Der Beschwerdeführer beantragte am 30. Oktober 2001 Studienbeihilfe für sein Studium der Informatik an der Technischen Universität Wien. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde-Stipendienstelle Wien vom 13. November 2001 wurde sein Antrag mangels sozialer Bedürftigkeit abgewiesen. Dabei wurden bei der Berechnung der Studienbeihilfe beim Einkommen seines Vaters die gemäß § 68 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG) steuerfreien Bezüge sowie die Bezüge gemäß § 67 EStG (nach Abzug ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1988 §2 Abs2 idF 1999/I/106;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 idF 1999/I/106;EStG 1988 §41 Abs4 idF 1999/I/028;EStG 1988 §67 Abs1;StudFG 1992 §10 idF 2000/I/142;StudFG 1992 §8 Abs1 Z1 idF 2000/I/142;StudFG 1992 §9 idF 2000/I/142;
Rechtssatz: Der 13. und 14. Monatsgehalt fällt nach § 2 Abs. 3 Z. 4 iVm § 25 Abs. 1 EStG 1988 unter de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1988 §2 Abs2 idF 1999/I/106;StudFG 1992 §8 Abs1 Z1 idF 2000/I/142;StudFG 1992 §8 Abs1 Z2 idF 2000/I/142;StudFG 1992 §8 Abs1 Z3 idF 2000/I/142;
Rechtssatz: Der Einkommensbegriff des § 8 des Studienförderungsgesetzes 1992 orientiert sich am Einkommensbegriff des Einkommensteuergesetzes 1988, bereinigt diesen aber um subventions- und leist... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1988 §2 Abs2 idF 1999/I/106;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §41 Abs4 idF 1999/I/028;EStG 1988 §67;EStG 1988 §68;EStG 1988 §69;StudFG 1992 §8 Abs1 idF 2000/I/142;StudFG 1992 §9 idF 2000/I/142; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0173 E 14. November 1988 RS 1
Hier mit dem Zusatz: Diese Überlegungen haben auch auf Grund der
praktisch wortgleichen Bestimmungen... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 7. Mai 2002 wurde der Antrag der Erstbeschwerdeführerin auf Studienbeihilfe mangels sozialer Bedürftigkeit abgewiesen. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges und der angewendeten Rechtsvorschriften im Wesentlichen ausgeführt, es sei grundsätzlich das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetz laut Steuerbescheid für die Berechnung der Studienbeihilfe ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;StudFG 1992 §8 Abs1 Z1;StudFG 1992 §9 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/10/0190
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 1. März 1996, VfSlg 14... mehr lesen...
Die 1959 geborene Beschwerdeführerin ist seit 1980 verheiratet und hat 4 Kinder. In der Zeit ab 1978 bis 1991 war sie wiederholt kurzfristig (bis 3 Monate) bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt und bezog zwischendurch Karenzgeld bzw. Notstandshilfe. Im Sommersemester 1995 begann sie an der Universität X. ihr Studium der Studienrichtung Soziologie, sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Studienzweig. Ihren am 11. Mai 1995 gestellten Antrag auf Gewährung der Studienbei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art7;StudFG 1992 §27 Abs2;StudFG 1992 §8 Abs1 idF 1994/619;StudFG 1992 §8 Abs2 idF 1994/619;StudFG 1992 §9 Z1;
Rechtssatz: Das StudFG 1992 stellt offenkundig auf das steuerpflichtige Einkommen ab (Hinweis E 16.3.1999, 97/08/0554). Das ergibt sich insbesondere aus § 8 Abs 1 Z 2 iVm § 9 Z 1 StudFG 1992, der ausdrücklich bestimmte nach dem ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer nahm im Wintersemester 1991/92 sein Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien auf und inskribierte in diesem Semester die Studienrichtung Volkswirtschaft. Im Sommersemester 1992 war er wegen Berufstätigkeit nicht inskribiert. Im Wintersemester 1992/93 inskribierte er die Studienrichtung Betriebswirtschaft und beantragte am 6. November 1992 erstmals die Gewährung von Studienbeihilfe. Mit Bescheid vom 20. April 1993 wurde sein Antrag auf Gewährung von Studienbe... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §27 Abs1;AHStG §27 Abs2;StudFG 1983 §8 Abs1 litb impl;StudFG 1992 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Da der Studiennachweis nach § 20 Abs 1 Z 2 StudFG 1992 (insofern vergleichbar mit der früheren Rechtslage nach § 8 Abs 1 lit b StudFG 1983) unter Bezugnahme auf die Studienvorschriften nach den ersten beiden Semestern den Nachweis erfolgreich absolvierter ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer nahm im Studienjahr 1992/93 sein Studium der Architektur an der Technischen Universität Graz auf. Er war jedoch nur im Wintersemester 1992/93, nicht aber im Sommersemester 1993 inskribiert. Vom 4. Jänner bis 31. August 1993 leistete er den ordentlichen Präsenzdienst. Im Wintersemester 1993/94 setzte der Beschwerdeführer sein Architekturstudium fort und beantragte am 29. Oktober 1993 die Gewährung einer Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1992 (im folg... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §27;StudFG 1983 §8 Abs1 litb;StudFG 1992 §20 Abs1 Z1;StudFG 1992 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/18 91/12/0254 1
(hier: ebenso für § 20 Abs 1 StudFG 1992 BGBl 1992/305) Stammrechtssatz Wenn der Studiennachweis nach § 8 Abs 1 lit b StudFG unter Bezugnahme auf die Studienvorschriften nach den ersten beiden Semestern de... mehr lesen...
