RS Vwgh 1992/6/16 92/05/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.1992
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §44 Abs1;
AVG §45 Abs2;
BauO NÖ 1976 §61 Abs1;
BauRallg;
GewO 1973 §356 Abs1;
GewO 1973 §77 Abs1;
VwGG §45 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/05/0108

Rechtssatz

Die Vorlage einer Verhandlungsschrift über die Erteilung einer Betriebsanlagengenehmigung ist nicht geeignet, den Nachweis für das "Erschleichen" eines Beseitigungsauftrages in einem baubehördlichen Verfahren zu erbringen.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992050100.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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