Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992060167.X01 Im RIS seit 24.09.1992 mehr lesen...
Mit dem Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Jänner 1992, Zl. 91/01/0169, wurde das Verfahren über die von der nunmehrigen Antragstellerin gegen einen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 2. Oktober 1991, betreffend Übertretung des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, erhobene Beschwerde gemäß den §§ 34 Abs. 2 und 33 Abs. 1 zweiter Satz VwGG eingestellt, weil der Beschwerde anläßlich ihrer Wiedervorlage - entgegen dem erteilten Mängelbehebungsauftrag vom 29. Oktober 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010759.X01 Im RIS seit 23.09.1992 mehr lesen...
Im hg. Verfahren Zl. 92/08/0081 wurde mit Beschluß vom 12. Mai 1992 die gegen den Bescheid des Landesarbeitsamtes Wien vom 26. Februar 1992, Zl. IVb/7022/7100 B, erhobene Beschwerde der Antragstellerin infolge Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückgewiesen. Mit dem vorliegenden Antrag begehrt die Antragstellerin die Wiederaufnahme dieses durch Zurückweisung beendeten Verfahrens mit der Begründung: , die Annahme der Verfristung sei auf einen Schreibfehler in der B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Ein Verschulden des anwaltlichen Vertreters ist einem solchen der Partei selbst gleichzuhalten und dieser zuzurechnen (Hinweis E 8.4.1986, 86/14/0039, 0040). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992080143.X03 Im RIS seit 22.09.1992 Zuletzt aktuali... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1297;ABGB §1298;ABGB §1299;VwGG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/03/25 91/13/0051 2 (Der "Drang der Geschäfte" exkulpiert den Rechtsanwalt nicht von der ihm obliegenden Sorgfalt). Stammrechtssatz Wenn ein Rechtsanwalt eine Beschwerde mit einer unrichtigen An... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0066 B 20. Mai 1981 VwSlg 10456 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Führt die irrtümlich unrichtige Anführung des Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides in der Beschwerde zur Zurückweisung derselben, so stellt dies zwar keinen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründenden T... mehr lesen...
Im hg. Verfahren Zl. 92/08/0081 wurde mit Beschluß vom 12. Mai 1992 die gegen den Bescheid des Landesarbeitsamtes Wien vom 26. Februar 1992, Zl. IVb/7022/7100 B, erhobene Beschwerde der Antragstellerin infolge Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückgewiesen. Mit dem vorliegenden Antrag begehrt die Antragstellerin die Wiederaufnahme dieses durch Zurückweisung beendeten Verfahrens mit der Begründung: , die Annahme der Verfristung sei auf einen Schreibfehler in der B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Ein Verschulden des anwaltlichen Vertreters ist einem solchen der Partei selbst gleichzuhalten und dieser zuzurechnen (Hinweis E 8.4.1986, 86/14/0039, 0040). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992080143.X03 Im RIS seit 22.09.1992 Zuletzt aktuali... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1297;ABGB §1298;ABGB §1299;VwGG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/03/25 91/13/0051 2 (Der "Drang der Geschäfte" exkulpiert den Rechtsanwalt nicht von der ihm obliegenden Sorgfalt). Stammrechtssatz Wenn ein Rechtsanwalt eine Beschwerde mit einer unrichtigen An... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0066 B 20. Mai 1981 VwSlg 10456 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Führt die irrtümlich unrichtige Anführung des Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides in der Beschwerde zur Zurückweisung derselben, so stellt dies zwar keinen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründenden T... mehr lesen...
M und A N hatten am 8. November 1990 beim Verwaltungsgerichtshof Säumnisbeschwerde gegen den Gemeinderat der Stadtgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge mit der Begründung: erhoben, daß eine von ihnen eingebrachte Berufung gegen einen erstinstanzlichen Bescheid bisher nicht erledigt worden sei. Auf Grund dieser zur Zl. 90/05/0216 protokollierten Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 22. Jänner 1991 gemäß § 35 Abs. 3 VwGG das Vorverfahren eingeleitet. Gleichzeitig w... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. Juli 1992, Zl. 92/04/0139, ist das Verfahren über die von der Wiederaufnahmewerberin erhobene Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 9. April 1992, Zl. 307.517/1-III/3/91, betreffend Vorschreibung von Kommissionsgebühren und Analysekosten gemäß §§ 76 und 77 AVG, gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückgewiesen worden, da die Beschwerde, deren Rubrum die Prozeßerklärung enthalte, daß der angefochte... mehr lesen...