In der Sitzung vom 21. Juni 1991 wurde vom Fakultätskollegium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg die Neuformulierung des Abs. 5 der Verordnung über den nach Nachweis des günstigen Studienerfolges zur Erlangung der Studienbeihilfe beschlossen. Im Auftrag des Fakultätskollegiums ersuchte der damalige Dekan mit Schreiben vom 29. August 1991 das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung um eine bescheidmäßige Erledigung in dieser Angelegenheit. In Beant... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art130 Abs1;B-VG Art131 Abs1 Z1;StudFG 1983 §5 Abs3;StudFG 1983 §5 Abs7;StudFG 1983 §8 Abs1;StudFG 1983 §8 Abs2;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/12/0068
Rechtssatz: Der Gesetzestext des § 5 Abs 3 StudFG verbietet eine ausdehnend... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer leistete vom 1. Oktober 1989 bis zum 31. März 1990 den Grundwehrdienst beim Bundesheer ab. Gleichzeitig war er an der Universität Wien in der Studienrichtung Medizin immatrikuliert (im folgenden als Vorstudium bezeichnet); er inskribierte auch während des Wintersemesters 1989/90 und des Sommersemesters 1990 L... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art7;StudFG 1983 §2 Abs3;StudFG 1983 §8 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/22 90/12/0285 2 Stammrechtssatz Bei § 2 Abs 3 letzter Satz StudFG handelt es sich um eine abschließende Regelung. Eine sinngemäße Übertragung der eindeutig auf die Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit zugeschnittenen Regelung des § 2... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §27;StudFG 1983 §8 Abs1 litb;
Rechtssatz: Wenn der Studiennachweis nach § 8 Abs 1 lit b StudFG unter Bezugnahme auf die Studienvorschriften nach den ersten beiden Semestern den Nachweis erfolgreich absolvierter Lehrveranstaltungen und Prüfungen vorsieht und das AHSchStG in seinem § 27 Abs 1 und 2 die Zulassungen zu Prüfungen grundsätzlich von de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der ein kombinationspflichtiges Lehramtsstudium, und zwar der "kombinierten religionspädagogischen Studienrichtung" und der Studienrichtung "Germanistik" betreibt, und der vom März 1985 bis zum Juni 1987 als Mandatar der Hochschülerschaft an der Universität Salzburg im Fakultätskollegium der Theologischen Fakultät tätig war, beantragte am 19. Mai 1988 Studienbeihilfe. Zum Zeitpunkt dieses seines Antrages auf Studienbeihilfe befand er sich im 9. Semester der Anspr... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §2 Abs1 litb;StudFG 1983 §2 Abs5;StudFG 1983 §36 Abs2;StudFG 1983 §8 Abs1 idF 1988/379;StudFG 1983 §8 Abs1 litd idF 1984/543;StudFG 1983 §8 Abs2;Studienbeihilfe Uni Salzburg kath-theologische Fakultät 1984 §4 Abs1 litc;Studienbeihilfe Uni Salzburg philosophische Fakultät 1971 §3 Abs2 litb;
Rechtssatz: Ausgehend von der verordnungsmäßigen Regelung des Nachweises des g... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde, der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und des Verwaltungsaktes (den die belangte Behörde im Zuge des Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof über die Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid vorlegte) steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer begann im Wintersemester 1987/88 das Studium der Handelswissenschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien. Auf Grund seines Ansuchens um Studienbeihilfe erhielt er für die ersten b... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art7;StudFG 1983 §2 Abs3;StudFG 1983 §8 Abs1 litb;
Rechtssatz: Bei § 2 Abs 3 letzter Satz StudFG handelt es sich um eine abschließende Regelung. Eine sinngemäße Übertragung der eindeutig auf die Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit zugeschnittenen Regelung des § 2 Abs 3 letzter Satz StudFG auf den nach § 8 Abs 1 lit b StudFG erfor... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §4;StudFG 1983 §2 Abs1 litb;StudFG 1983 §8 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ein zu Beginn des Wintersemesters 1985/86 als ordentlicher Hörer aufgenommener Student befindet sich im Wintersemester 1986/87 im dritten Studienabschnitt. Er hat daher den Nachweis des günstigen Studienerfolges gemäß § 8 Abs 1 lit b StudFG 1983 zu erbringen. Durch die Ableistung ... mehr lesen...