Entscheidungen zu § 45 Abs. 1 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

1.408 Dokumente

Entscheidungen 1.111-1.140 von 1.408

RS Vwgh 1992/1/28 91/14/0237

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2;VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Wird ein die Klaglosstellung bewirkender Bescheid (Erlassung nach Ablauf der vom VwGH gemäß § 36 Abs 2 VwGG gesetzten Frist) wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde nachträglich behoben, sind die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 45 Abs 1 Z 5 VwGG erfüllt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1992

RS Vwgh 1992/1/28 91/14/0237

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z5;VwGG §54; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/09/19 90/01/0100 1 Stammrechtssatz Im Falle der Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 45 Abs 1 Z 5 VwGG besteht kein Anspruch auf Kostenersatz. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991140237.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/1/14 90/14/0273

Der Antragsteller hat am 18. April 1990 gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion Tirol vom 13. Februar 1990, 30.890-3/89, betreffend Einkommensteuer und Gewerbesteuer für die Jahre 1983 bis 1987 sowie Vorauszahlungen an Einkommensteuer und Gewerbesteuer für die Jahre 1988 und 1989, Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, die unter 90/14/0082 protokolliert wurde. In der Beschwerde war der Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides mit "frühest am 6. März 1990" bezeic... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.01.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/1/14 90/14/0273

Der Antragsteller hat am 18. April 1990 gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion Tirol vom 13. Februar 1990, 30.890-3/89, betreffend Einkommensteuer und Gewerbesteuer für die Jahre 1983 bis 1987 sowie Vorauszahlungen an Einkommensteuer und Gewerbesteuer für die Jahre 1988 und 1989, Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, die unter 90/14/0082 protokolliert wurde. In der Beschwerde war der Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides mit "frühest am 6. März 1990" bezeic... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.01.1992

RS Vwgh 1992/1/14 90/14/0273

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die unrichtige Angabe des Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides in der Beschwerde hätte der Bf (sein Vertreter) auch noch nach der Verfassung des Schriftsatzes und auch nach dessen Überreichung beim VwGH aus eigenem Antrieb unverzüglich richtigstellen müssen. European Case ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.01.1992

RS Vwgh 1992/1/14 90/14/0273

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die unrichtige Angabe des Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides in der Beschwerde hätte der Bf (sein Vertreter) auch noch nach der Verfassung des Schriftsatzes und auch nach dessen Überreichung beim VwGH aus eigenem Antrieb unverzüglich richtigstellen müssen. European Case ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.01.1992

TE Vwgh Beschluss 1991/12/18 91/03/0313

Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. April 1991, Zl. 90/03/0102, die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Februar 1990, Zl. 11-75 Pe 16-90, mit dem der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO bestraft wurde, abgewiesen. In der vorliegenden Eingabe vom 12. November 1991 wird auf dieses Erkenntnis Bezug genommen und unter anderem ausgeführt, e... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.12.1991

RS Vwgh 1991/12/18 91/03/0313

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991030313.X01 Im RIS seit 18.12.1991 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1991

TE Vwgh Beschluss 1991/12/17 90/12/0304

Mit Beschluß vom 27. September 1990, Zl. 90/12/0243, wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen den Bescheid des Berufungssenates der Stadt Wien vom 19. Juni 1990 betreffend die Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme eines Dienstrechtsverfahrens, als verspätet zurück. Mit Schreiben vom 11. November 1990 beantragte der Antragsteller die Wiederaufnahme dieses mit Beschluß abgeschlossenen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. Mit ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.12.1991

RS Vwgh 1991/12/17 90/12/0304

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990120304.X01 Im RIS seit 17.12.1991 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1991

TE Vwgh Beschluss 1991/12/10 91/14/0235

Der Antragsteller hatte die unter 91/14/0207 protokollierte und gegen den im Spruch: dieses Beschlusses unter 1. genannten Bescheid (in der Folge: angefochtener Bescheid) eingebrachte Beschwerde (in der Folge: Beschwerde) am 23. September 1991 zur Post gegeben. Nach den Angaben in der Beschwerde war der angefochtene Bescheid dem Antragsteller am 9. August 1991 zugestellt worden, woraus sich aus der Sicht des § 26 Abs 1 erster Satz VwGG eine verspätete Beschwerdeführung ergab. Der Verwa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 10.12.1991

