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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs2 idF 1999/I/106;Rechtssatz
Der Einkommensbegriff des § 8 des Studienförderungsgesetzes 1992 orientiert sich am Einkommensbegriff des Einkommensteuergesetzes 1988, bereinigt diesen aber um subventions- und leistungspolitische Effekte, indem eine Reihe von steuerfrei gestellten Einkünften und steuerlich begünstigten Beträgen dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet werden. Damit wird ein Einkommen umschrieben, das der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der zu Unterhaltsleistungen verpflichteten oder Eigenleistungen erbringenden Personen entspricht. Die soziale Bedürftigkeit orientiert sich damit an den tatsächlichen Einkommenszuflüssen und nicht an deren steuerrechtlicher Behandlung (vgl. z.B. Marinovic/Egger, Studienförderungsgesetz3, Erläuterungen zu § 8).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002100114.X03Im RIS seit
03.02.2006