Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §36 Abs5;Rechtssatz
Das Unterlassen der Übermittlung einer Ausfertigung der Gegenschrift der belangten Behörde an den Bf nach § 36 Abs 5 VwGG stellt eine iSd § 45 Abs 1 Z 4 VwGG (grundsätzlich) beachtliche Verletzung des Parteiengehörs dar (im konkreten Fall wurde die beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens deshalb nicht bewilligt, da der Wiederaufnahmewerber in seinem Antrag von demselben Sachverhalt wie der VwGH in dem seinerzeitigen Verfahren, dessen Wiederaufnahme nun begehrt wurde, ausgegangen ist und somit nicht dargelegt hat, was er vorgebracht hätte, wäre ihm seinerzeit die Gegenschrift zugestellt worden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994040224.X01Im RIS seit
20.11.2000