TE Vwgh Beschluss 1991/12/10 91/14/0235

Der Antragsteller hatte die unter 91/14/0207 protokollierte und gegen den im Spruch: dieses Beschlusses unter 1. genannten Bescheid (in der Folge: angefochtener Bescheid) eingebrachte Beschwerde (in der Folge: Beschwerde) am 23. September 1991 zur Post gegeben. Nach den Angaben in der Beschwerde war der angefochtene Bescheid dem Antragsteller am 9. August 1991 zugestellt worden, woraus sich aus der Sicht des § 26 Abs 1 erster Satz VwGG eine verspätete Beschwerdeführung ergab. Der Verwa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 10.12.1991

RS Vwgh 1991/12/10 91/14/0235

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/14/0236
Rechtssatz: Das Übersehen der Angabe des unrichtigen Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides stellt ein Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.1991

RS Vwgh 1991/12/10 91/14/0235

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/14/0236
Rechtssatz: Das Übersehen der Angabe des unrichtigen Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides stellt ein Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.1991

TE Vwgh Beschluss 1991/11/26 91/14/0220

Mit hg. Beschluß vom B. Oktober 1991, 90/14/0111, wurde die Beschwerde der Beschwerdeführerin wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Dabei ging der Gerichtshof davon aus, daß der Bescheid, gegen den die Beschwerde gerichtet war, der Beschwerdeführerin bereits am 13. April 1990 durch Hinterlegung und nicht erst - wie behauptet - am 17. April 1990 rechtswirksam zugestellt worden war. Mit dem vorliegenden Schriftsatz werden ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens g... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.11.1991

TE Vwgh Beschluss 1991/11/26 91/14/0218

Mit hg. Beschluß vom 8. Oktober 1991, 90/14/0110, wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Dabei ging der Gerichtshof davon aus, daß der Bescheid, gegen den die Beschwerde gerichtet war, dem Beschwerdeführer bereits am 13. April 1990 durch Hinterlegung und nicht erst - wie behauptet - am 17. April 1990 rechtswirksam zugestellt worden war. Mit dem vorliegenden Schriftsatz werden ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.11.1991

TE Vwgh Beschluss 1991/11/26 91/14/0220

Mit hg. Beschluß vom B. Oktober 1991, 90/14/0111, wurde die Beschwerde der Beschwerdeführerin wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Dabei ging der Gerichtshof davon aus, daß der Bescheid, gegen den die Beschwerde gerichtet war, der Beschwerdeführerin bereits am 13. April 1990 durch Hinterlegung und nicht erst - wie behauptet - am 17. April 1990 rechtswirksam zugestellt worden war. Mit dem vorliegenden Schriftsatz werden ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens g... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.11.1991

TE Vwgh Beschluss 1991/11/26 91/14/0218

Mit hg. Beschluß vom 8. Oktober 1991, 90/14/0110, wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Dabei ging der Gerichtshof davon aus, daß der Bescheid, gegen den die Beschwerde gerichtet war, dem Beschwerdeführer bereits am 13. April 1990 durch Hinterlegung und nicht erst - wie behauptet - am 17. April 1990 rechtswirksam zugestellt worden war. Mit dem vorliegenden Schriftsatz werden ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.11.1991

RS VwGH Beschluss 1991/11/26 91/14/0218

Beachte Die Beschwerdefälle 91/14/0220 und 91/14/0221 wurden am 26.11.1991 im gleichen Sinne entschieden; Besprechung in AnwBl 1992/5, 424, dort jedoch Bezug auf 91/14/0220, 91/14/0221; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0219 Rechtssatz: Ob jemand vom Zustellvorgang "rechtzeitig" Kenntnis erlangt hat, kann nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilt werden. Wird durch die Zustellung der Beginn einer Rechtsmittelfrist ausgelöst... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Beschluss | 26.11.1991

