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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/12/0098 B 19. Oktober 2016 RS 3Stammrechtssatz
Eine Unzulässigkeit der Versetzung kann nicht auf eine von der Revisionswerberin behauptete "Vereinbarung" mit der Dienstbehörde über eine "quasi schulfeste Stelle" gestützt werden, da die Verleihung einer schulfesten Stelle nach der im Zeitpunkt dieser Vereinbarung in Kraft gestandenen Altrechtslage die Erlassung eines Bescheides voraussetzte (vgl. B 10. November 1978, 2679/78; E 25. Februar 1998, 97/12/0232).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017120096.L02Im RIS seit
07.12.2017Zuletzt aktualisiert am
07.12.2017