M und A N hatten am 8. November 1990 beim Verwaltungsgerichtshof Säumnisbeschwerde gegen den Gemeinderat der Stadtgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge mit der Begründung: erhoben, daß eine von ihnen eingebrachte Berufung gegen einen erstinstanzlichen Bescheid bisher nicht erledigt worden sei. Auf Grund dieser zur Zl. 90/05/0216 protokollierten Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 22. Jänner 1991 gemäß § 35 Abs. 3 VwGG das Vorverfahren eingeleitet. Gleichzeitig w... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. Juli 1992, Zl. 92/04/0139, ist das Verfahren über die von der Wiederaufnahmewerberin erhobene Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 9. April 1992, Zl. 307.517/1-III/3/91, betreffend Vorschreibung von Kommissionsgebühren und Analysekosten gemäß §§ 76 und 77 AVG, gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückgewiesen worden, da die Beschwerde, deren Rubrum die Prozeßerklärung enthalte, daß der angefochte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0039 B 8. April 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die vom Parteienvertreter übersehene irrige Angabe des Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides stellt ein Verschulden im Sinne des § 45 Abs 1 Z 2 VwGG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0039 B 8. April 1986 RS 2 Stammrechtssatz Wenn sich der VwGH zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung auf die Angabe in der Beschwerde über den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides stützt, so kann, wenn sich diese Angabe als unzutreffend erweist, nicht von einer irrigen Annahme des VwGH ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Die in § 45 Abs 1 Z 5 VwGG geregelte Wiederaufnahme soll ausschließlich jenen Beschwerdeführeren zukommen, die seinerzeit Beschwerde beim VwGH erhoben haben, nicht aber einer belangten Behörde oder deren Rechtsträger, die Anlaß für die Beschwerdeführung waren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;B-VG Art119a Abs5;B-VG Art132;VwGG §36 Abs2;VwGG §45 Abs1;
Rechtssatz: Hat eine im Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides gem § 36 Abs 2 VwGG unzuständige Gemeindebehörde den Berufungsbescheid erlassen, so ist dieser auf Grund einer zulässigen Vorstellung von der Gemeindeaufsichtsbehö... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0039 B 8. April 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die vom Parteienvertreter übersehene irrige Angabe des Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides stellt ein Verschulden im Sinne des § 45 Abs 1 Z 2 VwGG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0039 B 8. April 1986 RS 2 Stammrechtssatz Wenn sich der VwGH zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung auf die Angabe in der Beschwerde über den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides stützt, so kann, wenn sich diese Angabe als unzutreffend erweist, nicht von einer irrigen Annahme des VwGH ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Die in § 45 Abs 1 Z 5 VwGG geregelte Wiederaufnahme soll ausschließlich jenen Beschwerdeführeren zukommen, die seinerzeit Beschwerde beim VwGH erhoben haben, nicht aber einer belangten Behörde oder deren Rechtsträger, die Anlaß für die Beschwerdeführung waren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: dieses Beschlusses genannten Erkenntnis (in der Folge: Erkenntnis vom 25. Mai 1992) wies der Verwaltungsgerichtshof die gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz vom 10. März 1992, Zl 1442-4/1991, betreffend Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, erhobene Beschwerde als unbegründet ab. Das Erkenntnis vom 25. Mai 1992 wurde dem Antragsteller am 19. Juni 1992 zugestellt. Mit dem nunmehr vorliegenden, am 22. Juni... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0908/52 B 9. September 1952 RS 1 Stammrechtssatz Die irrtümliche Darstellung eines Sachverhaltselementes in einem Erkenntnis oder Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes fällt nicht unter die in § 45 Abs. 1 VwGG 1952 aufgezählten Tatbestände. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;
Rechtssatz: Eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist bei einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes nach Art 131 B-VG nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150106.X02 Im RIS seit 14.09.1992 Zuletzt aktualisiert am 08.12.2010 mehr lesen...
Der Antragsteller steht als Magistratsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zur Stadt Wien und ist rechtskundig iS des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Bescheid des Wiener Stadtsenates vom 11. Juli 1989 wurde der 1941 geborene Antragsteller gemäß § 52 Abs. 2 lit. a der Dienstordnung 1966 (DO) wegen Dienstunfähigkeit auf Grund psychischer bzw. habitueller Ursachen (insbesondere wegen mangelnder Einordnungs- und Einsichtsfähigkeit in rechtliche Zusammenhänge, die zu ei... mehr lesen...
Der Antragsteller steht als Magistratsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zur Stadt Wien und ist rechtskundig iS des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Bescheid des Wiener Stadtsenates vom 11. Juli 1989 wurde der 1941 geborene Antragsteller gemäß § 52 Abs. 2 lit. a der Dienstordnung 1966 (DO) wegen Dienstunfähigkeit auf Grund psychischer bzw. habitueller Ursachen (insbesondere wegen mangelnder Einordnungs- und Einsichtsfähigkeit in rechtliche Zusammenhänge, die zu ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z1;VwGG §45 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/12/0241
Rechtssatz: Neue Tatsachen oder Beweismittel, die sich auf den Sachverhalt beziehen, bilden unter Umständen einen Wiederaufnahmegrund im Verwaltungsverfahren, aber nicht im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/12/0241 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0166 B 28. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 45 Abs 1 Z 1 VwGG setzt voraus, dass die gerichtlich strafbare Handlung oder Erschleichungshandlung im Zuge des Verfahrens vor dem VwGH und nicht e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/12/0241 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0166 B 28. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 45 Abs 1 Z 1 VwGG setzt voraus, dass die gerichtlich strafbare Handlung oder Erschleichungshandlung im Zuge des Verfahrens vor dem VwGH und nicht e... mehr lesen...