RS Vwgh 1992/9/14 92/15/0106

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Veröffentlicht am 14.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0908/52 B 9. September 1952 RS 1

Stammrechtssatz

Die irrtümliche Darstellung eines Sachverhaltselementes in einem Erkenntnis oder Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes fällt nicht unter die in § 45 Abs. 1 VwGG 1952 aufgezählten Tatbestände.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992150106.X01

Im RIS seit

14.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

08.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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