RS Vwgh 1991/11/26 91/14/0220

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;VwGG §45 Abs1 Z2;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0221 B 26. November 1991 Besprechung in: AnwBl 5/1992; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0218 B 26. November 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ob jemand vom Zustellvorgang "rechtzeitig" Kenntnis erlangt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1991

RS Vwgh 1991/11/26 91/14/0220

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;VwGG §45 Abs1 Z2;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0221 B 26. November 1991 Besprechung in: AnwBl 5/1992; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0218 B 26. November 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ob jemand vom Zustellvorgang "rechtzeitig" Kenntnis erlangt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1991

TE Vwgh Beschluss 1991/11/21 90/13/0032

Mit einem am 10. Oktober 1989 zur Post gegebenen Schriftsatz erhob der Antragsteller Beschwerde gegen den Bescheid (Berufungsentscheidung) der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 26. Juli 1989, GZ. GA 7 - 1371/89. Die Beschwerde wurde mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Jänner 1990, Zl. 89/13/0201, mit der Begründung: zurückgewiesen, daß der angefochtene Bescheid dem Antragsteller am 28. August 1989 zugestellt worden sei, sodaß die Frist zu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.11.1991

RS Vwgh 1991/11/21 90/13/0032

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;VwGG §46 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990130032.X02 Im RIS seit 21.11.1991 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.1991

TE Vwgh Beschluss 1991/10/21 91/15/0079

Mit dem hg. Beschluß vom 29. Jänner 1991, Zl. AW 90/15/0012-8, wurde der in der Beschwerdeschrift vom 20. August 1990 (eingelangt am 28. August 1990) gestellte Antrag des Beschwerdeführers, der zur hg. Zl. 90/15/0124 protokollierten Verwaltungsgerichtshofbeschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, abgewiesen. Der Antrag war damit begründet worden, daß durch den Vollzug des angefochtenen Bescheides (Hereinbringung einer "völlig gesetzwidrig" vorgeschriebenen Summe von S 49.040,-... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.10.1991

TE Vwgh Beschluss 1991/10/21 91/15/0079

Mit dem hg. Beschluß vom 29. Jänner 1991, Zl. AW 90/15/0012-8, wurde der in der Beschwerdeschrift vom 20. August 1990 (eingelangt am 28. August 1990) gestellte Antrag des Beschwerdeführers, der zur hg. Zl. 90/15/0124 protokollierten Verwaltungsgerichtshofbeschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, abgewiesen. Der Antrag war damit begründet worden, daß durch den Vollzug des angefochtenen Bescheides (Hereinbringung einer "völlig gesetzwidrig" vorgeschriebenen Summe von S 49.040,-... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.10.1991

TE Vwgh Beschluss 1991/10/21 91/15/0079

Mit dem hg. Beschluß vom 29. Jänner 1991, Zl. AW 90/15/0012-8, wurde der in der Beschwerdeschrift vom 20. August 1990 (eingelangt am 28. August 1990) gestellte Antrag des Beschwerdeführers, der zur hg. Zl. 90/15/0124 protokollierten Verwaltungsgerichtshofbeschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, abgewiesen. Der Antrag war damit begründet worden, daß durch den Vollzug des angefochtenen Bescheides (Hereinbringung einer "völlig gesetzwidrig" vorgeschriebenen Summe von S 49.040,-... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.10.1991

RS Vwgh 1991/10/21 91/15/0079

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991150079.X02 Im RIS seit 21.10.1991 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1991

RS Vwgh 1991/10/21 91/15/0079

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991150079.X01 Im RIS seit 21.10.1991 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1991

RS Vwgh 1991/10/21 91/15/0079

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991150079.X02 Im RIS seit 21.10.1991 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1991

RS Vwgh 1991/10/21 91/15/0079

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991150079.X01 Im RIS seit 21.10.1991 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1991

Entscheidungen 1.111-1.140 von 1.408

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