16 92/05/0100

Mit Erkennntnis vom 17. September 1991, Zl. 90/05/0186, zugestellt am 18. Jänner 1991, hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 27. März 1990, Zl. BauR-010429/1-1990 Ha/St, betreffend einen Beseitigungsauftrag, als unbegründet abgewiesen. Mit Eingabe vom 13. Mai 1992 beantragte der Einschreiter "das Verfahren an die Stadt Z zurückzuverweisen" um ihm damit Gelegenheit zu geben, seine Rec... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/16 92/05/0100

Mit Erkennntnis vom 17. September 1991, Zl. 90/05/0186, zugestellt am 18. Jänner 1991, hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 27. März 1990, Zl. BauR-010429/1-1990 Ha/St, betreffend einen Beseitigungsauftrag, als unbegründet abgewiesen. Mit Eingabe vom 13. Mai 1992 beantragte der Einschreiter "das Verfahren an die Stadt Z zurückzuverweisen" um ihm damit Gelegenheit zu geben, seine Rec... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.06.1992

RS Vwgh 1992/6/16 92/05/0100

Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §44 Abs1;AVG §45 Abs2;BauO NÖ 1976 §61 Abs1;BauRallg;GewO 1973 §356 Abs1;GewO 1973 §77 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.06.1992

RS Vwgh 1992/6/16 92/05/0100

Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §44 Abs1;AVG §45 Abs2;BauO NÖ 1976 §61 Abs1;BauRallg;GewO 1973 §356 Abs1;GewO 1973 §77 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/3/25 91/13/0051

Die Antragstellerin erhob mit einem am 5. Dezember 1990 zur Post gegebenen Schriftsatz Beschwerde gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 11. Oktober 1990, GZ. GA 7-1173/90, betreffend Haftung gemäß § 14 BAO. Nach den Ausführungen der Antragstellerin war der angefochtene Bescheid am 23. Oktober 1990 zugestellt worden. Mit Beschluß vom 19. Dezember 1990, 90/13/0284, wurde die Beschwerde als verspätet zurückgewiesen. Begründet wurde der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.03.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/3/25 91/13/0051

Die Antragstellerin erhob mit einem am 5. Dezember 1990 zur Post gegebenen Schriftsatz Beschwerde gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 11. Oktober 1990, GZ. GA 7-1173/90, betreffend Haftung gemäß § 14 BAO. Nach den Ausführungen der Antragstellerin war der angefochtene Bescheid am 23. Oktober 1990 zugestellt worden. Mit Beschluß vom 19. Dezember 1990, 90/13/0284, wurde die Beschwerde als verspätet zurückgewiesen. Begründet wurde der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.03.1992

RS Vwgh 1992/3/25 91/13/0051

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1297;ABGB §1298;ABGB §1299;VwGG §45 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0052
Rechtssatz: Wenn ein Rechtsanwalt eine Beschwerde mit einer unrichtigen Angabe über den Zustelltag des angefochtenen Bescheides abgesendet oder ihre Absendung veranlaßt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1992

RS Vwgh 1992/3/25 91/13/0051

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0052 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/12/10 91/14/0235 1 Stammrechtssatz Das Übersehen der Angabe des unrichti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1992

RS Vwgh 1992/3/25 91/13/0051

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1297;ABGB §1298;ABGB §1299;VwGG §45 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0052
Rechtssatz: Wenn ein Rechtsanwalt eine Beschwerde mit einer unrichtigen Angabe über den Zustelltag des angefochtenen Bescheides abgesendet oder ihre Absendung veranlaßt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1992

RS Vwgh 1992/3/25 91/13/0051

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0052 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/12/10 91/14/0235 1 Stammrechtssatz Das Übersehen der Angabe des unrichti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/2/4 91/11/0175

Der Antragsteller bezweckt mit der vorliegenden Eingabe "die Weiterführung des Verfahrens", welches seine Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 20. Dezember 1990, betreffend Versetzung in den Reservestand, zum Gegenstand hatte und mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Oktober 1991, Zl. 91/11/0087, in dem die Beschwerde als unbegründet abgewiesen wurde, abgeschlossen worden ist. Eine solche "Weiterführung" kommt von Gesetzes wegen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 04.02.1992

RS Vwgh 1992/2/4 91/11/0175

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §46; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/11/0176
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991110175.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.02.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/2/4 91/11/0175

Der Antragsteller bezweckt mit der vorliegenden Eingabe "die Weiterführung des Verfahrens", welches seine Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 20. Dezember 1990, betreffend Versetzung in den Reservestand, zum Gegenstand hatte und mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Oktober 1991, Zl. 91/11/0087, in dem die Beschwerde als unbegründet abgewiesen wurde, abgeschlossen worden ist. Eine solche "Weiterführung" kommt von Gesetzes wegen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 04.02.1992

RS Vwgh 1992/2/4 91/11/0175

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §46; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/11/0176
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991110175.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.02.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/1/28 91/14/0237

Der Beschwerdeführer hat beim Verwaltungsgerichtshof unter 90/14/0036 eine Säumnisbeschwerde (betreffend eine Familienbeihilfenangelegenheit) eingebracht. Da die belangte Behörde über Aufforderung des Gerichtshofes diesem mitteilte, sie habe den versäumten Bescheid innerhalb der gemäß § 36 Abs. 2 VwGG gesetzten Frist nachgeholt, wurde das Verfahren mit hg. Beschluß vom 7. September 1990, 90/14/0036, eingestellt. Der Beschwerdeführer bekämpfte den nachgeholten Bescheid unter 90/14/0218... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.01.1992

RS Vwgh 1992/1/28 91/14/0237

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z5;VwGG §54; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/09/19 90/01/0100 1 Stammrechtssatz Im Falle der Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 45 Abs 1 Z 5 VwGG besteht kein Anspruch auf Kostenersatz. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991140237.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1992

RS VwGH Beschluss 1992/01/28 91/14/0237

Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/09/19 90/01/0100 1 Stammrechtssatz Im Falle der Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 45 Abs 1 Z 5 VwGG besteht kein Anspruch auf Kostenersatz. Im RIS seit 28.01.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Beschluss | 28.01.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/1/28 91/14/0237

Der Beschwerdeführer hat beim Verwaltungsgerichtshof unter 90/14/0036 eine Säumnisbeschwerde (betreffend eine Familienbeihilfenangelegenheit) eingebracht. Da die belangte Behörde über Aufforderung des Gerichtshofes diesem mitteilte, sie habe den versäumten Bescheid innerhalb der gemäß § 36 Abs. 2 VwGG gesetzten Frist nachgeholt, wurde das Verfahren mit hg. Beschluß vom 7. September 1990, 90/14/0036, eingestellt. Der Beschwerdeführer bekämpfte den nachgeholten Bescheid unter 90/14/0218... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.01.1992

Entscheidungen 1.081-1.110 von 1.408

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