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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AHG 1949 §11;Rechtssatz
Ein im Wege der Amtshaftung geltend zu machender Anspruch auf Ersatz eines Vermögensschadens alleine ändert nichts am Fehlen der Möglichkeit, durch den angefochtenen Bescheid fortdauernd in seinen Rechten verletzt zu sein (Hinweis E 21.3.1990, 89/02/0175).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010046.X02Im RIS seit
21.02.2001Zuletzt aktualisiert am
31.10.2016